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Jan Metzler: "Wir schreiben eine sinnvolle Erfolgsgeschichte weiter"

Änderung des GRW-Gesetzes

Wir debattieren heute über einen ganz pragmatischen Gesetzesvorschlag zur Änderung des GRW-Gesetzes. Der Sachverhalt ist simpel und geradeheraus: Wir wollen einen Förderausschluss im Rahmen der GRW-Förderung für Landesmaßnahmen im Bereich Straßenbau in begrenztem Umfang aufheben. Oder andersherum: Es geht um die Förderfähigkeit von Straßenbaumaßnahmen als Ergänzung sonstiger förderfähiger GRW-Maßnahmen.

Was heißt das? Nehmen wir als praktisches Beispiel den Bau eines Gewerbegebiets. Bisher war die Straßenerschließung von Gewerbegebieten über die GRW nur förderfähig bei einer Anbindung an kommunale Straßen. Wenn aber ein Gewerbegebiet aufgrund der örtlichen Gegebenheiten direkt an eine Landes- oder Bundesstraße angeschlossen werden muss, ist eine Förderung dieses Anschlussbaus nicht vorgesehen. Diese Begrenzung der Förderung stellt die Gemeinden vor finanzielle Herausforderungen; teilweise konnten sinnvolle Gewerbegebietsentwicklungen nicht umgesetzt werden.

Das ändern wir nun. Besonders wichtig ist dies bei hohem Verkehrsaufkommen in zentral gelegenen großen Industrie- und Gewerbegebieten. Die Gesamtkosten der ergänzenden Anbindung müssen natürlich im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Infrastrukturmaßnahme stehen: maximal ein Viertel der förderfähigen Kosten. Die Erweiterung hat dabei keine unmittelbaren Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, da keine GRW-Mittelerhöhung insgesamt vorgesehen ist. Die Fördererweiterung ist im Übrigen im Einklang mit dem EU-Beihilferecht.

Die Neuregelung ist eine sogenannte Kann-Option, das heißt, sie betrifft nur einen kleinen Teil der förderfähigen Maßnahmen. Die Bundesregierung schätzt, dass dies bei 3 bis 5 von 30 Fördervorhaben pro Jahr zum Tragen kommt. Wie gesagt: Das ist eine sinnvolle Ergänzung.

Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit, wenn wir hier schon über dieses Thema debattieren, zur Erinnerung vielleicht nochmal ein paar kurze Worte zum Erfolgsmodell GRW generell sagen, auch aufgrund der Änderung zum 1. Januar 2020 im Hinblick auf die Einbindung der GRW in das gesamtdeutsche Fördersystem: Die GRW als eines der wichtigsten Förderinstrumente des Staates wird in der breiten Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Dabei ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ kein kleines Thema, sondern das Steuerungsinstrument des Staates schlechthin, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu fördern. Wie wir unser Land gestalten wollen, wird ganz maßgeblich über dieses Instrument gefördert. Unser erklärtes Ziel ist es, gute Lebensbedingungen zu haben, egal wo man in Deutschland lebt. Dieses Ziel ist im inter- nationalen Vergleich nicht selbstverständlich und nicht trivial.

Seit 1969 ist die GRW das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Wir wollen, dass unsere Bürger in München genauso gut leben können wie in der Uckermark, in Magdeburg genauso gut wie in Freiburg.

Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, GRW, sollen strukturelle Unterschiede und strukturelle Defizite ausgeglichen werden. Dabei gilt: Förderung ist Hilfe zur Selbsthilfe und keine Dauersubvention. – Die Regionen sollen mit dieser Anschubhilfe in die Lage versetzt werden, aus eigener Kraft die Bedingungen vor Ort langfristig zu verbessern. Und das tun sie! Allein im letzten Förderzeitraum von 2015 bis 2019 wurden Förderungen für die gewerbliche Wirtschaft in Höhe von insgesamt 3,1 Milliarden Euro bewilligt.

Viel wichtiger aber noch: Mit dieser Förderung wurden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von gut 18 Milliarden Euro angestoßen, also um den Faktor 6 erhöhte Folgeinvestitionen. Außerdem wurden fast 50 000 zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen und gleichzeitig 180 000 Arbeitsplätze gesichert. Daneben wurde im gleichen Zeitraum wirtschaftsnahe Infrastruktur im Gesamtvolumen von fast 3 Milliarden Euro gefördert.

Strukturelle Defizite beseitigen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, ist das Ziel. „Gleichwertig“ heißt aber nicht „einheitlich“. Natürlich lebt es sich auf dem Land anders als in der Stadt, und das ist auch gut so. Es gibt aber Kriterien für ein gutes Leben, die überall gelten: Die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz und eine gute Infrastruktur zu finden, und öffentliche Daseinsvorsorge.

Hier greift die GRW, indem sie gezielt fördert. Seit gut einem Jahr fördert sie im Übrigen noch gezielter; denn seit dem 1. Januar 2020 ist sie Teil des gesamtdeutschen Fördersystems in der Nachfolge des Solidarpakts II. Das heißt, eine Förderung gibt es nun dort, wo sie gebraucht wird, egal ob in Nord, Süd, Ost oder West. Wir haben 22 Förderprogramme aus sechs Bundesressorts gebündelt und auf die Bedarfe in den strukturschwachen Regionen im gesamten Bundesgebiet ausgerichtet: zur Stärkung von Wirtschaft, Forschung, Innovation, Breitband, Digitalisierung, Infrastruktur und Daseinsvorsorge sowie zur Fachkräftesicherung.

Die Bundesregierung bündelt und koordiniert alle Programme unter einem gemeinsamen konzeptionellen Dach. Dieses gesamtdeutsche Fördersystem ist eine der zwölf prioritären Maßnahmen aus den Ergebnissen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und ein Meilenstein für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland. Dabei bleiben sowohl die fachliche und die finanzielle Autonomie aller Programme als auch die originäre Zuständigkeit der Länder für regionale Strukturpolitik gewahrt.

Mit der heute debattierten Gesetzesänderung haben wir übrigens die zweite sinnvolle Anpassung. Seit Spätherbst 2020 gibt es innerhalb der GRW bereits den Ideenwettbewerb „Zukunft Region“. Nicht abgerufene und nicht gebundene Mittel werden überjährig in einem Wettbewerb für neue Ideen zur Unterstützung in strukturschwachen Regionen ausgeschrieben und eingesetzt. Wir schreiben also eine sinnvolle Erfolgsgeschichte weiter. Insofern bitte ich um Ihre Zustimmung.