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Markus Uhl: Es gilt jetzt auch, auf finanzielle Nachhaltigkeit zu achten

Redebeitrag zum Einzelplan 07 - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute vor einem Jahr, in der Haushaltsdebatte, waren wir in Erwartung des siebten ausgeglichenen Haushalts in Folge – zum siebten Mal die schwarze Null. Und dann kam alles anders. Bedingt durch die Coronapandemie haben wir eine Rekordneuverschuldung.

Das Geld, das wir in die Hand nehmen, ist gut angelegt. Wir stärken das Gesundheitssystem, wir mildern die wirtschaftlichen und die sozialen Folgen dieser Pandemie, und wir stellen Deutschland zukunftsfähig auf. Das können wir nur, weil wir in der Vergangenheit gut und solide gewirtschaftet haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber es gilt jetzt auch, die Generationengerechtigkeit zu wahren, auf finanzielle Nachhaltigkeit zu achten, die Schulden wieder zurückzufahren und möglichst schnell zur schwarzen Null zurückzukehren.

(Mechthild Rawert [SPD]: Geschlechtergerechtigkeit!)

Das ist unsere Verantwortung für unsere Kinder und Enkel.

Meine Damen und Herren, der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist traditionell der kleinste Ressorteinzelplan; das haben wir heute schon mehrfach gehört. Ich will aber an dieser Stelle betonen, dass dieser Ressorteinzelplan hohe Einnahmen erzielt durch das Deutsche Patent- und Markenamt und das Bundesamt für Justiz, nämlich Einnahmen in Höhe von 624 Millionen Euro. Damit ist er der Ressorteinzelplan mit der höchsten Deckungsquote.

Und er ist im Wesentlichen ein Verwaltungshaushalt: Mehr als 80 Prozent der Ausgaben sind gebunden als Personal- und Sachausgaben. Diese Ausgaben sind daher kaum steuerbar. Sie sind verfassungsrechtlich begründet durch den Justizgewährungsanspruch und durch die Strafverfolgungspflicht des Generalbundesanwalts. Das sind ganz wichtige Wesensmerkmale unseres Rechtsstaates. Wir haben unseren Rechtsstaat in den vergangenen Jahren zum Beispiel mit dem Pakt für den Rechtsstaat gestärkt, und wir stärken ihn mit diesem Haushaltsentwurf auch weiter.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dabei kann man festhalten: Dieser Rechtsstaat funktioniert, und er funktioniert auch in Zeiten einer weltweiten Pandemie. Das liegt zum einen an den zügig beschlossenen gesetzlichen Änderungen, die wir hier in diesem Hohen Hause auf den Weg gebracht haben, und zum anderen auch an all denjenigen, die in und für diesen Rechtsstaat arbeiten: an den Richtern, den Staatsanwälten, den Rechtspflegern und den Bediensteten im Strafvollzug. Deshalb an dieser Stelle all denjenigen ein herzliches Dankeschön für ihren Einsatz!

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Ziegler [SPD])

Weil wir heute den 1. Oktober haben und es bisher leider noch niemand in dieser Debatte angesprochen hat, will ich auch einen herzlichen Glückwunsch ausrichten. Heute auf den Tag genau wird nämlich eines unserer obersten Bundesgerichte 70 Jahre alt: Der Bundesgerichtshof wurde am 1. Oktober 1950 gegründet. Wir stärken ihn auch in diesem Haushalt personell weiter. Daher: Herzlichen Glückwunsch an die Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe und Leipzig!

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich möchte ein Beispiel dafür anfügen, wie die Herausforderungen der Coronapandemie im Bereich der Justiz sozusagen Beschleuniger für die Digitalisierung waren. Gerade vorgestern gab es bei mir in der Heimat am Landgericht Saarbrücken vor der 7. Zivilkammer eine Verhandlung. Gegenstand war ein Markenrechtsstreit, in dem es um die Berechtigung an einer Internetdomain ging. Die Parteien hatten ihren Sitz in Frankreich, in Malta und in Deutschland. Zwei Parteien wurden bei dem Termin vor Ort durch ihre Rechtsanwälte vertreten, die dritte Partei durch einen Rechtsanwalt, der von Berlin aus zugeschaltet wurde. Die eigentlichen Parteien aus Frankreich und Malta wurden ebenfalls per Video zugeschaltet. Diese Verhandlung konnte dank des Einsatzes von Videokonferenztechnik viel schneller zustande kommen – und vor allen Dingen auch zu viel geringeren Kosten.

Es gibt unzählige andere Beispiele, meine Damen und Herren, wo dank des Einsatzes von Videokonferenztechnik gerade bei Verfahren mit ausländischen Beteiligten oder mit vielen Sachverständigen mit langen Anfahrtswegen die Verfahrensdauern in der Pandemie sogar kürzer als sonst üblich waren. Das Ganze geht zurück auf § 128a ZPO. Den gibt es bereits seit 18 Jahren; aber so richtig zur Anwendung gekommen ist er, glaube ich, erst jetzt.

Frau Ministerin, ich glaube, an der Stelle geht noch mehr, und es gibt noch mehr Möglichkeiten, die Chancen der Digitalisierung auch wirklich zu nutzen, sodass sie zum Vorteil aller Beteiligten ist. Ich sage nur: Güteverhandlung, die Anwesenheit der Beisitzer vor Ort im Gerichtssaal und Freiwillige Gerichtsbarkeit. Lassen Sie uns da gemeinsam genau hinschauen, was noch geht und welche Anpassungen möglich sind. Meine Damen und Herren, schnelle Verfahren stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat und führen zu einer Entlastung der Justiz und letztlich zu größerer Rechtssicherheit und Akzeptanz.

Was für den Bund im Gesamten gilt, gilt im Speziellen auch für den Einzelplan 07: einerseits die Folgen der Pandemie mildern, andererseits unser Land stark für die Zukunft aufstellen. Daher ist es gut und richtig, dass im Zuge des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets in diesem Jahr mehr als 12,6 Millionen Euro für die weitere Digitalisierung der obersten Bundesgerichte zur Verfügung stehen.

„Stark aufstellen für die Zukunft“ heißt aber auch, die Innovationskraft Deutschlands auszubauen und zu schützen. Dazu gehört gerade auch in schwierigen Zeiten der Schutz des geistigen Eigentums. Deshalb war es in den vergangenen Jahren gerade meiner Fraktion, der CDU/CSU, ein besonderes Anliegen, im parlamentarischen Verfahren das Deutsche Patent- und Markenamt personell zu stärken. Daher freue ich mich, dass dieses Jahr 141 zusätzliche Stellen für das Patent- und Markenamt im Regierungsentwurf vorgesehen sind. Dadurch senken wir weiter die Bearbeitungsdauer bei Patentprüfungen, und wir stärken den Innovationsschutz unserer Wirtschaft.

Zum Schluss, meine Damen und Herren: Ich glaube, der vorgelegte Regierungsentwurf bildet die richtigen Schwerpunkte ab. An der einen oder anderen Schraube müssen wir noch drehen; das werden wir im Zuge der parlamentarischen Beratungen auch tun. Darauf freue ich mich.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)