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Sebastian Brehm: "Ohne die Steuerberater wäre eine Abwicklung der Maßnahmen gar nicht möglich"

Rede zum Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal – das sei in einer solchen Debatte erlaubt – möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen Steuerberater in Deutschland mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein herzliches Dankeschön aussprechen. Sie leisten in der Pandemie eine außerordentliche Arbeit.

Ohne die Steuerberater wäre eine Abwicklung der zahlreichen von uns beschlossenen Maßnahmen in dieser Weise gar nicht möglich: Abrechnung des Kurzarbeitergelds; Stundungsanträge für Sozialversicherungsbeiträge, für Steuerzahlungen, für Steuervorauszahlungen; Beantragung der zahlreichen Coronahilfen mit den großen Herausforderungen, insbesondere mit den sich doch immer wieder ändernden FAQs; Beantragung der KfW-Darlehen und die damit verbundene betriebswirtschaftliche Bearbeitung; Berechnung und Beantragung des unterjährigen Verlustrücktrags; die Verarbeitung – Frau Kollegin Tillmann hat es ja auch gesagt – des Wechsels des Mehrwertsteuersatzes für ein halbes Jahr und vieles, vieles mehr. Dazu gehört übrigens auch, dass die Steuerberater immer ein offenes Ohr für die täglichen Sorgen und Nöte der Mandanten haben. Gerade in einer solchen Zeit wird das besonders in Anspruch genommen.

Das führt dazu, dass es unglaublich viele Überstunden bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt, aber es führt auch zu einer hohen Arbeitsbelastung der Inhaber. Deswegen ist es richtig und notwendig, dass wir für die Fertigstellung und Einreichung der Steuererklärung 2019 jetzt nicht die normale Abgabefrist, sondern eine verlängerte Abgabefrist beschließen. Normal ist ja bei Inanspruchnahme von steuerberatenden Berufen eine Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres; also wäre die Frist für die Jahressteuererklärung 2019 Ende Februar ausgelaufen. Jetzt wird sie bis August verlängert.

Bei den Zinsen ist es genauso: Der Zinslauf beginnt ab dem 15. Monat nach dem Veranlagungsjahr. Also würden zum 1. April eben 0,5 Prozent Zinsen pro Monat laufen. Jetzt wird das verlängert auf den 1. Oktober. Das heißt, alle Steuererklärungen, die bis dahin abgegeben werden, werden nicht verzinst.

Es ist angesprochen worden: Das ist im parlamentarischen Verfahren erreicht worden, weil der Finanzminister es vorher nicht in unserer Weise, wie wir es im Jahressteuergesetz beantragt haben, hat durchgehen lassen. Deswegen bedanke ich mich ausdrücklich bei den Koalitionsparteien und beim Koalitionspartner, dass wir das gemeinsam im parlamentarischen Verfahren durchgeführt haben.

Wir werden uns aber auch – das muss man schon hier in dieser Debatte sagen – für die Einreichungsfristen 2020 etwas überlegen müssen; die Frau Kollegin Hessel hat es angesprochen. Man muss ja unmissverständlich sagen: Wenn die Frist zur Abgabe für 2019 jetzt im August endet, dann haben die Steuerberaterinnen und Steuerberater sechs Monate Zeit, die Arbeit für ein ganzes Jahres zu erledigen, weil nämlich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2020 dann wieder im Februar endet. Insofern bitte ich den Finanzminister hier, in den nächsten Wochen initiativ zu werden und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit wir dann auch hier eine geordnete Besteuerung vornehmen können.

Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)