Sebastian Brehm: "Wir setzen die EU-Verbrauchsteuersystemrichtlinie in nationales Recht um"
Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man mit Mut vorangeht, dann müsste man den Gesetzentwurf ablehnen. Also, mit Mut voran und dann Enthaltung: Das verstehe ich jetzt nicht ganz.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Heute beschließen wir – wir kommen mal wieder zurück zum Thema – ein umfangreiches Gesetzespaket, nämlich das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen. Nahezu alle Verbrauchsteuern sind in Deutschland EU-harmonisiert: Energiesteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Alkoholsteuer und Schaumweinsteuer. Gegenstand der Besteuerung ist immer der Verbrauch; das ist dann nachher beim Kaffee wichtig. Es ist so, wie es der Name sagt, zum Beispiel beim Bier. Wenn man einen Kasten Bier mit einem normalen Stammwürzegehalt kauft, dann sind im Preis ungefähr 94 Cent Biersteuer enthalten.
Beim Kaffee ist es anders: Bei 1 Kilogramm Kaffee macht die Steuer 2,19 Euro für Röstkaffee und 4,78 Euro bei löslichem Kaffee aus. Im Zusammenhang mit der Tabaksteuer – darüber reden wir ja noch mal an anderer Stelle – gibt es auch unterschiedliche Produkte, die unterschiedlich besteuert werden.
Die EU-Harmonisierung macht es auch immer wieder notwendig, dass EU-weit abgestimmte Änderungen vorgenommen werden, die dann in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das tun wir heute: Wir setzen die EU-Verbrauchsteuersystemrichtlinie, die Richtlinie zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, und die Richtlinie zur Änderung der Alkoholstrukturrichtlinie in nationales Recht um.
Wider Erwarten – Frau Gminder, ich weiß nicht, ob Sie es gelesen haben – ist es diesmal, obwohl es von der EU kommt, eine Bürokratieerleichterung; denn wir schaffen den ganzen Papierkram ab. Wir schaffen nämlich ein neues EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für die verbrauchsteuerpflichtigen Waren, was eine enorme Erleichterung im täglichen Warenverkehr ist und übrigens auch Missbrauch verhindern wird.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Ein wichtiger Punkt ist ein verbindliches Zertifizierungssystem, über das man EU-harmonisiert den ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen kann. Zudem wird auch der Steuerbefreiungstatbestand auf wissenschaftliche Versuche und Untersuchungen erweitert. Das gilt aber nicht, wenn man für einen Selbstversuch eine Tasse Kaffee trinkt. So etwas ist nicht steuerbefreit, sondern wirklich nur die echten wissenschaftlichen Versuche und Untersuchungen.
Jetzt komme ich noch mal auf die Kaffeesteuer. Im Rahmen der Anhörungen kam die Frage auf: Was ist denn, wenn Kaffee, gerade in der Pandemie, gespendet wird? Es geht um Kaffee, dessen Haltbarkeitsdatum abläuft, der im normalen Handel dann nicht mehr verkaufbar ist, aber selbstverständlich noch trinkbar ist. Da ist es doch sinnvoll, diesen zu spenden, zum Beispiel an die Tafel. Da immer der Verbrauch besteuert wird, ist Kaffee als Sachspende erstens derzeit noch umsatzsteuerpflichtig und zweitens verbrauchsteuerpflichtig durch die Kaffeesteuer. Wenn ein Unternehmer den Kaffee also wegschmeißt, dann muss er keine Umsatzsteuer und auch keine Kaffeesteuer zahlen. Insofern ist es doch eigentlich richtig, dass man darüber nachdenkt, solche Spenden zu ermöglichen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Im Bereich der Umsatzsteuer sind wir auf einem guten Weg. Da wird es eine Lösung geben, um Sachspenden umsatzsteuerfrei zu machen. Hierzu sind wir in Gesprächen. Beim Kaffee meine ich ehrlicherweise auch: Wenn man zum Beispiel 1 Kilo Filterkaffee verschenken will und auch noch 4,78 Euro dafür bezahlen müsste, dass man ihn spendet, dann, glaube ich, wäre das falsch.
(Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Das stimmt!)
Deswegen: Lassen Sie uns da noch mal miteinander ins Gespräch kommen, allerdings nicht im Rahmen dieses umfangreichen Gesetzentwurfs. Den muss man jetzt einfach verabschieden, weil es um wichtige Dinge geht; aber ich glaube, gerade bei Spenden von solch wichtigen Lebensmitteln wie Kaffee – jetzt habe ich auch langsam Durst auf einen Kaffee – wäre es wichtig, dass wir noch mal miteinander ins Gespräch kommen. Also: Vielleicht kriegen wir da noch eine Lösung hin.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Wir haben noch zwei andere wichtige Themen adressiert. Erstens – der Kollege Schrodi hat es angesprochen –: Mit dem Jahressteuergesetz 2020 haben wir die Ehrenamtspauschale in § 3 Nummer 26a EStG auf 840 Euro angehoben. Normalerweise müsste man dann auch die entsprechenden Regelungen zur Haftung von Vereinsvorständen – das sind die §§ 31a und 31b des Bürgerlichen Gesetzbuchs – anpassen. Das war damals aufgrund der Schnelligkeit der Erhöhung der Ehrenamtspauschale im Rahmen des Jahressteuergesetzes nicht möglich. Deswegen holen wir das jetzt mit dem vorliegenden Gesetz nach und heben die Haftungsgrenze für Vergütungen bis 840 Euro an, schaffen also eine gleichlautende Regelung zur Ehrenamtspauschale.
Das zweite Thema – das ist auch ein wichtiges Thema – ist die Aufwertung der FIU, unserer Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, also für Geldwäsche. Die Arbeit in diesem Bereich ist ja leider nicht weniger geworden. Deswegen brauchen wir auch mehr Personal, um Geldwäsche in Deutschland zu verhindern. Wenn wir die FIU aufwerten wollen, dann brauchen wir eine eigene Direktion innerhalb der Generalzolldirektion mit den zugehörigen Maßnahmen und Personalaufwuchs durch die Schaffung entsprechender Stellen.
Insofern kann man sagen: Das ist ein wichtiger Schritt. Lassen Sie uns deswegen heute gemeinsam dieses Gesetzespaket verabschieden. Und über den Kaffee sprechen wir noch mal an anderer Stelle, vielleicht zu später Stunde hier im Parlament.
(Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Wenn Sie einen ausgeben, Herr Brehm! – Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Ist es noch nicht spät genug?)
Wenn wir einen Kaffee spendiert bekommen, dann können wir vielleicht noch mal darüber reden.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)