
Bundesrat hat es in der Hand, Mordopfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen
Am morgigen Freitag wird der Bundesrat über die Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung abstimmen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak:
"Der Bundesrat hat es am morgigen Freitag in der Hand, Mordopfern endlich Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Das zur Abstimmung stehende Gesetz zur Wiederherstellung der materiellen Richtigkeit hat die Union im Bundestag gegen erbitterten Widerstand durchgesetzt. Denn für die Angehörigen von Mordopfern ist es unerträglich, wenn freigesprochene Täter weiter frei herumlaufen können, auch wenn deren Täterschaft nachträglich aufgrund neuer Beweismittel mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt werden könnte. Das widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen zutiefst und ist auch rechtsstaatlich bedenklich. Ein solcher, offensichtlich falscher Freispruch schafft keinen Rechtsfrieden. Es ist daher gerechtfertigt, die Rechtskraft eines Urteils unter engen Voraussetzungen zu durchbrechen, um dieses exzeptionelle Unrecht zu sühnen und materielle Gerechtigkeit wiederherzustellen. Ich hoffe sehr, dass sich auch der Bundesrat an die Seite der Angehörigen von Mordopfern stellt und unserem Gesetz zustimmt."