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(Quelle: CDU Tempelhof-Schöneberg/Fotograf Yves Sucksdorff)

Ampel-Gesetzentwurf zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten ist Mogelpackung

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten beschlossen, wonach sich Vermieter ab 2023 an den Kosten der 2021 eingeführten Kohlendioxid-Abgabe beteiligen müssen. Dazu können Sie den baupolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, gerne wie folgt zitieren:

"Das einzig Gute an dem Kabinettbeschluss ist, dass damit die hälftige Aufteilung der CO2-Kosten vom Tisch ist. Eine solche pauschale Regelung hätte einen fundamentalen Bruch des Verursacherprinzips bedeutet. Sie wäre weder fair noch gerecht gewesen, denn Vermieter haben auf das Verbrauchsverhalten ihrer Mieter keinerlei Einfluss. Auch die Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung wäre damit weitgehend verpufft.

Im Übrigen erweist sich der Gesetzentwurf der Ampel als Mogelpackung. Auf den energetischen Zustand des Gebäudes kommt es unmittelbar überhaupt gar nicht an, denn die CO2-Kosten werden aufgeteilt anhand der Menge des verbrauchten Brennstoffes. Das ist nicht nachvollziehbar und bestraft all diejenigen Eigentümer, die in der Vergangenheit ihre Gebäude saniert haben. Denn wie viel Brennstoff verbraucht wird, hängt von vielen Faktoren wie der Anzahl der Nutzer und den Witterungsbedingungen ab, die regional sehr unterschiedlich sind. Es besteht auch die Gefahr, dass kinderreiche Familien und ältere Menschen die Leidtragenden sind, weil sie in aller Regel mehr Energie verbrauchen. Sie werden künftig noch schwerer eine Wohnung finden, weil sie bei der Auswahl der Vermieter durchs Raster fallen.

Bei der Aufteilung der CO2-Kosten brauchen wir ein abgestuftes, auf den energetischen Zustand des Gebäudes abstellendes System. Denn nur damit wird eine Lenkungswirkung sowohl auf das Nutzverhalten als auch für notwendige Investitionen in energetische Sanierungen entfaltet. Wichtig wäre es, nicht nur negative Anreize für die Eigentümer durch die Aufbürdung von CO2-Kosten zu setzen. Wir brauchen eine Begleitung durch eine verlässliche öffentliche Förderung, steuerliche Regelungen und einen Regulierungsrahmen, der energetische Modernisierungen positiv anreizt und ermöglicht. Dazu findet sich im Vorschlag der Ampel kein Wort.

Das vorgelegte Modell ist auch extrem bürokratisch und kompliziert. Die Ampel geht ausweislich des Gesetzentwurfes selbst davon aus, dass es zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten und einer Mehrbelastung der Gerichte kommen wird. Vermieter und Mieter sehenden Auges in Prozesse hineinzutreiben, dafür habe ich kein Verständnis. Wir brauchen ein praxistaugliches, auf wenige Stufen reduziertes System mit klaren und einfachen Kriterien wie dem Baujahr des Gebäudes.

Der Gesetzentwurf wirft ein Schlaglicht auf die Zweischneidigkeit von Milieuschutzgebieten. Ist ein Eigentümer aufgrund von gesetzlichen Vorgaben gehindert, sein Gebäude energetisch zu modernisieren, muss der Mieter die CO2-Kosten allein tragen. Milieuschutz führt also dazu, dass Klimaschutz verhindert und Mieter mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Das finde ich sehr zweifelhaft."