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Ralph Brinkhaus, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
(Quelle: Fotograf: Tobias Koch)

Mehr Geld für Familien

Fraktionsvize Ralph Brinkhaus zum Familienentlastungspaket

Eine gute Nachricht: Familien bekommen mehr Geld. Mit einem umfangreichen Familienpaket werden sie deutlich entlastet und erhalten mit dem Baukindergeld die Möglichkeit, eigenen Wohnraum zu schaffen. Im Kurzinterview erläutert Ralph Brinkhaus, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, wie Familien künftig profitieren:   

Wie werden Familien konkret entlastet?

Ralph Brinkhaus: Wir haben ein gutes Paket geschnürt. Insgesamt werden die Bürgerinnen und Bürger ab 2019 um 9,8 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Das betrifft einmal die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler insgesamt - über die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und die Abmilderung der kalten Progression. Es profitieren aber speziell auch Familien - über die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag.

In den Koalitionsverhandlungen hatten wir festgelegt, beim Kindergeld und Kinderfreibetrag einen größeren Erhöhungsschritt zu gehen. In den kommenden beiden Jahren 2019 und 2020 erhöhen wir den Kinderfreibetrag um jeweils 192 Euro. Und wer den Kinderfreibetrag nicht in Anspruch nimmt, sondern stattdessen Kindergeld bezieht, kann sich ebenfalls über mehr Geld freuen: Ab Mitte 2019 steigt das Kindergeld um zehn Euro pro Monat.

Übrigens sieht der Koalitionsvertrag vor, das Kindergeld ab 2021 noch einmal um 15 Euro zu erhöhen, den Kinderfreibetrag entsprechend. Nicht zu vergessen sind auch die Maßnahmen außerhalb des Steuerrechts, die Familien unterstützen sollen, etwa das Baukindergeld. Das ist insgesamt doch ein sehr deutliches Signal für Familien.

Was genau ist die "kalte Progression"?

Gemeint ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Lohnerhöhung, die gerade mal die Inflation ausgleicht, dennoch in einen höheren Steuersatz rutschen - ohne dass sich ihre Leistungsfähigkeit erhöht hat.

Wir freuen uns, das fortzuführen, was wir in der letzten Legislaturperiode begonnen haben: Der Gesetzentwurf sieht vor, den Steuertarif in den kommenden beiden Jahren entsprechend der geschätzten Inflationsentwicklung anzupassen. Auf diese Weise werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler 2019 und 2020 um jeweils über zwei Milliarden Euro entlastet.

Wann machen sich die Entlastungen auf dem Gehaltszettel bemerkbar?

Die erste Stufe der Entlastungen soll schon zum Januar 2019 spürbar werden. Die Union setzt sich daher dafür ein, den Gesetzentwurf zügig zu beraten. Wir wollen so abschließen, dass wenigstens ein paar Wochen Abstand zum Jahresende bleiben. Arbeitgeber und Lohnkassen haben dann die Möglichkeit, die Änderungen rechtzeitig auf den ersten Lohnabrechnungen für 2019 zu berücksichtigen.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag in zwei Jahresschritten erhöht werden, 2019 und 2020. Gleiches gilt für den Ausgleich der kalten Progression. Das System beim Kindergeld weicht etwas ab, da es eine direkte Leistung ist und monatlich ausgezahlt wird. Die Erhöhung beim Kindergeld startet ab dem 1. Juli 2019.