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Staatliche Geldleistungen
(Quelle: picture alliance/dpa)

Soli wird teilweise abgeschafft 

Unionsfraktion setzt größte Steuersenkung seit Jahren durch

Der Bundestag hat beschlossen, dass für 90 Prozent der Steuerzahler der Solidaritätszuschlag ab 2021 weg fällt. Für weitere 6% der Zahler reduziert sich der Betrag spürbar. 

Der Bundestag schafft für die Mehrzahl der Steuerzahler den Solidaritätszuschlag ab. Mit dieser Entscheidung haben die Abgeordneten ein zentrales Anliegen der CDU/CSU Bundestagsfraktion aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Soli fällt für neun von zehn Steuerzahlern weg

Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 unbefristet eingeführt, um die Deutsche Einheit mitzufinanzieren.  1998 wurde er erstmals von 7,5 Prozent auf 5,5 Prozent reduziert. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, dass der Soli ab 2021 für 90 Prozent aller Steuerzahler abgeschafft werden soll. Dieses Versprechen habe man nun ein gelöst, so Olav Gutting, der im Namen der Unionsfraktion im Bundestag vor der Abstimmung das Vorhaben noch einmal verteidigte. „Millionen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern werden ab 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen. Auf einen Schlag geben wir über zehn Milliarden Euro zurück.“ stellte Gutting klar. Damit sei dieses Gesetz die größte Steuersenkung seit vielen Jahren. 

Entlastet werden untere und mittlere Einkommen

Vor allem Steuerzahler mit geringem und mittlerem Einkommen werden entlastet. So muss eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von rund 151.000 Euro ab 2021 gar keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Liegt das Jahresbruttoeinkommen zwischen ca. 151.000 Euro und 221.000 Euro, fällt der Soli durch eine sogenannte Milderungszone teilweise weg. „Dadurch werden mehr Menschen entlastet als im Koalitionsvertrag vorgesehen“, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Antje Tillmann. Erst ab einer Grenze von ca. 221.000 Euro brutto müsse laut Tillmann der Soli für eine Übergangszeit weiter in bisheriger Höhe gezahlt werden. Für Alleinstehende liegt die Grenze für die vollständige Abschaffung bei einem Bruttoeinkommen von rund 73.000 Euro und für die teilweise Abschaffung zwischen 73.000 Euro und 109.000 Euro. Erst ab rund 109.000 Euro brutto muss er übergangsweise noch ganz gezahlt werden. 
Insgesamt sind dies Steuerentlastungen in Höhe von anfangs rund 10 Mrd. Euro. Diese Entlastung steigt bis 2024 auf über 12 Mrd. Euro an.

Unionsfraktion bedankt sich

„Das ist der Dank an die vielen Bürgerinnen und Bürger, die jahrzehntelang von ihrem Einkommen etwas abgegeben haben für die Verwirklichung der Deutschen Einheit.“ fasst Sebastian Brehm, Mitglied des Finanzausschusses, zusammen. „Über 300 Milliarden Euro sind von den Bürgerinnen und Bürgern für die Deutsche Einheit investiert worden. Und dafür sagen wir ein herzliches Dankeschön für diesen Solidarbeitrag!“