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Dr. Günter Krings

Kinderschutz braucht klare Kante - IP-Adressen müssen gespeichert werden

Zur Veröffentlichung des BKA zu neuen Zahlen zur Gewaltkriminalität an Kindern können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Günter Krings, gerne wie folgt zitieren:

„Die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts sind erschütternd. Mehr als 16.000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch allein im vergangenen Jahr zeigen: sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist ein furchtbares und anhaltendes Problem in unserer Gesellschaft. Jeder einzelne Fall bedeutet zerstörtes Leben, verlorenes Vertrauen, lebenslange seelische Narben.

Wir dürfen uns an diese Dimension des Missbrauchs nicht gewöhnen. Der Staat hat die Pflicht, Kinder wirksam zu schützen und Täter konsequent zu verfolgen. Das gelingt aber nur, wenn unsere Strafverfolgungsbehörden über die notwendigen Instrumente verfügen. Ein erheblicher Teil dieser Taten spielt sich heute im Netz ab. Dort verschaffen sich Täter vermeintliche Anonymität – und genau das dürfen wir nicht hinnehmen.

Deshalb ist klar: neben präventiven Maßnahmen und der wirksamen Setzung und Kontrolle von Altersgrenzen im Netz brauchen wir endlich eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen für drei Monate. Nur so können Polizei und Staatsanwaltschaft Täter identifizieren, laufenden Missbrauch stoppen und Netzwerke zerschlagen. Ohne diese Möglichkeit bleiben entscheidende Spuren im digitalen Raum im Nichts – zum Schaden der Kinder und zum Vorteil der Täter.

Die Union hat im Wahlprogramm und im Koalitionsvertrag mit der SPD eindeutig festgehalten: IP-Adressen müssen gespeichert werden. Der Schutz unserer Kinder duldet keinen Aufschub.“