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(Quelle: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann)

Der Staat ist verpflichtet, auch dem ungeborenen Leben Schutz zu gewähren

Bundesjustizminister Buschmann hat am heutigen Montag einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden soll. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die familienpolitische Sprecherin Silvia Breher:

„Frauen - auch die werdenden Väter - stehen bei einer möglichen Abtreibung vor einer äußert schwierigen Gewissensentscheidung. Dabei geht es nicht nur um die Selbstbestimmung als Frau, sondern auch um das Leben des Ungeborenen. Keine Frau trifft eine solche Entscheidung über das Lebensrecht ihres Kindes leichtfertig. Genau deshalb aber braucht auch das ungeborene Leben eine Fürsprache und die Sicherstellung, dass auch seine Interessen im bewährten Schutzraum des vertraulichen und verpflichtenden Beratungsgesprächs gewahrt werden. Denn der Staat ist verpflichtet, auch dem ungeborenen Leben Schutz zu gewähren. Was wir nicht brauchen, ist Werbung für Abtreibungen. Vielmehr brauchen Frauen in einer solchen Situation einen geschützten Ort, eine ergebnisoffene Beratung und das Aufzeigen von Lösungen in einer vermeintlich ausweglosen Situation. In unserer Gesellschaft muss es möglich sein, für eine werdende Mutter (und den Vater) Lösungen aufzuzeigen, auch wenn eine Schwangerschaft oder das Elternsein im ersten Moment völlig unvorstellbar scheint. Durch öffentliche oder gar kommerzielle Werbung für Abtreibungen an Plakatwänden oder in S-Bahnen würde dieser schwere innerliche Konflikt banalisiert und die Würde des ungeborenen Lebens verletzt. Insbesondere, weil der Unterschied zwischen Information und Werbung nahezu fließend ist.

Als Union stehen wir in dieser Frage zu unserem Grundsatz: Jedes Leben ist schützenswert von Beginn bis Ende. Die Abschaffung des Paragraphen 219a lehnen wir daher ab. Dabei ist für uns auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegweisend: Das Ungeborene steht bereits unter dem Schutz von Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Schon 2019 haben Union und SPD daher geregelt, dass Praxen auf ihrer Website auf Schwangerschaftsabbrüche hinweisen dürfen und entsprechende Informationsangebote von beispielsweise Krankenkassen oder anderen Stellen verlinken können. Es gibt keinen Informationsmangel über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland.

Vielmehr sollte der Fokus der Bundesregierung darauf liegen, die rechtlichen wie finanziellen Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern. So darf nach unserer Überzeugung die finanzielle Situation eines Paares für die Gewissensentscheidung über ein (weiteres) Kind niemals ausschlaggebend sein.“