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Zuwanderung für Fachkräfte erleichtern – Abschiebungen beschleunigen

Bundestag bringt Migrationspaket auf den Weg

Der Bundestag hat ein Gesetzespaket zu Migration und Integration verabschiedet. Dabei geht es zum einen um die Zuwanderung von Fachkräften und zum anderen um eine klare Begrenzung der illegalen Migration. 

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, sprach von einem "neuen Rahmen für die Zuwanderung von dringend benötigten Fachkräften." Ein Arbeitsplatz und eine Qualifikation nach deutschen Standards seien dabei aber entscheidende Voraussetzungen. "Eine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme wird es mit CDU und CSU nicht geben", so Frei weiter. 

Fachkräfte IT

Fachkräftemangel ist Wachstumsbremse

Frei erklärt dazu, man wolle die Voraussetzung schaffen, um die Migration aus Drittländern in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dies sei angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels erforderlich. Andererseits müsse wirksam durchgesetzt werden können, dass Ausländer ohne Bleiberecht das Land auch wieder verlassen. 
Hermann Gröhe, als Fraktionsvize für arbeits- und sozialpolitische Fragen zuständig, fürchtet, Fachkräftemangel könne als Wachstumsbremse wirken. Um ihn zu beheben, sollen IT-Experten aus Nicht-EU-Staaten künftig auch ohne formalen Abschluss zum Arbeiten nach Deutschland kommen können - allerdings müssen sie eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen. Erstmals wird auch – auf fünf Jahre befristet - die Möglichkeit geschaffen, zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland einzureisen.  Die Bewerber dürfen jedoch noch keine 25 Jahre alt sein und müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. 

Hürden für Abschiebegewahrsam senken

Bei der Ausreisepflicht soll künftig klarer zwischen denjenigen unterschieden werden, die unverschuldet an ihrer Ausreise gehindert sind, und denjenigen, die tricksen, täuschen oder sich nicht um die Beschaffung ihres Passes kümmern.  Im Rahmen des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes werden die Hürden für die Verhängung des Ausreisegewahrsams gesenkt, damit mehr Ausreisepflichtige tatsächlich abgeschoben werden können. Die Regelung zur Duldung von Ausreisepflichtigen mit einer Beschäftigung wird auf Altfälle beschränkt, also auf Menschen, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind. Ende 2023 läuft die Beschäftigungsduldung komplett aus.