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Markus Uhl: Der deutsche Verbraucherschutz findet in vielen Teilen der Welt Beachtung

Haushaltsgesetz 2018 - Rede zum Einzelplan 07 - Recht und Verbraucherschutz

Vielen Dank. – Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ich die Aufgabe des Berichterstatters meiner Fraktion für den Einzelplan 07 neu übernommen habe, war es mir ein besonderes Anliegen, mir einen persönlichen Eindruck von der Arbeit der Behörden und der Institutionen, der Gerichte in diesem Geschäftsbereich zu verschaffen. Daher habe ich im Vorfeld dieser Beratungen fast alle Behörden persönlich besucht und bin mit den jeweiligen Leitungen intensiv ins Gespräch gekommen. Ich kann Ihnen berichten: Ich konnte mich davon überzeugen, dass in allen Behörden, in allen Einrichtungen, in allen Gerichten und im Ministerium hochmotivierte Mitarbeiter am Werk sind – Richter, Staatsanwälte, Beamte –, die sich jeden Tag aufs Neue engagiert für unseren Rechtsstaat und für den Verbraucherschutz einsetzen. An dieser Stelle möchte ich dafür ganz herzlich danken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Auf die Zahlen ist schon intensiv eingegangen worden. Der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist im Vergleich zum Bundeshaushalt sehr, sehr klein; er ist der kleinste Einzelplan. Die Einnahmen steigen im Vergleich zu 2017 um 5 Prozent, und die Ausgaben sinken sogar um 6,7 Prozent. Warum ist das so? Das liegt an einem Einmaleffekt, den wir schon in der vergangenen Legislaturperiode, im Haushalt für 2017, beschlossen haben. Da haben wir nämlich das Stiftungsvermögen der Stiftung Warentest um 90 Millionen Euro erhöht. Das ist, wie ich finde, gut angelegtes Geld, meine Damen und Herren, führt dies doch dazu, dass die Stiftung Warentest noch unabhängiger agieren kann und dass wir den jährlichen Bundeszuschuss schrittweise zurückfahren können.

98 Prozent aller Deutschen kennen die Stiftung Warentest, und von diesen vertrauen ihr 82 Prozent stark oder sogar sehr stark. Die Einrichtung der Stiftung geht übrigens auf eine Initiative dieses Hohen Hauses aus dem Jahr 1964 zurück. Seitdem sind mehr als 100 000 Produkte getestet worden: nach wissenschaftlichen Kriterien, kritisch, neutral und unabhängig. Das sind Verbraucherinformation und Verbraucherschutz im besten Sinne.

(Beifall bei der CDU/CSU – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte wirklich um Ruhe. Hören Sie dem Kollegen doch zu.

Markus Uhl (CDU/CSU):

Vielen Dank, Herr Präsident. – Auch die Vertretung der Verbraucher, der Verbraucherzentrale Bundesverband, wird durch den Bund institutionell gefördert. 11,5 Millionen Euro stehen dafür bereit. Der deutsche Verbraucherschutz findet in vielen Teilen der Welt Beachtung. Wir werden den Verbraucherschutz, wie im Koalitionsvertrag beschrieben, weiter ausbauen. Einige Beispiele wurden schon genannt. Ich möchte auf die Marktwächter hinweisen, die wir verstetigen und auf eine rechtliche Grundlage stellen wollen. Bei den Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher haben wir mit 19 Millionen Euro ein, wie ich finde, sehr, sehr hohes Niveau erreicht. Dieses Niveau wird gehalten. Seit 2014 haben sich die Mittel dafür nahezu verdoppelt.

Als Haushälter sage ich an dieser Stelle aber auch: Wir werden an dieser und an anderen Stellen genau hinschauen, da im Haushaltsplan durchaus Positionen enthalten sind, bei denen die Mittel in der Vergangenheit nicht vollständig verausgabt wurden. In einem solchen Fall müssen wir darüber reden, warum das so ist.

Sie sehen: Die Koalition bekennt sich klar zu einem Verbraucherschutz auf internationalem Spitzenniveau. Das wird im Koalitionsvertrag und im vorliegenden Haushaltsentwurf deutlich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das deutsche Rechtssystem steht auf sicheren Füßen. Das Justizbarometer 2017 beschreibt die Situation in der deutschen Justiz laut „Legal Tribune Online“ mit den Worten „gutes Ansehen“ und „finanziell solide ausgestattet“. Das war auch mein Eindruck bei den Vor-Ort-Terminen in den Einrichtungen, Behörden und Gerichten.

Aber machen wir uns nichts vor: In der heutigen Zeit benötigen wir mehr denn je einen starken Rechtsstaat und ein konsequentes Rechtssystem. Denn nur der Rechtsstaat verspricht Freiheit, Sicherheit, Ordnung und Gerechtigkeit. Daher haben wir im Koalitionsvertrag unter anderem den „Pakt für den Rechtsstaat“ von Bund und Ländern vereinbart; er wurde an dieser Stelle schon mehrfach angesprochen. Kern des „Pakts für den Rechtsstaat“ ist der Dreiklang von mehr Personal, besserer Ausstattung und beschleunigten, effizienteren Verfahren auf allen Ebenen der Sicherheitsbehörden. Dass wir hier entsprechend einsteigen, wird auch im vorliegenden Einzelplan 07 deutlich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ein funktionierendes Rechtssystem ist heute für viele eine Selbstverständlichkeit geworden. Die historische Entwicklung, der Kampf um einen funktionierenden Rechtsstaat, ist vielen deshalb kaum noch im Bewusstsein. Ein Blick in die deutsche Geschichte lehrt, dass ein funktionierendes Rechtssystem mit freiheitlich-demokratischer Gesetzgebung und unabhängiger Justiz eben keine Selbstverständlichkeit ist. Nur eine Minderheit der Staaten weltweit hat ähnliche Standards, wie wir sie heute in Deutschland als selbstverständlich erachten.

Diese Standards sind keineswegs für immer stabil und garantiert, sondern ihre Sicherung ist eine dauerhafte Herausforderung. Daher ist es richtig, dass wir im Koalitionsvertrag unsere Unterstützung für das „Forum Recht“ in Karlsruhe als dauerhafte Einrichtung des Bundes verdeutlicht haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das „Forum Recht“ soll ein Ort sein, an dem die Geschichte des Rechts anschaulich und das vermeintlich Selbstverständliche in seiner Alltagsbedeutung und seiner Wirkung sichtbar gemacht werden. Recht und Rechtsstaatlichkeit sollen im öffentlichen Raum erkennbar werden und zur Partizipation einladen.

Die Idee des „Forums Recht“ geht auf den Initiativkreis in Karlsruhe zurück. Der Deutsche Bundestag hat dieses Projekt in der Vergangenheit immer unterstützt. Liebe Kollegen von der FDP, ich freue mich, dass auch aus Ihrer Richtung Unterstützung kommt. Damit haben wir parteiübergreifend – auch über die Grenzen der Koalition hinaus – eine Unterstützung für dieses, wie ich finde, sehr sinnvolle Vorhaben.

Als Haushälter sage ich: Es wird uns relativ einfach fallen, 150 000 Euro noch für dieses Jahr bereitzustellen. Der richtig dicke Batzen kommt dann in der Folgezeit, wenn es darum geht, die Baukosten zu finanzieren. Ich hoffe, dass dann die parteiübergreifende Unterstützung an dieser Stelle genau so bleibt, wie sie jetzt schon ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Rechtssicherheit ist ein Standortfaktor. Dazu gehören auch der Innovationsschutz und der Schutz des geistigen Eigentums. Das wird in Deutschland durch das Deutsche Patent- und Markenamt in München – mein Kollege hat das eben ja schon angesprochen – sichergestellt. Wir befinden uns in diesem Bereich der Innovationen – gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen und für Start-ups – in Konkurrenz mit der ganzen Welt, insbesondere mit dem asiatischen Raum. Daher ist es wichtig, dass wir uns in diesem internationalen Innovationswettbewerb konkurrenzfähig aufstellen.

Der Arbeitsanfall in der Patentprüfung sowie die Komplexität der Prüfverfahren steigen stetig an. Daher wächst auch die Zahl der offenen Verfahren. Ich glaube, da müssen wir personell nachsteuern. Ich bin froh, dass die Bundesministerin das genauso sieht. Ich glaube, wir sollten auch in der Koalition die Weichen stellen, um den Bearbeitungsstau dort abzubauen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als Haushälter fällt mir das besonders leicht, da es dort einen Überschuss von 200 Millionen Euro gibt. Von daher können wir gerne darüber reden.

Das letzte Thema, das ich ansprechen möchte, ist die Digitalisierung, eine der größten Herausforderungen, der wir uns heute, insbesondere im Justizbereich, stellen müssen. Elektronische Gerichtsakten, elektronischer Rechtsverkehr, Datenaustausch, IT-Konsolidierung: Daraus ergeben sich technische Fragen, die der besonderen Rolle der Justiz als dritter Gewalt Rechnung tragen müssen, aber auch ganz konkrete neue Fragen sowie Fragen zur organisatorischen Ausgestaltung der Arbeitsprozesse.

Es ist wichtig, diese Herausforderungen konsequent und koordiniert anzugehen und Lösungen herbeizuführen, die sich eng an der gerichtlichen, juristischen Praxis orientieren. Der Bund ist in der Pflicht, hier vorauszugehen und in der föderalen Gemeinschaft Standards zu entwickeln.

Meine Damen und Herren, Sie sehen: Recht und Verbraucherschutz sind in der Großen Koalition gut aufgestellt, die entsprechenden Schwerpunkte sind gesetzt. An Stellschrauben werden wir noch drehen – kooperativ, wie in der Vergangenheit auch.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)