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Sebastian Brehm: "Wir brauchen eine Erleichterung der Finanzierung für Start-ups"

Fondsstandortgesetz - FoStoG

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland hat eine tolle und agile Start-up-Szene. Gerade die Bereiche „künstliche Intelligenz“ und „digitale Prozesse“ haben im vergangenen Jahr im Zuge der Pandemie noch einmal erheblichen Schub bekommen. Im internationalen Vergleich liegen wir aber trotz des Wachstums in den vergangenen Jahren, insbesondere im Bereich B2B, gegenüber den USA, China und anderen europäischen Ländern noch weit zurück.

In einer aktuellen Studie von McKinsey, die über 120 000 Start-ups in den letzten fünf Jahren untersucht hat, konnten drei wesentliche Standortvorteile im europäischen und vor allem im deutschen Markt herausgearbeitet werden: Erstens. Wir verfügen über hervorragende Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Zweitens. Wir haben eine hohe Industrieexpertise. Und drittens. Deutschland hat eine hohe Kapitaleffizienz, also das, was aus einem eingesetzten Euro herauskommt. Die Kapitaleffizienz ist 2,4-mal so hoch wie in anderen Ländern, insbesondere in den USA.

(Beifall des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])

Aber zahlreiche Finanzinvestoren, die in deutsche Start-ups investieren, kommen nicht aus Deutschland, sondern aus dem Ausland. Deswegen muss Deutschland neben den bestehenden Förderinstrumenten – der Kollege Güntzler hat den Wagniskapitalfonds angesprochen – und anderen Möglichkeiten für Start-ups noch attraktiver werden. Das wollen wir mit dem Fondsstandortstärkungsgesetz erreichen.

Wir brauchen zwei Dinge. Wir brauchen erstens eine Erleichterung und Verbesserung der Finanzierung für Start-ups. Dafür sorgen wir mit den gesetzlichen Anpassungen: Wir vereinfachen, wir schaffen digitale Prozesse, wir entbürokratisieren, und zusätzlich gibt es mehr Möglichkeiten bei den sogenannten Spezial-AIFs, also den alternativen Investmentfonds.

Zweitens wird die Mitarbeiterbeteiligung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Start-ups deutlich verbessert, und zwar in zwei Bereichen. Erstens erfolgt eine Anhebung des Freibetrages – das wurde schon diskutiert –; denn der Erfolg dieser jungen und tollen Unternehmen hängt davon ab, Mitarbeiter zu gewinnen. Zweitens schaffen wir in § 19a Einkommensteuergesetz Regelungen für das sogenannte Dry Income, also für Einkünfte aus der Übertragung von Kapitalbeteiligungen ohne Geldfluss; denn Geld fließt erst, wenn die Kapitalbeteiligung verkauft wird. Bislang beträgt der Zeitraum, ab wann versteuert werden muss, zehn Jahre. Auch die Regelungen bei Arbeitgeberwechsel sind für meine Begriffe derzeit noch zu streng. Hier müssen wir in der parlamentarischen Diskussion noch nacharbeiten. Wir brauchen eine bessere Perspektive.

Ich freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen und hoffe, dass wir das für die jungen Unternehmen schaffen. Wir brauchen diese jungen Unternehmen in Deutschland; denn die jungen Unternehmen von heute sind die großen Unternehmen von morgen. Lassen Sie es uns gemeinsam angehen!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)