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Unterstützung für Eltern und Gastro-Branche

Bundestag beschließt Corona-Steuerhilfegesetz

Die Gesetzgebung zur Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie geht weiter: Jetzt wurde die Lohnfortzahlung für Eltern verlängert und der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie verringert.

Der Bundestag hat das Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen: Es soll dabei helfen, die besonders von der Pandemie Betroffenen finanziell zu entlasten. Davon profitieren sowohl Bürger als auch Unternehmen.

Vor allem Familien kommt das neue Gesetz zugute, denn es sieht die Verlängerung der Lohnfortzahlung vor: Sie wird für Mütter und Väter, die sich zu Hause um ihre Kinder kümmern und deshalb eigentlich Lohneinbußen erleiden würden, auf jeweils bis zu zehn Wochen ausgedehnt. Für Alleinerziehende, die wegen der Krise die Kinderbetreuung übernehmen müssen und nicht zur Arbeit können, wird sie sogar auf bis zu 20 Wochen verlängert. 

Gesetzgeber „beweist Handlungsfähigkeit“

Das Corona-Steuerhilfegesetz beinhaltet auch andere wichtige Punkte, mit denen die Folgen der Covid-19-Krise abgefedert werden sollen. Davon profitiert besonders die arg gebeutelte Gastronomie: Das nun beschlossene Gesetz sieht eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in Restaurants und Gaststätten von 19 auf 7 Prozent vor. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Der zuständige Berichterstatter Fritz Güntzler lobte das rasche Zustandekommen des Gesetzes als Nachweis dafür, dass „der Gesetzgeber hier Handlungsfähigkeit bewiesen hat“. Er mahnte jedoch zugleich, dass weitere Maßnahmen-Pakete beschlossen und umgesetzt werden müssen, denn es gehe jetzt „um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft“.

Besonderen Handlungsbedarf machte Güntzler bei weiteren Unternehmensteuererleichterungen aus. Hierzu zählte er insbesondere eine Ausweitung der bestehenden Verlustverrechnungsmöglichkeiten nach § 10d EStG. „Es muss möglich sein, dass Corona-Verluste, die im Jahre 2020 anfallen, vollständig und schnell steuerlich geltend gemacht werden“, so Güntzler.

Ebenfalls im Gesetz verankert ist, dass die Verwaltungsanweisung zur steuerfreien Auszahlung von Zuschüssen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer gesetzlich abgesichert wird. Hierdurch wird es rechtssicher möglich, dass der Arbeitgeber eine Corona-Sonderleistung steuerfrei in Höhe von 1.500 Euro auszahlen kann.

„Klare ordnungspolitische Konzeption“

Hans Michelbach betonte, dass wir uns in der „schwersten Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik befinden“. Dass man erfolgreich kurzfristig gehandelt habe, um die Folgen der Pandemie für Bürger und Unternehmen zurückzudrängen, unterstreiche das jetzt beschlossene Gesetz. Michelbach mahnte, dass man nun alles daransetzen müsse, dass „unsere Wirtschaft auf den Wachstumspfad zurückkehren kann. Dafür brauchen wir eine klare ordnungspolitische Konzeption“.

Es sei nötig, die Liquidität für Unternehmen und Bürger zu verbessern, man brauche ein Belastungs-Moratorium und nachhaltige Strukturverbesserungen. Michelbach schloss seine Ausführungen mit dem Hinweis: „Die Krise kann zu einer Chance werden – und diese Chance müssen wir für das Gemeinwohl nutzen!“