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Dr. Volker Ullrich: Das Mietverhältnis, egal ob in der Stadt oder auf dem Land, ist überall gleichermaßen schutzwürdig

Rede zum Mietrechtsanpassungsgesetz

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Höhe der Miete und bezahlbares Wohnen ist eine der großen sozialen Fragen unserer Zeit. Die Menschen fragen sich: Finde ich eine Wohnung? Kann ich mir die Wohnung leisten? Was passiert bei einer Eigenbedarfskündigung? Oder: Was muss ich bezahlen, wenn ich zukünftig eine Modernisierungserhöhung bekomme? Dieser Gesetzentwurf gibt Antworten auf diese Fragen. Es ist ein Gesetz zur Verbesserung des Mieterschutzes; es ist ein Gesetz zum sozialen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, und ich meine, es ist ein faires, sicheres und soziales Gesetz.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Auf der einen Seite kümmern wir uns nach wie vor darum, dass Modernisierungen aus vielen guten Gründen – Klimaschutz, energetische Sanierung, altersgerechtes Wohnen – nach wie vor möglich sind. Auf der anderen Seite sorgen wir dafür, dass die Kosten statt mit 11 Prozent nur noch mit 8 Prozent umgelegt werden können, dass schlichtweg die Mieten nicht überhitzen, dass durch eine Dämpfungsfunktion die Mieten letzten Endes weniger stark ansteigen. Ich glaube, das ist auch notwendig. Das ist deswegen notwendig, weil in den letzten Jahren die Mieten bereits viel stärker gestiegen sind als die Einkommen. Wir brauchen eine Bremse, weil es nicht sein kann, dass immer mehr von dem, was Menschen verdienen, gerade in den Ballungszentren, für die Miete draufgeht. Hier haben wir eine soziale Verantwortung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Und ja, wir dürfen nicht nur auf die Ballungszentren schauen. Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass die Absenkung der Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent jetzt deutschlandweit gilt; denn das Mietverhältnis, egal ob in der Stadt oder auf dem Land, ist überall gleichermaßen schutzwürdig. Wir schützen damit auch die Miete in den ländlichen Gegenden. Das war uns ein wichtiges Anliegen, meine Damen und Herren.

(Beifall des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Mit der Senkung der Kappungsgrenze auf 2 Euro für Mietverhältnisse unter 7 Euro pro Quadratmeter nehmen wir auch einen besonderen Schutzauftrag wahr. Wir nehmen den Schutzauftrag wahr für die Menschen, die sich eben nicht viel leisten können, deren Mieten noch bei 5 oder 6 Euro pro Quadratmeter liegen. Für diese Menschen ist jeder Euro nach der Modernisierung ein Euro, den sie erst einmal aufbringen müssen. Deswegen ist es richtig und sozial angemessen, hier eine Begrenzung in Höhe von 2 Euro festzulegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Jetzt haben manche eingewandt: Durch Mietrecht allein wird kein neuer Wohnraum geschaffen. – Das ist richtig. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass diese Große Koalition im Bereich Miete und Bauen ziemlich viel geleistet hat.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Daniel Föst [FDP]: Das verpufft! Seit drei Jahren ist nichts passiert!)

Ich spreche vom Baukindergeld, der Sonder-AfA, von unseren Bemühungen, die Bauvorschriften zu entschlacken und Bauland vermehrt zur Verfügung zu stellen. Heute Morgen wurde die Grundgesetzänderung beschlossen. Danach sind auch die Länder nach wie vor in der Pflicht, sozialen Wohnungsbau zu leisten.

(Beifall der Abg. Ulla Schmidt [Aachen] [SPD])

Erst diese Maßnahmen zusammen ergeben unsere Verpflichtung, für bessere Bedingungen im Bereich Wohnen zu sorgen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, jeder Bestandteil steht für sich, gemeinsam nehmen wir die Verantwortung wahr, für bezahlbaren Wohnraum in diesem Land zu sorgen. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)