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Mark Helfrich: "Wir wollen die Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch weiterhin abfedern"

Rede zu Wirtschaftshilfen und Kündigungsschutz

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapandemie hat Deutschland fest im Griff. Trotz des Lockdowns light von Anfang November gehen die Ansteckungszahlen nicht zurück, sondern verharren auf hohem Niveau. Schlimmer noch: Seit zwei Wochen steigen die Zahlen wieder, und das trotz der beschlossenen Einschränkungen. Deshalb ist es notwendig und auch unausweichlich, dass heute noch strengere Regeln in Deutschland in Kraft treten. Deutschland geht in den kompletten Lockdown.

Zum Schutz vor den Einschränkungen des Lockdowns light haben wir die außerordentlichen Wirtschaftshilfen auf den Weg gebracht. Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im November und Dezember aufgrund der Coronaeinschränkungen einstellen mussten, werden großzügig durch den Bund entschädigt. Erstattet werden immerhin 75 Prozent des Vorjahresumsatzes.

Mit ihrem Antrag fordert Die Linke heute, die außerordentlichen Wirtschaftshilfen an ein Kündigungsverbot zu koppeln. Damit bedienen Sie, wie so oft, das klassische Feindbild der Linken: der Unternehmer als böser Kapitalist,

(Pascal Meiser [DIE LINKE]: Ach Quatsch! Haben Sie mir überhaupt zugehört, oder haben Sie einfach nur geträumt?)

der jede Möglichkeit nutzt, durch Entlassungen Ausgaben einzusparen und noch mehr Profit einzustreichen. Das ist reiner Populismus.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der AfD)

Damit verkennen Sie, meine Damen und Herren der Linksfraktion, im Übrigen auch die Realität. Schauen wir uns doch mal die Fakten an

(Zuruf des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE])

– die werden auch nicht durch Lautstärke ersetzt –: Obwohl seit Anfang November viele Betriebe und Unternehmen wieder geschlossen sind, bleibt eine Entlassungswelle aus. Vielmehr wurde für mehr als eine halbe Million Beschäftigte zusätzlich Kurzarbeit angemeldet. Die Unternehmen handeln also völlig anders, als Sie von der Linksfraktion das ihnen unterstellen. Auch im Frühjahr, als die Wirtschaft durch den ersten Lockdown einbrach, kam es keinesfalls zu Massenentlassungen. Vielmehr stieg die Zahl der Kurzarbeiter auch hier sprunghaft auf 6 Millionen an. Seitdem ist sie bis September auf gut 2 Millionen zurückgegangen. Arbeitnehmer, die nicht mehr in Kurzarbeit sind, kehrten also größtenteils wieder an ihren Arbeitsplatz zurück.

Meine verehrten Damen und Herren, wir wollen die Belastungen der Coronapandemie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch weiterhin abfedern. Deshalb haben wir im letzten Monat erstens die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld, zweitens die Verlängerung der Bezugsdauer sowie drittens die Verlängerung der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Damit geben wir den Betrieben und Unternehmen auch im nächsten Jahr ein Instrument an die Hand, um trotz schlechter Auftragslage Entlassungen zu vermeiden. Das wollen die Unternehmen auch; denn es gibt auch ein Leben und Wirtschaften nach dem Lockdown und nach der Pandemie. Dann wollen die Betriebe und Unternehmen wieder voll durchstarten. Dafür brauchen sie gute und verlässliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und diese sind in Zeiten des Fachkräftemangels, an dem sich trotz Corona rein gar nichts geändert hat, nicht so einfach zu bekommen.

Ein weiterer Punkt, den Sie übersehen: Arbeitnehmer sind in Deutschland nach dem Kündigungsschutzgesetz vor Kündigungen gut geschützt. Zudem ist eine arbeitgeberseitige ordentliche Kündigung in Deutschland sowieso nur unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfristen zulässig.

Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, sind trotz der Krise Kündigungen für Unternehmen nicht das erste Mittel der Wahl, um durch die Krise zu kommen. Zweifellos hat die Coronapandemie aber massive Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und den wirtschaftlichen Erfolg vieler Unternehmen. Diese müssen sich in einem geänderten Marktumfeld der Nach-Corona-Zeit auch durch strukturelle Maßnahmen bereits jetzt anpassen dürfen. Zur Umstrukturierung gehören manchmal leider auch betriebsbedingte Kündigungen. Diese zu verbieten, wäre kontraproduktiv und würde das Überleben der Unternehmen in der Nach-Corona-Zeit aufs Spiel setzen. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab.

Zum Antrag der FDP, für Selbstständige Coronahilfen zu schaffen, nur ganz kurz. Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen stehen natürlich auch Soloselbstständigen offen. Zudem umfasst die neue Überbrückungshilfe III ab Januar nächsten Jahres auch die sogenannte Neustarthilfe für Soloselbstständige. Mit dieser wollen wir Soloselbstständigen und insbesondere Künstlern und Kulturschaffenden helfen, die häufig nur geringe Fixkosten haben. Die Neustarthilfe beträgt einmalig maximal 5 000 Euro. Außerdem planen wir einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen. Sie sehen also: Wir unterstützen Soloselbstständige und Künstlerinnen und Künstler in dieser schwierigen Zeit. Deshalb ist nach meiner Auffassung der Antrag der FDP bereits erledigt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, in dieser Krise geht es darum, solidarisch zusammenzustehen, aufeinander aufzupassen und gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Dann werden wir weiter vergleichsweise glimpflich durch diese Pandemie kommen.

Und da das meine letzte Rede in diesem Jahr ist, wünsche ich trotz allem eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit. Und vor allem: Bitte bleiben Sie gesund.

(Beifall bei der CDU/CSU)