
Ampel-Plan für neue Minijob-Regeln schafft unnötige Bürokratie
Erhöhung der Minijobgrenze soll mit verschärften Aufzeichnungspflichten kommen
Zu den Plänen der links-gelben Koalition für Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke:
„Der Gesetzentwurf sieht neben der Erhöhung der Minijobgrenze auf 520 Euro monatlich erheblich verschärfte Aufzeichnungspflichten für sämtliche Vertragsverhältnisse vor, die von den Regelungen des Mindestlohn- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfasst werden. Das betrifft vor allem Betriebe der Bau-, Zeitarbeitsbranche, Gastronomie und Gebäudereinigung. Mit einbezogen sind auch Vereine und private Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen.
Bisher reichte es aus, die Arbeitszeit bis spätestens zum 7. Tag handschriftlich aufzeichnen. Nun plant Bundesarbeitsminister Heil, dass künftig der Beginn der täglichen Arbeitszeit jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie deren Ende und Dauer am Tag der Arbeitsleistung aufgezeichnet werden muss. Diese Aufzeichnungen sollen zukünftig zusätzlich elektronisch und manipulationssicher sein.
Die geplanten Regelungen von Bundesarbeitsminister Heil bedeuten eine massive Verschärfung der Aufzeichnungspflichten. Das lehnen wir ab. Denn die bisherigen Regelungen sind völlig ausreichend und haben sich in der Praxis bewährt.
Der Bundesarbeitsminister begründet die vorgesehenen Verschärfungen damit, dass sie dem Bürokratieabbau dienen sollen. Das ist kompletter Unfug. Sie bedeuten vielmehr das krasse Gegenteil von Vereinfachen, Beschleunigen und Entlasten. Die links-gelbe Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben, den Betrieben mehr Zeit für ihre Kernaufgaben zu verschaffen. Dieser Gesetzentwurf ist kein Beitrag zum Bürokratieabbau. Minister Heil legt stattdessen ein Bürokratieaufbauprogramm vor.“