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(Quelle: unsplash.com)

Keine Impfpflicht durch die Hintertür

Diskussion um Verbot von Privilegien für Geimpfte ist „Phantomdebatte“

Die Debatte um ein mögliches gesetzliches Verbot der Privilegierung von Corona-Geimpften halten der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und der rechtspolitische Sprecher Jan-Marco Luczak für verfrüht. 

„Für uns als Unionsfraktion ist und bleibt klar, dass es keine Impfpflicht geben wird. Auch keine Impfpflicht durch die Hintertür. Jeder kann und muss sich frei entscheiden können, ob er sich impfen lässt oder nicht. Eine Spaltung der Gesellschaft in Geimpfte und nicht Geimpfte wollen wir nicht“, betonte Jan-Marco-Luczak. Aber die aktuelle Diskussion über ein Verbot der Privilegierung von Corona-Geimpften sei eine Phantomdebatte. In einem Radio-Interview mit dem Deutschlandfunk Kultur sagte Luczak: „Aktuell haben wir nicht genügend Kapazitäten an Impfstoff, um alle Menschen zu impfen, die das wollen.“ Solange dies so sei, stelle sich die Frage nicht und verunsichere die Menschen nur.

Haltung des Staates ist durch Gesetze bereits klar geregelt

Thorsten Frei ergänzte in einem Fernseh-Interview gegenüber der ARD: „Aktuellen Handlungsbedarf sehe ich nicht, weil die Haltung des Staates durch die Gesetze klar geregelt ist.“ Der Staat sei durch die geltenden Gesetze zur Gleichbehandlung von Geimpften und Nichtgeimpften verpflichtet. Bei gesetzlichen Vorgaben für den privatrechtlichen Bereich müsse man schon aus verfassungsrechtlichen Gründen sehr vorsichtig sein.

Wiederherstellung grundrechtlicher Freiheiten

Für unpassend hält Luczak den Begriff der ‚Privilegierung‘ in Zusammenhang mit Geimpften: „Das ist an dieser Stelle ein falscher Begriff und er weist auch in eine falsche Richtung. Man muss sich am Ende immer deutlich machen, dass wir zur Bekämpfung der Pandemie sehr massiv in grundrechtliche Freiheiten eingegriffen haben.“ Diese Eingriffe seien notwendig gewesen, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Wenn Menschen geimpft werden könnten und sie dann womöglich auch nicht mehr infektiös seien, gehe es um die Wiederherstellung grundrechtlicher Freiheiten und nicht um die Einräumung von Privilegien, betonte Luczak gegenüber dem Deutschlandfunk Kultur.