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Corona: Neue Leitlinien erlassen
(Quelle: picture alliance/ dpa)

Corona: Neue Leitlinien erlassen

Zur Eindämmung des Corona-Virus müssen die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden – darum haben die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer neue Leitlinien erlassen.

Der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Georg Nüßlein kommentierte dieses einheitliche Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich: „In Deutschland gibt es bisher nur eine geringe Zahl von schweren Verläufen. Das zeigt, dass unsere Maßnahmen greifen. Bei den dynamisch steigenden Zahlen sind weitere Maßnahmen jedoch notwendig. Wir wissen dabei, was wir den Menschen jetzt zumuten. Es geht darum, die Kapazitäten von Intensivbetten mit Beatmung weiter auszubauen. Damit sorgen wir bestmöglich vor.“

Die Leitlinien im Einzelnen

Das bleibt offen:

  • Der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. 
  • Für diese Bereiche könnten sogar die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. 

Geschlossen werden:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen 
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center und Spielplätze.

Verboten werden:

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Neue Regeln für Krankenhäuser, Pflegeheime, Restaurants

Neue Besuchsregelungen sollen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen sowie für ähnliche Einrichtungen erlassen werden, um den Besuch zu beschränken. Außerdem müssen Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels konzipiert werden, um das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl oder Hygienemaßnahmen und -hinweise. Generell sollen Restaurants und Speisegaststätten frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens 18 Uhr schließen.