
Erich Irlstorfer: "Digitale Terminvereinbarungen sind erst der Anfang"
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG
Der Gesetzentwurf zielt im Wesentlichen darauf ab, den wichtigen Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen fortzusetzen und weitere zukunftsweisende Impulse zu setzen. Darüber hinaus soll ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen im häuslichen Bereich (DiPAs) eingeführt werden sowie die Digitalisierung der Pflegeberatung fortgesetzt werden. Gerade die DiPAs können von den Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern, zum Beispiel Sturzrisikoprävention oder personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz – ein wichtiger Schritt in Richtung gesteigerte Versorgungsqualität und Praktikabilität im Alltag der vielen Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen in unserem Land. Gerade auch die Punkte der Weiterentwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen, des Ausbaus der Telemedizin, der Weiterentwicklung von E- Rezept und elektronischer Patientenakte sowie der Entlastung der Leistungserbringer durch eine gesetzliche Datenschutz-Folgenabschätzung begrüße ich sehr.
Um angesichts der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen und in der Pflege eine effiziente und qualitativ gute Versorgung der Versicherten sicherzustellen, gilt es, das große Potenzial der Digitalisierung weiter auszuschöpfen. Dafür setzen wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion, aber dafür setzt sich auch das Bundesgesundheitsministerium unter der Leitung des Ministers Jens Spahn mittels dieses und weiterer Gesetze ein. Die umfangreichen Regelungen, die der Gesetzgeber bereits getroffen hat, müssen fortlaufend an aktuelle Entwicklungen angepasst, ausgebaut und um neue Ansätze ergänzt werden. Erreicht werden kann das nur Schritt für Schritt.
So müssen meiner Ansicht nach die Nutzung und der Austausch von Daten interdisziplinär erfolgen. Gerade im Gesundheitsbereich sind medizinische Daten für jede einzelne Patientin und jeden einzelnen Patienten von enormer Bedeutung; man könnte sie sogar als die Währung des 21. Jahrhunderts bezeichnen. Auch wenn klar sein muss, dass diese Daten besonderen Schutzes bedürfen – hier müssen sichere und effiziente Maßnahmen getroffen werden, um Datenraub und -missbrauch zu verhindern –, bin ich der Meinung, dass diese digitalen Anwendungen ohne Umwege den Pflegebedürftigen, den Angehörigen, aber auch den Pflegerinnen und Pflegern einen Nutzen bringen müssen. Ziel muss es sein, in allen deutschen Pflegeeinrichtungen die Digitalisierung zu nutzen, den Menschen die Sorge und Angst vor digitalen Anwendungen zu nehmen und die Potenziale vollends auszuschöpfen.
So freut es mich, dass wir in Bayern Forschungsprojekte zur Digitalisierung im Bereich Pflege anstoßen und finanziell fördern. Einrichtungen und Institutionen, wie zum Beispiel die Hochschule Augsburg und unser Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, gehen hier in die richtige Richtung. Ich bin dem Staatsminister dankbar, dass Förderungen für Digitalprojekte in Bayern erfolgen und wir zielorientiert vorangehen.
In einem Atemzug mit der Digitalisierung höre ich immer häufiger aus Arztpraxen und Versorgungszentren in meinem Wahlkreis, dass die Digitalisierung im ambulanten und stationären Sektor mit aller Kraft ausgebaut werden muss. Der Bedarf ist also da; das Ziel ist auch klar. Digitale Terminvereinbarungen sowie die Übermittlung von Befunden und Briefen können hier nur der Anfang sein. Mithilfe aller Akteure des Gesundheitswesens gilt es, größer zu denken und die Gesundheit der Menschen im Einklang mit der Digitalisierung zu fördern und zu sichern.
Abschließend bin ich der Meinung, dass wir niedrigschwellig beginnen sollten, Pflegebedürftigen zu helfen. So können wir beispielsweise auch Tablets und andere digitale Geräte viel stärker nutzen, um älteren Menschen im Kampf gegen die Einsamkeit und Vereinsamung zu helfen. Gerade durch die Coronapandemie sehe ich hier einen steigenden Bedarf, der uns zukünftig noch sehr beschäftigen wird.
Letztlich freue ich mich auf die weiteren Beratungen zu diesem Gesetz, um langfristig die Pflege digital aufstellen zu können.