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Irak Bundeswehr
(Quelle: picture alliance/dpa)

Bundesregierung bummelt bei Bundeswehr-Beschaffungsbeschleunigung

Zum Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Beschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG) erklären die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Julia Klöckner, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Wirtschaftsausschuss, Hansjörg Durz:

Julia Klöckner: „Dass der Gesetzesentwurf mit heißer Nadel in Herrn Habecks Ministerium zusammengeschustert wurde, wird spätestens dann deutlich, wenn man sich den Anwendungsbereich anschaut. Dort hat man die bundeseigenen Gesellschaften, z.B. die Bundeswehr-Bekleidungsmanagement GmbH, die Schutzhelme und -westen für die Soldaten einkauft, schlichtweg vergessen. Es bedurfte der öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss, damit dieser Fehler nun auch auf Wunsch der Union korrigiert wird.

Zudem gilt das Gesetz lediglich für drei Jahre. Die neuen Regeln sollten aber auch über das Sondervermögen hinaus Wirkung entfalten und müssen deshalb über einen längeren Zeitraum tragen. Leider folgt die Ampel unserem Vorschlag nicht, das Gesetz bis 2027 laufen zu lassen. Grundsätzlich muss die Ampel zudem nicht nur den Vergabeprozess überarbeiten, sondern auch den Planungs-, Fertigungs- und Auslieferungsprozess in den Blick nehmen.

Die Ampel scheint das Thema nicht sonderlich wichtig zu nehmen. Bei der Anhörung von Sachverständigen im Wirtschaftsausschuss glänzte sie durch Abwesenheiten: Der zuständige Bundeswirtschaftsminister war nicht anwesend, auch kein Staatssekretär oder Abteilungsleiter. Die Wehrbeauftragte blieb der Anhörung ebenfalls fern.“

Hansjörg Durz: „Nachdem Scholz und Lambrecht schon von Beginn an eine Politik des Zögerns und Zauderns im Ukraine-Krieg verfolgt haben, steigt nun auch Bundeswirtschaftsminister Habeck in den Bummelzug ein. Die geplanten Gesetzesänderungen im Vergaberecht sind in der Sache richtig, aber nicht entschlossen und umfassend genug! Es sind deutlich weitgehendere Schritte nötig und möglich, um die 100 Milliarden Sondervermögen möglichst zügig in die Truppe zu investieren. Ziel muss es sein, der Koblenzer Behörde die richtigen Rahmenbedingungen zur schaffen, damit die Zeitenwende auch in der Bundeswehr schnellstmöglich ankommt.

Eine deutliche Beschleunigung würde mit einer Rechtswegverkürzung auf eine Instanz erreicht. Sollten unterlegene Bieter gegen Beschaffungsentscheidungen der Koblenzer Behörde klagen, so ist schneller eine Entscheidung getroffen. Um nicht nur Gerät von der Stange zu kaufen, sondern auch mehr neue Entwicklungen in Deutschland zu ermöglichen, braucht es stärkere Vorgaben zur Nutzung innovativer Vergabeverfahren wie z.B. des wettbewerblichen Dialogs. Dabei werden die Vorgaben für die zu bestellenden Produkte im Austausch mit den Anbietern erarbeitet.“