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Michael Kuffer: "Mit aller Kraft und mit allen Mitteln bekämpfen"

Rede zu Kinder- und Vielehen und Genitalverstümmelung

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle stimmen – davon gehe ich aus – in der Haltung überein, dass die weibliche Genitalverstümmelung ein an Abscheulichkeit kaum zu übertreffendes Verbrechen an Frauen und Mädchen weltweit ist und wir es mit aller Kraft und mit allen Mitteln bekämpfen und verhindern wollen.

Der Schutz bedrohter Gruppen vor solchen Taten ist integraler Bestandteil unserer Frauen- und Familienpolitik, und wir führen seit Jahren einen fortdauernden Kampf, um dieses Geschehen zu ächten, darüber aufzuklären und zu informieren und so möglichst jedes Kind vor dieser Straftat zu bewahren. Dazu haben wir in der Vergangenheit eine Vielzahl von Maßnahmen vorangebracht und Anstrengungen unternommen, um im Austausch mit allen wesentlichen Akteuren die weibliche Genitalverstümmelung abschließend zu überwinden.

Ich erspare Ihnen jetzt die Aufzählung der langen Liste von Maßnahmen; ich knüpfe an das an, was die Kollegin Pantel zutreffend ausgeführt hat, weil es deutlich macht, welche Linie sich hier durch unser politisches Handeln zieht. Wichtig war und ist – das sage ich auch in Richtung der AfD ganz deutlich –, dass einer der wesentlichen Ansätze unserer Politik ein präventiver ist.

Ihr Ansatz, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist vor allem repressiver Natur, und er ist so, wie er ausgestaltet ist, vor allem auch wirkungslos. Die Vorschläge der AfD scheitern vor allem an ihrer mangelnden Umsetzbarkeit und an ihrer mangelnden Wirksamkeit. Zur Meldepflicht beispielsweise ist schon zutreffend ausgeführt worden, dass dies – das zeigen Erfahrungen in anderen Ländern – schlicht und ergreifend dazu führen würde, dass Arztbesuche vermieden werden, wenn bekannt wird, dass es eine solche Meldepflicht gibt. Letztlich würden Sie damit eher der Verschleierung dieser Verbrechen und der Stigmatisierung der Opfer Vorschub leisten, als dass Sie einen positiven Effekt erzielen würden. Insofern hilft es uns in derartigen sensibelsten Fragen der inneren Belange betroffener Frauen und Kinder deshalb leider nicht, mit sturer Regulatorik vorzugehen. Wir müssen hier im Sinne der Betroffenen präventiv vorgehen. Das bedeutet – ob es uns gefällt oder nicht –, dass vor allem ein Ansatz der Aufklärung und Kommunikation notwendig ist, wenn wir hier weiterkommen wollen.

Darüber hinaus würden die Vorschläge der AfD natürlich auch das Problem der Beweisbarkeit hinsichtlich der Frage des Tatzeitpunkts und des Tatortes aufwerfen, weil man schlicht und ergreifend nicht sagen kann, wann die Verstümmelung vorgenommen worden ist, wenn man sie feststellt, was aber für die Frage der Strafbarkeit – Stichwort „Tatortprinzip“ und dergleichen; die Frage: ist es ein deutscher oder ist es kein deutscher Tatort, und wo ist die Tat dann begangen worden? – von entscheidender Bedeutung ist. Deshalb ist das auch insoweit ein unwirksamer Vorschlag. Aus diesen Gründen werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Genauso werden wir mit Ihren Anträgen zu den Kinder- und Vielehen umgehen; denn leider liefern Sie auch da erneut den Beweis, dass es Ihnen nicht um die betroffenen Opfer geht, sondern Sie, ein weiteres Mal, den billigen Versuch unternehmen, das Leid dieser Menschen für Ihre Politik zu missbrauchen.

(Stephan Thomae [FDP]: Richtig!)

Wie Sie wissen – das wissen Sie ganz genau –, sind wir als Gesetzgeber in dieser Sache zuletzt 2017 tätig geworden. Wir haben uns im Umgang mit den sogenannten Kinderehen von unter 18-Jährigen klar und eindeutig positioniert. Wir haben dies aus Überzeugung getan, und wir stehen zu den Grundsätzen unserer damaligen Regelungen.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Positionieren reicht nicht! Sie müssen das durchsetzen!)

– Für Sie wäre es gut, wenn Sie die Gewaltenteilung respektieren würden. Darum geht es nämlich an dieser Stelle.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Sie wissen, dass zum besagten Gesetz derzeit eine Prüfung beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Und solange diese Prüfung nicht abgeschlossen ist, verbietet sich jedes weitere gesetzgeberische Vorgehen in diese Richtung.

(Zuruf von der AfD: Warum?)

Ihre Anträge formulieren daher bisweilen, wie so oft, redundante Positionen, und sie sind nichts weiter als nutzlose Schaufensterpolitik, weshalb wir die Anträge ablehnen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)