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Datennutzung
(Quelle: pixabay)

Daten für Gesellschaft, Wirtschaft und Forschung nutzen

Zweites Open-Data-Gesetz kommt

Am heutigen Dienstag hat der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages den Weg freigemacht für das „Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors“ – das so genannte Zweite Open-Data-Gesetz. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Digitale Agenda, Hansjörg Durz:

Tankred Schipanski: „Die freie Verfügbarkeit von Daten – Open Data – wird weltweit immer wichtiger für die Wirtschaft und die Forschung. Innovationen für Big Data, KI oder in der Gesundheitsforschung benötigen auch Daten der öffentlichen Hand. Neue Daten fördern Innovationen und verbessern Entscheidungen. Der Grundsatz der Datensparsamkeit führt daher ins Abseits. Wir brauchen - im Gegenteil - mehr verfügbare Daten. Und hier muss auch der Staat mit gutem Beispiel vorangehen.

Bereits 2017 haben wir daher das sogenannte Erste Open-Data-Gesetz verabschiedet, welches Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung verpflichtet, die von ihnen erhobenen, unbearbeiteten ‚Rohdaten‘ mit wenigen Ausnahmen veröffentlichen zu müssen. Gleichzeitig werden der Veröffentlichung entgegenstehende Gründe, wie beispielsweise personenbezogene Daten, berücksichtigt.

Wir müssen bei der Bereitstellung offener Daten noch weiter vorankommen und konsequenterweise beschließen wir jetzt das sogenannte Zweite Open-Data-Gesetz, mit dem wir die Bereitstellung offener Verwaltungsdaten in der Bundesverwaltung ausweiten. Konkret sollen erstmals auch Daten der mittelbaren Bundesverwaltung und Forschungsdaten bereitgestellt werden. Gleichzeitig werden die Datenformate verbessert und standardisiert. Damit erleichtern wir die Anwendung und erhöhen die Verfügbarkeit von Daten auf Verwaltungsseite. Wir hätten uns eine noch weitergehende Lösung vorstellen können, aber mehr war mit dem Koalitionspartner nicht zu machen. Durch mehr Open Data wird die Gesellschaft, Wirtschaft und Forschung insgesamt enorm profitieren.“

Hansjörg Durz: „Daten sind einer der wenigen Rohstoffe, die Deutschland besitzt. Das Zweite Open-Data-Gesetz verbessert die Förderbedingungen für diesen Rohstoff deutlich. Dabei wird eine zentrale Erkenntnis des ersten Open-Data-Fortschrittsberichts berücksichtigt. Dieser hatte als eines der drängendsten Umsetzungsprobleme festgestellt, dass Behörden und Verwaltungseinheiten vor allem ein zentraler Ansprechpartner für Open-Data vor Ort fehlt. Mit den Open-Data-Koordinatoren geben wir den Verwaltungen einen Experten an die Hand.

Schwachpunkt des Gesetzes sind die vielen Ausnahmen vom Anwendungsbereich. Als Unionsfraktion hätten wir uns vorstellen können, auch Selbstverwaltungskörperschaften mit in den Anwendungsbereich einzubeziehen. Leider war das mit unserem Koalitionspartner nicht zu machen. Wertvolle Datensätze von den Krankenkassen über die Arbeitsagentur bis hin zur Rentenkasse bleiben somit unter Verschluss. Das beraubt uns der Potentiale für Innovationen und volkswirtschaftliches Wachstum. Im Gesetzestext ist nun lediglich die Pflicht verankert, zwei Jahre nach Inkrafttreten die Erweiterung des Anwendungsbereiches zu prüfen. Besser als nichts – aber schon heute ist klar, in zwei Jahren brauchen wir mehr.“