
Entlastung für Selbständige und Zeitsoldaten
Beitragsentlastungen betreffen Versicherte direkt
Die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen werden ab dem kommenden Jahr wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Der Bundestag hat jetzt ein entsprechendes Gesetz zur Entlastung der Versicherten beschlossen. Entlastet werden auch Selbstständige mit geringem Einkommen, so reduziert sich der Mindestbeitrag für Selbstständige jetzt von rund 360 Euro auf rund 156 Euro. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte dazu : "Mit diesem Gesetz entlasten wir die Beitragszahler langfristig um acht Milliarden Euro".
Das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz) enthält eine Reihe wichtiger Maßnahmen, die die Versicherten direkt betreffen.
Eine gute Nachricht für Soldaten! 15.000 Zeitsoldaten, die aus der Bundeswehr ausscheiden, erhalten künftig Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Karin Maag wünscht sich, dass u.a. diese Maßnahme zur Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber beiträgt. #Debatte#GKVpic.twitter.com/BLAglPFQlC
— CDU/CSU (@cducsubt) 18. Oktober 2018
Entlastung der Arbeitnehmer und Rentner
Ab 2019 werden Arbeitgeber und Rentenversicherungen die Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zur Hälfte den Zusatzbeitrag übernehmen. Eine wichtige Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag wird so umgesetzt. Dadurch erhalten sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer dadurch mehr netto vom brutto. Sie zahlen unter dem Strich Arbeitnehmer und Rentner monatlich bis zu 38 Euro weniger GKV-Beiträge.
Gesundheitsminister @jensspahn macht deutlich: Vom Versicherten-Entlastungsgesetz profitieren 56 Mio Krankenversicherte. Bei 3000 EUR brutto sind das künftig über 200 EUR Entlastung im Jahr. Selbstständige mit 1200 EUR im Monat zahlen künftig nur 180 EUR Beitrag statt 360 EUR! pic.twitter.com/ShAnuI4etQ
— CDU/CSU (@cducsubt) 18. Oktober 2018
Erleichterungen für Selbständige
Auch die Versicherten, die hauptberuflich selbständig sind, profitieren von den geplanten Regelungen. Für Sie sind die monatlichen Krankenkassenbeiträge oft eine Last. Insbesondere dann, wenn Sie zu den Kleinselbständigen zählen. Denn der Betrag, den sie monatlich mindestens an die Krankenversicherung zahlen müssen, orientiert sich an einem bestimmten Eckwert (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage). Dieser Wert liegt 2018 bei 2.283,75 Euro und wird nun auf 1.141,88 Euro abgesenkt. Dies bedeutet, dass der Mindestbeitrag für diese Selbständigen nun durchschnittlich bei 171 Euro liegen wird. Daraus folgt eine Entlastung von monatlich bis zu 180 Euro für diese Gruppe. Dies hebt auch die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag hervor: „Damit werden wir endlich der wirtschaftlichen Situation vieler kleiner Selbstständiger besser gerecht. Das war uns ein Kernanliegen in diesem Gesetz.“
"Wir entlasten Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige mit kleinem Einkommen mit 8 Mrd. EUR jährlich", sagt Karin Maag in der Debatte zur gesetzl. Krankenversicherung. Ab 2019 wird der Beitrag zur Krankenversicherung wieder paritätisch von Arbeitnehmern & Arbeitgeber finanziert. pic.twitter.com/F24NyEvGFj
— CDU/CSU (@cducsubt) 18. Oktober 2018
Bessere Absicherung von Zeitsoldaten
Außerdem soll die soziale Absicherung von Soldaten auf Zeit verbessert werden. Sie sollen sich nach Ende ihrer Dienstzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können und übergangsweise einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen erhalten.