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Mark Helfrich: "Seit März 2020 befinden wir uns in Deutschland coronabedingt in einer beispiellosen Wirtschaftskrise"

Pandemiebedingte Wirtschaftshilfen für Unternehmen an ein Verbot betriebsbedingter Kündigungen koppeln

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei mir zu Hause nennt man Menschen, die immer etwas zu nörgeln haben, „Quarkbüdels“. Diesen Ausdruck finde ich in Anbetracht des Antrages der Linken zu den Wirtschaftshilfen durchaus passend.

Gern erkläre ich Ihnen auch, warum: Seit März des letzten Jahres befinden wir uns in Deutschland coronabedingt in einer beispiellosen Wirtschaftskrise. Die deutsche Wirtschaft leidet in einer tiefen Rezession. Die Wirtschaftsleistung schrumpft deutlich, der Staatshaushalt rutscht ins Minus. Die Coronapandemie hat tiefe Spuren in Europas größter Volkswirtschaft hinterlassen. Deshalb hat die Bundesregierung zusammen mit den Ländern weitreichende Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die wirtschaftlichen Folgen für Beschäftigte und Unternehmen abzufedern, und das nicht zu knapp. Kein Land in der EU hat seine Wirtschaft in der Coronakrise so stark geschützt wie Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das vergisst die Opposition ganz gern, und deshalb möchte ich Ihrem Gedächtnis an dieser Stelle auch gern auf die Sprünge helfen: Im ersten Lockdown im Frühjahr letzten Jahres haben wir für Mittelständler und Großunternehmen einen 600 Milliarden Euro schweren Wirtschaftsstabilisierungsfonds aufgelegt. Außerdem wurden zahlreiche Liquiditätshilfen durch die KfW in Form von Krediten in Höhe von derzeit knapp 50 Milliarden Euro bewilligt. Für kleine Unternehmer standen Soforthilfen in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro für die Monate März bis Mai zum Abruf bereit. Nicht zu vergessen sind die Überbrückungshilfen I und II für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Coronakrise ganz oder teilweise einstellen mussten. Fast 25 Milliarden Euro standen hierfür im Förderzeitraum Juni bis Dezember zur Verfügung.

Mit dem zweiten Lockdown im letzten Jahr haben wir die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember aufgelegt. Von den beantragten 10 Milliarden Euro wurden, Stand 23. Februar, etwa 6,9 Milliarden Euro ausgezahlt. Dazu kommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 23 Milliarden Euro seit Beginn der Krise. Zusätzlich haben wir ab November die Überbrückungshilfe III aufgelegt. Mit dieser können von der Pandemie betroffene Unternehmen bis Ende Juni dieses Jahres monatlich staatliche Unterstützung in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Im Bundeshaushalt 2021 sind hierfür 40 Milliarden Euro eingeplant.

Meine Damen und Herren, hätte ich mir die Ausgestaltung der letzten Coronahilfen unbürokratischer gewünscht und die Auszahlung schneller? Ja, keine Frage. Allerdings werden die Ursachen hierfür von den Kritikern gern ausgeblendet. Die Bundesländer haben sich, anders als noch im Frühjahr, nicht in der Lage gesehen, die November- und Dezemberhilfen zu administrieren. Deshalb musste kurzfristig eine missbrauchssichere Onlineplattform geschaffen werden. Zudem musste der Bundeswirtschaftsminister bei der EU-Kommission lange dafür kämpfen, mehr Spielraum für höhere Hilfszahlungen zu erhalten. Hier gab es erheblichen Widerstand seitens der EU-Kommission und einiger EU-Staaten, da sie Wettbewerbsvorteile für deutsche Unternehmen befürchteten.

Und zur Wahrheit gehört auch: Leider musste unser Wirtschaftsminister Altmaier noch bis vor Kurzem mit dem Finanzminister über die Bedingungen der Auszahlung der Überbrückungshilfe ab Januar streiten. Sie alle können sich wohl denken, wer in diesen Verhandlungen die Rolle des Fürsprechers für unsere Wirtschaft eingenommen hat.

(Beifall bei der CDU/CSU – Timon Gremmels [SPD]: Jawohl, Olaf Scholz!)

– Da ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedanken, Herr Kollege.

Meine Damen und Herren von den Linken, Sie fragen sich sicher, was das alles mit Ihrem Antrag zu tun hat. Ich verrate es Ihnen gern: Sie wollen die Wirtschaftshilfen an ein Kündigungsverbot koppeln. Ich sage: Unsere Coronahilfen sind bereits ein effektiver Kündigungsschutz.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Denn hätten wir in der Krise nicht so konsequent mit den umfangreichen Hilfsprogrammen gegengesteuert, wären viele Unternehmen bereits insolvent und müssten ihren Beschäftigten kündigen. Im Übrigen ist Corona kein Kündigungsgrund. Sie von den Linken sollten das eigentlich besser wissen. Jede Kündigung in Deutschland muss auch in Zeiten einer Pandemie im Einzelfall nach dem Kündigungsschutzgesetz begründet werden. Kein Arbeitnehmer, keine Arbeitnehmerin ist aufgrund von Corona in seinen bzw. ihren Rechten beschränkt.

(Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Das stimmt nicht!)

Ganz kurz zum Antrag der FDP „Wertschätzung für Selbstständige – Sofort verlässliche und unbürokratische Corona-Hilfen schaffen“: Die November- und Dezemberhilfen sowie die Überbrückungshilfe III stehen natürlich allen von Ihnen genannten Selbstständigen offen. Zudem umfasst die Überbrückungshilfe III auch die sogenannte Neustarthilfe für Soloselbstständige. Mit dieser wollen wir Soloselbstständigen helfen, die häufig nur geringe Fixkosten vorzuweisen haben. Selbstständige können nun einmalig bis zu 7 500 Euro Neustarthilfe erhalten. Sie werden sehen: Das ist gegenüber dem ursprünglichen Betrag eine Steigerung von 50 Prozent. Insofern glaube ich, dass sich der erste Punkt Ihres Antrages hiermit erledigt hat.

Weil gerade Kunst und Kultur in der Coronapandemie besonders leiden, haben wir im letzten Jahr das Hilfspaket „Neustart Kultur“ mit einem Volumen von 1 Milliarde Euro aufgelegt. Dieses Hilfsprogramm wurde Anfang Februar um eine weitere Milliarde aufgestockt. Zusätzlich dazu planen wir, für die notleidende Kultur- und Veranstaltungsbranche eine Unterstützung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zu schaffen. Hier warten wir leider immer noch auf ein konkretes Umsetzungskonzept. Aber ich bin guter Dinge, dass wir, wenn wir ein besseres Gefühl haben, wie es mit der Coronapandemie weitergeht, auch zeitnah aus dem Bundesfinanzministerium ein entsprechendes Umsetzungskonzept erwarten dürfen.

Sehr verehrte Damen und Herren, die Union steht für die Stärkung der Wirtschaft und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Das war so, das ist so, und das wird immer so bleiben. Deshalb bleiben wir bei unserem Kurs und lehnen Ihre Anträge ab.

Herzlichen Dank. Bleiben Sie gesund!

(Beifall bei der CDU/CSU)