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(Quelle: CDU/Jan Kopetzky)

Beitrag zur Generationengerechtigkeit

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Finanzierung der Pflege können Sie den gesundheitspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, mit folgenden Worten zitieren:

„Das Karlsruher Urteil begrüßen wir ausdrücklich. Es setzt die bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 2001 fort und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Generationengerechtigkeit innerhalb unserer Sozialversicherung. Die Pflege muss im Hinblick auf künftige Generationen stabil finanziert bleiben. Zugleich soll Deutschland auch zukünftig ein attraktives Land für Familien sein. Dazu gehört, Familien mit vielen Kindern nach Möglichkeit zu entlasten. Die Bundesregierung muss nun handeln und diesen Auftrag umsetzen.“