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Jens Koeppen: "Deutschland muss bei der Energieeffizienzsteigerung mehr erreichen"

Rede zum Gesetz über Energiedienstleistungen

Deutschland muss bei der Energieeffizienzsteigerung mehr erreichen. Das ist wichtig, um beim Klimaschutz voranzukommen. Das Energiedienstleistungsgesetz regelt die Auditpflicht für Unternehmen, die nicht zu den KMU gehören. Damit sollen Energieeffizienzpotenziale analysiert und gehoben werden.

Die in den vergangenen Jahren durchgeführten Audits haben aber gezeigt, dass der Aufwand und die Kosten für das Audit oftmals in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Die Wirtschaftlichkeit ist nicht gegeben, weil die analysierten Effizienzmaßnahmen über viele Jahre hinweg nicht die hohen Auditkosten ausgleichen können. Für die Union ist es wichtig, dass die Effizienzmaßnahmen für die Unternehmen auch einen Mehrwert haben. So wird auch die Freiwilligkeit gestärkt, um im Bereich der Energieeffizienz voranzukommen.

Die Gesetzesnovelle hat das Ziel, die Verpflichtung nun so zu gestalten, dass für Unternehmen ein klarer Mehrwert mit der Durchführung des Audits entsteht. Dieses Ziel der Entbürokratisierung haben die Koalitionsfraktionen bei ihren Beratungen geschärft und die Bagatellgrenze von 400 000 kWh auf 500 000 kWh hochgesetzt. Die Union hätte sich eine weitergehende Erhöhung gewünscht, die Zahlenbasis hat auch dafür gesprochen.

Unternehmen, die unterhalb der Bagatellschwelle liegen, sind jetzt nicht von Bemühungen, energieeffizienter zu agieren, freigestellt, sondern sie haben die neue Möglichkeit für ein sehr kostengünstiges Mini-Audit. Die Unternehmen mit den geringen Energieverbräuchen erhalten in Zukunft eine standardisierte Beratung – auch hinsichtlich Fördermöglichkeiten von Investitionen in Effizienzmaßnahmen.

Das Gesetz hat jedoch noch eine Schwachstelle, die auch auf die EU-Richtlinie zurückzuführen ist. Hier muss auf EU-Ebene aus unserer Sicht nochmals nachgebessert werden. Wenn ein Unternehmen ein Audit durchführt und die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt hat, muss es trotzdem das Audit nach vier Jahren wiederholen. Die technologische Entwicklung ist zügig, aber so schnell sind die Innovationssprünge nicht. Diese Zusatzkosten ohne Mehrwert schaffen Unmut, den man nachvollziehen kann. Daher die Bitte an die Bundesregierung: Wenn auf EU-Ebene über die Richtlinie gesprochen wird, muss dieser Punkt neu verhandelt werden.

Mit der Gesetzesnovelle streichen wir eine Reihe von beihilferechtlichen Vorbehalten im EEG, KWKG und EnWG. Ein aktuelles EuGH-Urteil zum EEG 2012 hat die Streichung ermöglicht und unseren nationalen Entscheidungsspielraum gestärkt.

Ich freue mich auch, dass wir wieder eine befriedigende Rechtslage für KWK-Neuanlagen im Bereich von 1 bis 10 MW festschreiben konnten. Die Vorgaben der Kommission haben die Branche verunsichert und damit auch Investitionen in diesem Segment ausgebremst. Wir brauchen die KWK für die Energiewende, daher war die Lösung auch dringend notwendig.

Wir haben noch eine Reihe von anderen Dingen im Energiebereich mit dieser Novelle adressiert. Wir haben darüber im Ausschuss ausführlich gesprochen. Die Schnelligkeit der Gesetzgebung im Energiebereich bringt bedauerlicherweise kurzfristig redaktionelle Korrekturnotwendigkeiten mit sich. Auch mit diesem Gesetzentwurf wurden redaktionelle Dinge behoben.

Neben den beschriebenen Regelungen wurde als Ergebnis der Diskussionen über den Gesetzentwurf auch ein Dialogprozess im Bereich von Messen und Schätzen angestoßen. Wir gehen davon aus, dass man noch bestehende Probleme untergesetzlich lösen kann. Sollte sich im Dialogprozess anderes herausstellen, werden wir die gesetzlichen Anpassungen nach der Sommerpause vornehmen.