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Dr. Jan-Marco Luczak: "Wir wollen Verbraucher vor überlangen Kündigungsfristen schützen"

Gesetzes für faire Verbraucherverträge

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über faire Verbraucherverträge. Wir wollen Verbraucher vor überlangen Kündigungsfristen und vor unangemessenen Vertragsverlängerungen schützen, beispielsweise wenn es um Handyverträge, Fitnessstudioverträge und anderes geht.

Aber, ich glaube, wir müssen schon genau hinschauen. Die Ministerin hat gerade gesagt, dass wir vor allen Dingen Verbraucher vor überlangen Vertragslaufzeiten schützen wollen. Sie hat als Beispiel genannt, dass alles das, was über ein Jahr geht, aus ihrer Sicht überlang ist, dass es nicht fair ist.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Ja, ist so!)

Ich will dahinter ein Fragezeichen machen. Ich kann jedenfalls für mich sagen – das wird wahrscheinlich sehr vielen Kollegen hier im Hause auch so gehen –, dass es natürlich auch Verträge gibt, die länger als ein Jahr laufen, bei denen man sich nicht übervorteilt fühlt, bei denen man nicht das Gefühl hat, man wird über den Tisch gezogen, sondern die möglicherweise auch Vorteile für einen bringen.

Gerade das Beispiel von Handyverträgen ist ein ganz gutes. Dort ist es häufig so, dass man damit gleichzeitig auch ein Handy erwirbt, das über diese zwei Jahre der Vertragslaufzeit in kleinen Beträgen abbezahlt wird, sodass man sich das dann eben auch leisten kann. Es ist möglich, dass die Handys am Ende auch ein bisschen günstiger sind, sie von den Anbietern subventioniert werden, weil ein solcher Vertrag auf der Seite der Unternehmen auch ein Stück weit Planungs- und Investitionssicherheit gibt, was sich dann in einem Preisvorteil bei den Verbrauchern niederschlagen kann. Deswegen, glaube ich, müssen wir aufpassen, dass wir nicht diese einfache Gleichung aufmachen: Faire Verbraucherverträge sind immer nur die kurzen Verbraucherverträge. – Das ist in dieser Allgemeinheit jedenfalls nicht zutreffend.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich glaube, da müssen wir sehr genau hinschauen. Es ist jetzt ein Kompromiss vorgeschlagen worden, bei dem man gesagt hat: Ein Zweijahresvertrag ist dann zulässig, wenn man auch einen Einjahresvertrag anbietet. Der darf aber höchstens 25 Prozent teurer sein, und das auch nur im Monatsdurchschnitt. – Sie merken schon: Da fängt man dann an zu rechnen. 25 Prozent von was? Was ist eigentlich der Monatsdurchschnitt? Das scheint mir alles außerordentlich kompliziert zu sein und ist dort nicht richtig. Denn – das gehört zur Fairness der Rechtsordnung auch dazu – wir brauchen klare und transparente Regeln. Ich glaube, das müssen wir uns im parlamentarischen Verfahren sehr genau anschauen. Das scheint mir nicht vernünftig zu sein.

Ich glaube vielmehr, wir müssen Wahlfreiheit für die Verbraucher haben; das haben Sie, Frau Ministerin, ja zu Recht gesagt. Wir brauchen Wahlfreiheit. Aber es gibt auch heute schon – der Telekommunikationsbereich ist ein gutes Beispiel dafür – eine Breite von Vertragsangeboten: angefangen vom Prepaid über kurze Vertragslaufzeiten bis hin zu längeren Vertragslaufzeiten. Ich sehe nicht, wieso wir Verbraucher an dieser Stelle bevormunden sollten. Das sollten wir uns sehr genau anschauen.

Beim zweiten Punkt, den ich ansprechen möchte, geht es um die Kündigungsfristen. Ich glaube, es wird vielen von uns schon mal so gegangen sein, dass man einen Vertrag geschlossen und die Kündigungsfrist, weil man viel Arbeit auf dem Schreibtisch hatte, verpasst hat. Die Folge ist dann, dass sich der Vertrag verlängert, und zwar möglicherweise auch sehr lange verlängert, um bis zu einem Jahr. Ich glaube, daran müssen wir tatsächlich arbeiten; das ist zu lange. Das ist wirklich eine Übervorteilung von Verbrauchern.

Ich bin dafür, dass wir da eine sehr klare Regelung haben: Die maximale Vertragsverlängerung, wenn man die Kündigungsfrist verpasst hat, sollte drei Monate betragen. Alles das, was jetzt an Ausnahmen dort geregelt ist, überfordert viele und ist mit viel Bürokratie und Aufwand verbunden. Deswegen auch an dieser Stelle eine klare Maßgabe: maximal drei Monate Vertragsverlängerung – das ist ein Beitrag zu echtem Verbraucherschutz, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein letzter Punkt, den ich noch ansprechen möchte – darauf wird mein Kollege Steineke gleich noch eingehen –, betrifft die Frage: Wie gehen wir mit Verträgen um, die im Internet geschlossen wurden? Wir kennen das alle; das geht manchmal sehr schnell, zum Beispiel bei Amazon Prime. Da brauche ich nur einmal zu klicken, und schon bin ich Amazon-Prime-Kunde; wunderbar, alles toll. Ich kriege alles schnell und kostenlos geliefert und kann auch noch Videos schauen. Aber wenn ich mich davon jetzt wieder lösen möchte, dann muss ich auf der Amazon-Seite erst mal suchen, wo ich mich von diesem Vertrag lösen kann. Dann werde ich noch fünfmal gefragt, ob ich nicht doch bleiben will. Bei Amazon nicht, aber an anderer Stelle muss ich dann möglicherweise noch ein Fax schreiben, um mich wirklich vom Vertrag zu lösen. Das wollen wir ändern.

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön, dass Sie unsere Idee geklaut haben!)

Wenn man Verträge einfach mit einem Klick schließen kann, dann muss man sie auch ganz einfach mit einem Klick kündigen können. Deswegen schlagen wir einen Kündigungsbutton vor, damit echter Verbraucherschutz auch bei der Kündigung zukünftig möglich ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Sonja Amalie Steffen [SPD])