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Reinhard Brandl

Wissings lahmes Internet beschleunigen

CDU/CSU für Erhöhung der Mindestbandbreiten bei der Internetversorgung

Der Bundesrat berät am morgigen Freitag über den Entwurf der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV). Dazu erklärt der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Reinhard Brandl: 

„Der Verordnungsentwurf des Bundesdigitalministers Wissing sieht trotz deutlicher Kritik für die Bürgerinnen und Bürger nur sehr geringe Mindestbandbreiten von 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload vor. Damit wird das von der CDU/CSU in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte ‚Recht auf schnelles Internet‘ ad absurdum geführt. Wie nach zwei Jahren Pandemie-Erfahrung, Homeoffice-Nutzung, üblicher Internetnutzung und Homeschooling ein Mehrpersonenhaushalt mit 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload zurechtkommen soll, bleibt das Geheimnis des Digitalministers Wissing.

Als CDU/CSU hatten wir deshalb bereits im Digitalausschuss in einem Entschließungsantrag gefordert, die Mindestbandbreiten maßvoll auf 20 Mbit/s im Download und 3,4 Mbit/s im Upload anzuheben. Leider hat die Ampel dies abgelehnt. Sie hält den Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger damit künstlich niedrig. Immerhin haben die Ampel-Fraktionen in letzter Sekunde noch in einem eigenen Entschließungsantrag selbst Zweifel daran bekundet, ob der Wissing-Entwurf ´die Lebensrealität der Menschen mit Blick auf die soziale, wirtschaftliche und digitale Teilhabe in der Verordnung´ abbildet. Die Ampel-Fraktionen haben den Bundesdigitalminister aufgefordert, schnellstmöglich mit einer Studie nachzuarbeiten. 

Es wäre gut, wenn die Länder sich dazu entschließen würden, zumindest der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates zur TKMV zu folgen und eine Erhöhung auf 15,4 Mbit/s im Download und 2,6 Mbit/s im Upload in der TKMV vorzusehen. Das wäre ein kleiner, aber wichtiger Fortschritt für die Bürgerinnen und Bürger und würde Wissings lahmes Internet zumindest ein bisschen beschleunigen.“

Hintergrund:
Der Verordnungsentwurf des Bundesdigitalministers Wissing hätte gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) bereits zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten sein müssen. Nach einem verspäteten Kabinettsbeschluss erst am 4. Mai 2022 und dem Einvernehmen des Digitalausschusses im Deutschen Bundestag am 11. Mai 2022 liegt die Verordnung an diesem Freitag dem Bundesrat zur Entscheidung vor.