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Sebastian Brehm: "Die Richtlinie sieht eine prinzipienbasierte Mindestharmonisierung vor"

CBD-Umsetzungsgesetz

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon eine sehr inhaltliche Debatte über die beiden Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Richtlinien geführt, die heute beschlossen werden.

Es geht zum einen um die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Emission gedeckter Schuldverschreibungen. Es reicht also nicht nur ein Papier mit einer Zahl drauf, sondern es muss selbstverständlich noch etwas dahinterstehen, damit es Pfandbriefe sind, sogenannte Covered Bonds.

(Beifall des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])

Die Richtlinie sieht eine prinzipienbasierte Mindestharmonisierung vor. Vielleicht ist die Debatte deswegen heute auch so harmonisch. Prinzipienbasiert heißt, dass wesentliche Strukturmerkmale der Produkte und Mindestanforderungen an den Anlegerschutz vorgegeben werden, aber die Mitgliedstaaten trotzdem noch Spielraum für nationale Spezifika haben.

Das deutsche Pfandbriefgesetz steht schon überwiegend im Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie. Insofern sind nur punktuell kleinere Änderungen vorzunehmen. Dadurch werden der Export, der Verkauf und der Vertrieb von deutschen Pfandbriefen im Ausland erleichtert. Das ist sehr erfreulich; denn – das ist heute mehrmals erwähnt worden – der deutsche Pfandbrief ist ein Exportschlager seit der preußischen Hypotheken- und Konkursordnung 1722.

(Beifall des Abg. Sepp Müller [CDU/CSU])

Es ist also etwas Grundsolides und Bewährtes, das wir nach Europa geben. Dass die AfD kritisiert, dass wir deutsche Standards in Europa umsetzen, zeigt, dass sie den Gesetzentwurf offenbar nicht gelesen hat; denn es ist etwas Positives, wenn wir unsere grundsoliden Standards in Europa umsetzen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wie immer gilt auch hier – das ist nichts Außergewöhnliches –: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht wurde. Es wurden ja fleißig Umdrucke erstellt und einzelne wichtige Punkte geändert, zur Digitalisierung, zur Rückwirkung; so soll es keine Rückwirkung von Offenlegungspflichten geben, keinen unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Pfandbriefbanken. Herr Kollege Keuter, Sie hätten da durchaus mitarbeiten können. Aber es ist immer das Gleiche: Man stellt sich hin und motzt, macht dann aber keine Arbeit. – Das ist ganz normale parlamentarische Arbeit. Man kann Sie nur dazu ermuntern, sich in den entsprechenden Ausschüssen zu Wort zu melden, was Sie bislang nicht tun.

(Beifall des Abg. Sepp Müller [CDU/CSU])

Mit dem zweiten Gesetzentwurf, den wir heute ebenfalls beschließen, wird die Aufsicht für die Wertpapierinstitute neu geregelt. Bislang war es so, dass die Institute vom Bankenaufsichtsrecht, also vom Kreditwesengesetz, umfasst wurden. Die Wertpapierinstitute haben aber ganz spezifische und ganz anders gelagerte Risiken.

Dieses Format ist für die Aufsicht nicht ausreichend. Deswegen wird es jetzt ein neues Wertpapierinstitutsgesetz geben, mit dem genau diese Trennung vom Bankenaufsichtsrecht vollzogen wird. Damit wollen wir die Finanzstabilität stärken, absolut richtig, und die Finanzaufsicht für diese Unternehmen noch zielgenauer ausrichten. Deswegen betreffen die neuen Regelungen die Aufsicht über Wertpapierinstitute, die keine Banken sind, sondern ausschließlich Wertpapierdienstleistungen vornehmen. Hierdurch wird für 750 kleinere und mittlere Wertpapierinstitute eine einfache Systematik geschaffen.

Es könnte übrigens Vorbild für viele andere Aufsichten sein, dass wir hier proportional vorgehen, nach der Risikoanfälligkeit der einzelnen Geschäftsmodelle und nach der Größe der jeweiligen Institute. Je nachdem, wie groß und wie risikoanfällig ein Institut ist, wird geprüft, ob die Anforderungen an das Anfangskapital, an die Geschäftsorganisation und bestimmte Anzeigepflichten, ob die Aufsichtsbefugnisse im Hinblick auf die Solvenz der Wertpapierinstitute sowie die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen, ob die Regelungen zur Vergütung von Vorständen und bestimmten Mitarbeitern erfüllt sind. Ich glaube, das wäre auch Vorbild für die Bankenaufsicht, dass man also große Banken nicht wie eine kleine Raiffeisenbank oder eine Sparkasse prüft, sondern auch da Proportionalität ansetzt.

Das sind zwei gute Gesetzentwürfe, und ich hoffe, dass es breite Zustimmung dafür geben wird. Ich denke, man kann diese beiden Gesetzentwürfe heute guten Gewissens verabschieden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Jens Zimmermann [SPD])