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Stephan Pilsinger: Wer sich nicht an die Regeln hält, darf auch kein Geld von den Krankenkassen bekommen

Redebeitrag zur Arzneimittelversorgung

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken legen wir heute den Grundstein für die langfristige Sicherung der flächendeckenden qualifizierten Arzneimittelversorgung in Deutschland.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Besonders im Hinblick auf die anhaltende Pandemiesituation hat sich die Bedeutung der Vor-Ort-Apotheken für die Versorgung der Bevölkerung eindrücklich gezeigt.

(Beifall des Abg. Rudolf Henke [CDU/CSU])

Mein ausdrücklicher Dank geht daher zunächst an die Apothekerinnen und Apotheker, die in den vergangenen Monaten einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der anhaltenden Krise geleistet haben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

Ich begrüße es sehr, dass wir mit dem Gesetz einen europarechtlich gut begründbaren Weg gefunden haben, die Gleichpreisigkeit auch für Auslandsapotheken gesetzgeberisch festzuschreiben. Unabhängig davon, ob die Versicherten ihre Medikamente in der Vor-Ort-Apotheke kaufen oder im Internet bestellen, von nun an gilt immer der gleiche Preis. Das heißt, keine Rabatte mehr für die Versender.

Darüber hinaus stellen wir den Apotheken 150 Millionen Euro zusätzlich für die Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen zur Verfügung.

Vor allem aber sorgen wir mit diesem Gesetz endlich dafür, dass sich auch die ausländischen Versandhandelsapotheken an die geltenden Regeln halten müssen; denn Arzneimittel sind keine gewöhnlichen Versandartikel. Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ihrer Arzneimittel jederzeit gewährleistet sind, auch beim Versand.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Vor-Ort-Apotheken erfüllen diese strengen Qualitätsanforderungen seit Jahren. Nur die großen Versender aus dem EU-Ausland konnten sich den umfangreichen Standards bisher entziehen. Damit muss endlich Schluss sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz stellen wir klar: Auch ausländische Versandhandelsapotheken sind zur Einhaltung der Regeln des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung verpflichtet. Konkret bedeutet das: Die für Arzneimittel geltenden Temperaturanforderungen beim Transport sind auch von den EU-Versendern einzuhalten und entsprechend nachzuweisen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Mit der Einführung von Qualitätskriterien für den Versand von Arzneimitteln sorgen wir dafür, dass die Arzneimittelsicherheit künftig auch im grenzüberschreitenden Handel mit ausländischen Versandapotheken gewährleistet ist. In den vergangenen Wochen habe ich mich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass diese Regelungen ins Gesetz aufgenommen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

An dieser Stelle fordere ich daher noch einmal ausdrücklich, dass die neuen Vorschriften auch durchgesetzt und die Versender entsprechend kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meiner Ansicht nach muss hier gelten: Wer sich nicht an die Regeln hält, darf auch kein Geld von den Krankenkassen bekommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)