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Dr. Bianca Edholzer
(Quelle: Dr. Bianca Edholzer)

Dr. Bianca Edholzer

Referatsleiterin Technischer Arbeitsschutz, Arbeitszeitschutz, Ladenschluss, Grundsatzfragen des Vollzugs im Arbeitsschutz im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Vita

  • Erwerb des Abiturs 1990 am Adalbert-Stifter-Gymnasium in Passau;
    im Anschluss: Diplom Chemie-Studium an der Universität in Regensburg;
    Dissertation zum Thema „FTIR-Spektroskopische Untersuchungen zur Solvatation und Assoziation von Lithiumsalzen in Aceton und Dimethylsulfoxid, sowie zur selektiven Solvatation von Lithiumperchlorat in Acetonitril-Dimethylsulfoxid-Mischungen“; Promotion im April 2000
  • ab September 2000 im Landesamt für Umweltschutz in Augsburg tätig
  • ab April 2001: Beginn der Ausbildung zur Gewerbeaufsichtsbeamtin des höheren Dienstes am Gewerbeaufsichtsamt München-Land
  • ab Juni 2003 als ausgebildete Gewerbeaufsichtsbeamtin im Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik (LfAS) bzw. ab August 2005 im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Sachgebiet AP1 „Gewerbeaufsicht und Ämterübergreifende Aufgaben“ als stellvertretende Sachgebietsleiterin tätig
  • ab August 2009: stellvertretende Referatsleiterin im Referat II 3 „Arbeitsmedizin, Arbeitsschutzorganisation, sozialer Arbeitsschutz“ des Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
  • seit Oktober 2019: Referatsleiterin des Referats I5 „Technischer Arbeitsschutz, Arbeitszeitschutz, Ladenschluss, Grundsatzfragen des Vollzugs im Arbeitsschutz“ im Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

weitere Gremientätigkeiten

  • stellvertretendes Mitglied im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
  • stellvertretendes Mitglied in der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK)

Letzte Veranstaltung mit Dr. Bianca Edholzer

26 Apr 2023
Fachgespräch

Fachgespräch digital | Arbeitszeiterfassung: Gestaltungsspielräume für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten

Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung vom 13. September 2022 warten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, ob das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dies zum Anlass für eine Gesetzesregelung nehmen wird – und in welcher Form.