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Ministerium darf bei Verbraucherschutz für Fluggäste nicht bremsen
(Quelle: picture alliance/ dpa)

Maßnahmen gegen Chaos im Luftverkehr

Teilnehmer des Luftfahrtgipfels legen Ergebnisse vor

Flugausfälle, Verspätungen, Flugchaos – Das haben in diesem Sommer zehntausende Passagiere zu spüren bekommen. Wie also können Flugverspätungen und damit auch die Lärmbelastung für die Flughafen-Anwohner weiter begrenzt werden? Darum ging es jetzt beim Luftfahrt-Gipfel in Hamburg. 

Eingeladen hatte unter anderem Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Gemeinsam mit Branchenvertretern hat man sich auf ein Maßnahmenpaket gegen Flugverspätungen und Streichungen geeinigt. Damit soll auch verhindert werden, dass sich die teilweise chaotische Situation wie im Sommer 2018 wiederholt. 

"Alle Seiten müssen ihren Beitrag leisten"

„Alle Seiten müssen nun ihren Beitrag leisten, um die Situation zu verbessern. Der Bund muss für eine Neuorganisation der Luftsicherheitskontrollen sorgen und das Personal bei der Deutschen Flugsicherung aufstocken“, sagte die verkehrspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Daniela Ludwig zu den Ergebnissen. 

Pünktlicher Luftverkehr ist wichtig für Wirtschaftsstandort Deutschland

Unionsfraktionsvize Ulrich Lange unterstrich zudem, wie wichtig  ein zuverlässiger, leistungsfähiger und pünktlicher Luftverkehr für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist. „Über die Luft sind wir mit der Welt vernetzt und die Menschen erwarten, dass das Ausmaß der Flugausfälle und Verspätungen der letzten Zeit schnellstens reduziert wird“, sagte er.

Alle Akteure sind gefordert

Die Ursachen im global organisierten Luftverkehr seien vielfältig und so seien nun alle Akteure gefordert, ihren Teil beizutragen. Als wichtigen Punkt nannte Lange das Vorhaben, Passagierkontrollen an den Flughäfen effizienter und schneller zu gestalten, um das lange Warten der Menschen vor den Kontrollstellen zu beenden. „Dabei bleibt die Prämisse, dass die Sicherheit der Menschen an erster Stelle steht“, so Lange.

Fluggastrechte stärken

Bereits im Vorfeld des Treffens hatten Unionspolitiker erklärt, dass nach Flugausfällen und Verspätungen vor allem die Stärkung von Fluggastrechten im Vordergrund stehen müssten. Besonders wichtig: Das Justizministerium dürfe nicht auf die Bremse treten, wenn es um entsprechende Regelungen geht. Das unterstrich die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Fraktionskollege Sebastian Steineke sagte außerdem:  „Dieser Sommer wieder deutlich gezeigt, dass wir den Verbraucherschutz – insbesondere für die Fluggäste – dringend stärken müssen.“ Gerade bei ausländischen Fluggesellschaften, die sich immer wieder auf ihr heimisches Recht berufen (etwa Ryanair) sei eine gesetzgeberische Klarstellung geboten. 

Musterfeststellungsklage als juristisches Instrument

Außerdem, so Elisabeth Winkelmeier-Becker, habe man mit der Einführung der Musterfeststellungsklage Verbraucherinnen und Verbrauchern ein neues Instrument zur effektiven und kostengünstigen Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand gegeben. Bei der Geltendmachung von Streuschäden, bei denen die Verfahrenskosten für den einzelnen Verbraucher unverhältnismäßig hoch erscheinen, müssten jedoch insbesondere im Hinblick auf die AGB-Festigkeit weitere Verbesserungen erfolgen. 

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es dazu: „Mit Blick auf kleine ‚Streuschäden‘ prüfen wir einen Ausschluss von Abtretungsverboten für Forderungen in AGB.“

Forderungskatalog der Unionsfraktion

Im Nachgang des Chaos-Sommers für den Flugverkehr hatte Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth einen Forderungskatalog erarbeitet, da bestehende Fluggastrechte oft leerlaufen, wenn sie – etwa gegen ausländische Airlines - nicht durchgesetzt werden können. 
In seinem Katalog fordert Harbarth unter anderem mehr Transparenz. Fluggesellschaften sollten – beispielsweise in ihren Jahresabschlüssen – verpflichtet werden, offenzulegen wie viele Flugverspätungen es gab, wie viele Passagiere betroffen waren und in welcher Höhe Ausgleichszahlungen geleistet wurden. Diese Informationen könnte der Verbraucher dann in die Wahl seiner künftigen Fluggesellschaft einfließen lassen. 
Zudem sollten Verbraucher besser über ihre Rechte informiert werden. „Nur wer seine Rechte kennt, kann von ihnen Gebrauch machen“, sagte Harbarth.