Thorsten Frei: Corona-Demonstrationen
Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht. Dennoch ist es in diesen Tagen eingeschränkt. Konkret: Es darf Demonstrationen geben, wegen der Corona-Ansteckungsgefahr aber unter Auflagen. Sicherheitsbehörden sind besorgt, weil Demokratiefeinde, Impfgegner und Extremisten immer öfter die Proteste unterwandern. Unionsfraktionsvize Thorsten Frei beantwortet im Video die wichtigsten Fragen zu den Demonstrationen.