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Sebastian Brehm: Wir müssen dringend die Frist zur Einführung der TSE-Module und der TSE-Kassen um ein Jahr verschieben

Rede zum Corona-Steuerhilfegesetz

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapandemie stellt sowohl die Industrie, aber vor allem auch den deutschen Mittelstand vor erhebliche Herausforderungen. Deshalb war es richtig, in einem ersten Schritt mit den Soforthilfeprogrammen, mit der Möglichkeit der Steuerstundung, mit der Rückerstattung der Umsatzsteuer, den Regelungen zu Sondervorauszahlungen und mit der Möglichkeit der Aufnahme von KfW-Krediten die Unternehmerinnen und Unternehmer zu unterstützen. Das Wichtigste, was in der gegenwärtigen Zeit erforderlich war und ist, besteht darin, Liquidität in die Unternehmen zu bringen.

Jetzt geht es um einen zweiten Schritt. Es geht darum, die Möglichkeit für die Unternehmerinnen und Unternehmer zu schaffen, aus eigener Kraft wieder Gewinne zu erwirtschaften und ihre Wettbewerbsfähigkeit herzustellen, indem wir eben die steuerlichen Voraussetzungen schaffen. Das tun wir heute mit der Einbringung dieses Gesetzes durch die CDU/CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion.

Hierbei gibt es drei Kernelemente, die im Koalitionsausschuss am 22. April beschlossen wurden: erstens die Verlängerung der Fristen im Umwandlungssteuerrecht, aber auch der Fristen der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen, zweitens die Steuerfreistellung der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bis 80 Prozent des Nettolohns und drittens eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen einheitlich auf 7 Prozent, zunächst befristet bis 30. Juni 2021.

Gerade bei diesen 7 Prozent sage ich ein herzliches Dankeschön für den hartnäckigen Einsatz meines Parteivorsitzenden und Ministerpräsidenten Markus Söder.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das ist ein deutliches Zeichen, und das wird der Branche helfen.

Wenn wir die Betriebe aus eigener Kraft heraus stärken wollen, dann müssen wir aber weitere Anstrengungen unternehmen. Hier gibt es Prüfaufträge des Bundesrates, die übrigens von Bayern unterstützt werden, und insbesondere sehr wertvolle Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion:

(Lachen der Abg. Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

die Erweiterung des Verlustrücktrages – auch die Grünen haben ja heute einen Antrag dazu gestellt –, die Einführung einer Coronarücklage und die Verlängerung der Reinvestitionsfristen beim Investitionsabzugsbetrag.

Lieber Herr Kollege Binding, wenn Sie all die Vorschläge gut finden, die wir eingebracht haben, dann lassen Sie sie uns doch gleich in dieses Gesetz mit aufnehmen. Wir haben jetzt zwei Wochen Zeit, das textlich zu verarbeiten, und dann können wir es miteinander beschließen.

Wir unterstützen auch die 1 500 Euro steuerfreien Zuschuss sehr. Aber wir bitten schon, dies ebenfalls in diesem Gesetz zu verankern. Ich glaube, es reicht verwaltungsseitig nicht aus, das allein über ein BMF-Schreiben anzuordnen, weil es rechtlich angreifbar ist. Deswegen wäre wichtig, wenn wir diesen Punkt in dieses Gesetz einbringen, sodass wir 1 500 Euro steuerfrei an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszahlen können. Das wäre, glaube ich, auch das richtige Signal.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sei mir ein letzter Punkt gestattet, gerade als Berichterstatter für die Kassensicherungsverordnung und für die Kassenfragen. Ich glaube, wir müssen dringend die Frist zur Einführung der TSE-Module und der TSE-Kassen um ein Jahr verschieben.

Ich will das auch begründen – nicht dass ich falsch verstanden werde –: Wir stehen hinter der Regelung zu einer Sicherung der Speicherdaten bei den Kassen; dazu stehen wir. Aber eine Einführung im jetzigen Moment ist gar nicht möglich. Wir dürfen den Unternehmerinnen und Unternehmern jetzt keine Belastungen aufbürden, die sie gar nicht erfüllen können, selbst wenn sie es wollten. Wir können es ja auch gar nicht erfüllen – ich gehe dann gleich noch darauf ein –; wir können es in der aktuellen Situation gar nicht umsetzen.

Erstens. Derzeit stehen noch nicht ausreichend TSE-Module, zertifiziert für klassische Kassen, zur Verfügung, übrigens auch nicht für Cloud-basierte Kassen, die gerade im Einzelhandel über Tablets oder Smartphones funktionieren. Im kleineren Einzelhandel gibt es überhaupt noch keine TSE-Zertifizierung. Der Zertifizierungsprozess erfolgt beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Wann das abgeschlossen sein wird, wissen wir heute noch nicht.

Zweitens sind aufgrund von Corona eine Liefermöglichkeit und eine Einbaumöglichkeit noch gar nicht garantiert, selbst wenn die Zertifizierung bis dahin abgeschlossen sein sollte. Also, die Unternehmer haben überhaupt gar keine Möglichkeit, ein solches Kassensystem bei sich einzubauen, auch wenn sie das wollen.

Drittens, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben doch der Gastronom, der Einzelhändler, der Friseur jetzt ganz andere Fragestellungen zu bewältigen, als bis zum 30. September 2020 eine neue Kasse anzuschaffen. Die finanziellen Mittel fehlen, die zeitlichen und personellen Ressourcen fehlen. Sie müssen sich doch jetzt erst mal darauf konzentrieren, wieder Geld einzunehmen, um dann in einem zweiten oder dritten Schritt das Geld auch wieder investieren zu können.

Deswegen: Lassen Sie uns da wirklich noch mal eine Verlängerung der Frist vornehmen.

(Leni Breymaier [SPD]: Noch mal?)

Es kommt dann mit Sicherheit – ja, der Einwand kommt; das habe ich erwartet – auch die Möglichkeit, dass man nach § 148 Abgabenordnung eine Ausnahmeregelung einräumen kann.

Meine Kollegin Antje Tillmann und ich haben zahlreiche Schreiben von Finanzämtern aus ganz Deutschland bekommen – ich könnte hier Berge vorlegen –, in denen persönliche Härten dargestellt werden und die dennoch zum Ausdruck bringen, man könne eine Ausnahmeregelung leider gar nicht bearbeiten, man müsse sie sogar ablehnen. Dann bleibt doch eigentlich nur noch die Möglichkeit einer gesetzlichen Verschiebung. Und deswegen bitte ich Sie ganz herzlich, dass wir diese Diskussion aufnehmen und in diesem Gesetz umsetzen. Das ist ein wichtiges Signal für die Unternehmerinnen und Unternehmer. Wenn wir es nicht umsetzen können, können wir es den Unternehmern auch nicht aufbürden. Deswegen lassen Sie uns das umsetzen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)