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Tino Sorge: Wir wollen Schluss machen mit der Zettelwirtschaft

Rede zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Ende einer spannenden, ereignisreichen Sitzungswoche. Gerade eben haben wir es wieder gesehen: noch kurz vor der Sommerpause ein Hammelsprung. Und wir debattieren am letzten Tag vor der Sommerpause ein Gesetz, dessen Verabschiedung ich mir eigentlich schon vor der letzten Weihnachtspause gewünscht hätte. Aber – und das Aber ist jetzt nicht negativ konnotiert – wir haben uns zu Recht mehr Zeit gelassen, weil es bei dem Patientendaten-Schutz-Gesetz um ein sehr sensibles Thema geht. Es geht um höchstsensible Gesundheitsdaten. Insofern war es gut, dass wir uns auch in den Diskussionen im Ausschuss, bei Anhörungen, in den Arbeitsgruppen noch mehr Zeit genommen haben. Ich möchte mich für diese teilweise doch sehr kontroversen, aber auch konstruktiven Diskussionen bedanken, nicht nur bei den eigenen Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen, sondern insbesondere auch bei den Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition. Herzlichen Dank dafür!

Wir sprechen natürlich im Rahmen des Patientendaten-Schutz-Gesetzes über das Thema Datenschutz, weil es eben um höchst sensible Gesundheitsdaten geht.

(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: So ist es!)

Es geht aber natürlich auch darum, dass diese Daten mit einem sehr hohen Sicherheitsniveau nutzbar gemacht werden. Genau das ist der Punkt. Wir reden darüber: Wie können wir die Patientenversorgung verbessern? Wie können wir Daten, die jeden Tag milliardenfach anfallen, für den Patienten nutzbar machen? Genau das tun wir mit diesem Patientendaten-Schutz-Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall der Abg. Karin Maag [CDU/CSU])

Was machen wir mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz? Es geht darum, dass wir endlich die elektronische Patientenakte zum Laufen bekommen. Elektronische Patientenakte hört sich für viele erst mal sehr abstrakt an. Tatsächlich geht es aber darum, dass wir es Patienten ermöglichen, freiwillig, also wenn sie das möchten, wobei sie gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch darauf haben, die ganzen Daten, die jetzt schon bei zahlreichen Leistungserbringern im Gesundheitswesen anfallen, zusammenzuführen, sie also nicht mehr mit einer Aldi-Tüte mit den vielen Anamnesebefunden und Patientenberichten durch die Gegend laufen müssen, sondern im Idealfall alles auf dem Smartphone oder auf dem Tablet haben und der behandelnde Arzt, der behandelnde Physiotherapeut, die behandelnden Pflegefachkräfte genau wissen, was einem fehlt, sodass man als Patient besser auch behandelt werden kann.

Ich weiß genau – das haben wir in den Diskussionen bereits erlebt –: Es gibt diejenigen, die sagen: Warum habt ihr nicht mehr gemacht? Warum habt ihr im Rahmen des Gesetzes nicht noch viel, viel mehr geregelt? Dann gibt es diejenigen von der linken Seite, die sagen: Na ja, wir hätten noch ein bisschen diskutieren sollen. Wir hätten noch ein bisschen abwarten sollen. – Diesen halte ich ganz klar ein altes Sprichwort meiner Großmutter, die mittlerweile 85 Jahre alt ist und eine Menge Lebenserfahrung hat, entgegen. Sie hat immer gesagt: Willst du, dass ein Truthahn nicht fliegt, dann mach ihn fett.

(Zurufe der Abg. Marianne Schieder [SPD])

Insofern ist es richtig, dass wir nicht weiter diskutieren, sondern dass wir jetzt mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen loslegen. Ich bin froh, dass wir hier keinen fetten Truthahn erzeugt haben, sondern dass wir einen schlanken Adler haben, der hoffentlich bald zum Fliegen kommt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dieses Patientendaten-Schutz-Gesetz enthält sehr, sehr viele Regelungen. Es geht neben der elektronischen Patientenakte um für viele eigentlich triviale Dinge. Es geht darum: Wie kann ich mein Rezept elektronisch einreichen? Wie bekommt ein weiterbehandelnder Arzt Daten? Er hat sie bisher von einem anderen Arzt beispielsweise telefonisch erhalten, jetzt findet er sie in der elektronischen Patientenakte. Wir alle wissen doch, wie es momentan teilweise läuft: Jemand kommt aus dem Krankenhaus, geht zum weiterbehandelnden Arzt. Dann gibt es im Idealfall einen vorläufigen Arztbericht. Viele Ärzte haben dann das Problem: Woher bekommen sie die zusätzlichen Berichte, Untersuchungen, CTs und MRTs? Das wollen wir mit der elektronischen Patientenakte ändern.

Wir wollen Schluss machen mit der Zettelwirtschaft. Wir wollen Schluss machen mit Mehrfachbefunden. Wir wollen Schluss machen mit Doppeluntersuchungen. Und wir wollen Schluss machen mit unnötigen Untersuchungen, die man auf der elektronischen Patientenkarte bereits speichern kann.

Wir haben ja in der Diskussion der letzten Tage beim Thema Corona gesehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wichtig Digitalisierung im Gesundheitswesen ist. Das ist ja nichts Abstraktes, sondern wir haben gesehen, dass wir auch mangels Alternativen auf einmal viele Dinge im täglichen Leben digital nutzen. So nutzen wir digitale Möglichkeiten wie Videokonferenzen. Genau das passiert jetzt auch in vielen anderen Bereichen. Wir nutzen telemedizinische Sprechstunden. Wir nutzen die Möglichkeit, strukturierte Daten zum Wohle des Patienten digital zusammenzuführen. Insofern werden wir auch alle Akteure in die Nutzung dieser Akte, wenn der Patient das möchte, langfristig einbeziehen, dass der Arzt, die Krankenkasse, das Krankenhaus, aber auch die Pflege, der Öffentliche Gesundheitsdienst, Betriebsmediziner Zugriff auf diese Daten haben, um die Behandlung zu verbessern.

Vielleicht noch ein letztes Wort zum Thema „Patienten und ihre Datenhoheit“.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege, Sie müssen leider zum Schluss kommen.

 

Tino Sorge (CDU/CSU):

Hoheit über die Daten heißt für uns, die Möglichkeit zu eröffnen, dass ich als Patient meine Daten für Forschungszwecke zur Verfügung stellen kann. Auch das regeln wir mit dem Patienten-Datenschutz-Gesetz.

Insofern werbe ich für die Unterstützung und freue mich, dass wir das Gesetz heute verabschieden. Aber auch hier gilt der Grundsatz: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege.

 

Tino Sorge (CDU/CSU):

Ich freue mich auf viele weitere Beratungen, um die Digitalisierung voranzutreiben.

In diesem Sinne: Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)