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Die Abschaffung von § 219a StGB hilft Frauen nicht

Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sind ausreichend vorhanden und gut zugänglich

Der Bundesjustizminister hat einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden soll. Dazu erklärt Mechthild Heil, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Die Streichung von § 219a StGB hilft uns Frauen nicht. Denn es gibt keinen Informationsmangel über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland, der beseitigt werden müsste. Ärzte dürfen auf ihrer Website auch heute schon auf Schwangerschaftsabbrüche hinweisen und Informationsangebote von Krankenkassen oder anderen Stellen verlinken. Lediglich offensiv werben dürfen sie für Schwangerschaftsabbrüche nicht.

Wichtiger als ärztliche Geschäftsinteressen und aus meiner Sicht entscheidend ist ein guter Zugang zu medizinischer Versorgung und eine ergebnisoffene Beratung der Frau, die eine wirkliche Hilfe in einer für sie emotional extrem schwierigen Situation ist. Wir als Gesellschaft haben die Aufgabe, den Frauen uneingeschränkt zur Seite zu stehen, ihre Entscheidung zu respektieren, sie in dieser Situation nicht allein zu lassen und als Staat auch Anwalt des ungeborenen Lebens zu sein. Dies ist in der Vergangenheit in einem breiten gesellschaftlichen Konsens gelungen. Die Streichung des § 219a ist deshalb falsch."