Skip to main content

Peter Bleser: "Brauchen einen Energiemarkt, der offen ist und Wettbewerb ermöglicht"

Rede zum Energiewirtschaftsgesetz

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Deutschland und Europa brauchen einen Energiemarkt, der offen ist und Wettbewerb ermöglicht. Die Grundlagen unseres Energiemarktes müssen Versorgungssicherheit, bezahlbare Preise und Akzeptanz sein. Nord Stream 2 wird diese Voraussetzungen erfüllen.

(Beifall des Abg. Timon Gremmels [SPD])

Die zusätzlichen Gaslieferungen helfen uns, in Zeiten sinkender Gasförderung in der Europäischen Union und bei steigender Nachfrage die Energiepreise stabil zu halten. Davon profitieren nicht nur die Verbraucher und die Wirtschaft, sondern auch der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt. Zudem spielt Erdgas nach dem geplanten Ausstieg aus der Atomenergie und der Kohlenutzung eine entscheidende Rolle. Wir brauchen Erdgas als Brücke für eine ausreichende Energieversorgung, bis die erneuerbaren Energien bis 2050 entsprechend zugebaut sind.

Meine Damen und Herren, wie Sie alle wissen, ist Nord Stream 2 ein rein privatwirtschaftliches Projekt, das bereits 1997 mit einer Machbarkeitsstudie begonnen wurde und 2006 in die Planung gegangen ist. Deutsche und europäische Unternehmen haben Milliarden investiert. Im Laufe der Zeit ist allerdings eine immer größere politische Dimension entstanden, die letztlich zu einer Änderung der EU-Gasrichtlinie geführt hat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir diese eins zu eins um.

Es geht im Kern um die Frage, inwieweit das europäische Regulierungsrecht auch für Gasleitungen aus Drittstaaten gilt. Hier gibt es nun endlich eine klare Abgrenzung: Das europäische Recht gilt immer dort, wo eine Pipeline über das Hoheitsgebiet oder durch das Küstenmeer eines Mitgliedstaates verläuft. Damit werden neue Gasleitungen aus dem Nicht-EU-Ausland ebenso behandelt wie andere Gasinfrastrukturen innerhalb der Europäischen Union.

Im Detail bedeutet das eine komplette Entflechtung von Pipelinebetreiber und Gaslieferant. Leitungsentgelte müssen transparent, diskriminierungsfrei und kostengerecht sein. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir auch Klarheit hinsichtlich der Ausnahme- und Freistellungsverfahren. Dies gilt für neue und bestehende Pipelines. Dafür zuständig ist das Land, in dem eine Pipeline aus einem Drittstaat anlandet. In Deutschland regelt dies die zur Neutralität verpflichtete Bundesnetzagentur.

Die hart umkämpfte und erkämpfte Ausnahmeregelung für bestehende Gasleitungen ist uns besonders wichtig, um Rechtssicherheit für bereits getätigte Investitionen zu schaffen. Meine Damen und Herren, Investitions- und Vertrauensschutz sind für uns ein hohes Gut und die Grundlage jeder sozialen Marktwirtschaft.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der gesetzlichen Umsetzung der EU-Gasrichtlinie setzen wir einen Schlussstrich unter lange und durchaus kontroverse Verhandlungen mit unseren europäischen Partnern. Am Ende ist es Deutschland gelungen, einen ausgewogenen Kompromiss, der tragfähig ist, zu finden und das Pipelineprojekt Nord Stream 2 zu ermöglichen.

Lassen Sie mich noch ein Wort zu unseren ukrainischen Freunden sagen, weil ich stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Ukrainischen Parlamentariergruppe bin. Wir verstehen die Sorge der Ukrainer in Bezug auf ihre Energieversorgungssicherheit. Diese ist allerdings mit der Umleitung von Erdgas aus der Europäischen Union gesichert.

(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Es geht um viel mehr als um Energieversorgungssicherheit!)

Wir hoffen, dass die Vermittlungsgespräche zwischen den Beteiligten zu einem Erfolg, auch für die Ukraine, werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)