Skip to main content

Jan Metzler: Die vorliegende Gesetzesänderung bezieht sich ausschließlich auf die Ebene der Akkreditierung

Rede zum Gesetz zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dieser zweifelsohne sehr leidenschaftlich geführten Debatte folgt jetzt der Übergang zu einem sehr technischen Thema, das aber ohne Frage sehr wichtig für die deutsche Wirtschaft und auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Land ist. Es geht um das Akkreditierungsstellengesetz und somit um das Akkreditierungssystem in Deutschland.

Grundlage für ein funktionierendes Akkreditierungssystem ist letztlich Klarheit. Ich habe es bereits im Wirtschafts- und Energieausschuss ausgeführt: Mir ist in den letzten Wochen, in denen wir die gesamtheitliche Debatte in unterschiedlichen Foren geführt haben, sehr aufgefallen, dass die einzelnen Ebenen, um die es in diesem Zusammenhang geht, mehrheitlich immer wieder durcheinandergeraten sind.

Es geht heute Abend um die Ebene der Akkreditierung und nicht um die der Zertifizierung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vor diesem Hintergrund möchte ich einen Blick darauf werfen, wie sich unser Akkreditierungssystem eigentlich strukturiert: Wir haben die Akkreditierungsstelle, die die Zertifizierungsstelle darunter erst in die Lage versetzt, ihre Zertifizierung auszusprechen. Darunter befinden sich die Unternehmerinnen und Unternehmer, die letztlich diese Prüfstellen in Anspruch nehmen.

Die vorliegende Gesetzesänderung bezieht sich ausschließlich auf die Ebene der Akkreditierung. Das Ganze geht zurück auf das Akkreditierungsstellengesetz aus dem Jahr 2009 und auf eine EU-Verordnung aus dem Jahr zuvor. Warum müssen wir jetzt reagieren? Warum brauchen wir eine Änderung? Weil das Akkreditierungsstellengesetz damals eines nicht einbezogen hat, und zwar die Tatsache, dass sich neben der Akkreditierungsstelle auch sogenannte Schattenakkreditierungsstellen bilden können. Diese Lücke schließen wir am heutigen Abend, wenn der Gesetzentwurf die entsprechende Zustimmung findet. Damit wird eines klar und deutlich: Dieses Gesetz schließt eine Lücke.

Zweitens. Diese Gesetzesänderung beeinträchtigt in keiner Weise Nachhaltigkeitszertifikate, Gütezeichen oder Gütezeichensysteme der Selbstverwaltung der Wirtschaft.

Drittens. Die Tatsache, dass eine Akkreditierungsstelle hoheitlich ist, schließt nicht aus, dass wir uns auch mit den Prozessen und Arbeitsabläufen – letztlich auch mit denen der DAkkS, die vom Bund beauftragt ist, diese Aufgabe zu erfüllen – auseinanderzusetzen haben. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, halte ich es für wichtig, dass wir im Wirtschafts- und Energieausschuss zusätzlich den Beschluss gefasst haben, uns mit der DAkkS im Nachgang inhaltsreich auseinanderzusetzen und dann gegebenenfalls den einen oder anderen Punkt auf den Prüfstand zu stellen. Ohne Frage, wir sollten hier ein im Sinne der Wirtschaft sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher funktionierendes System haben, das allen gerecht wird.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal Folgendes zum Gegenstand der Betrachtung machen: Es ist, glaube ich, nicht zielführend, wenn man die einzelnen Ebenen zum Gegenstand einer Gesamtbetrachtung macht und in der Diskussion miteinander vermischt. Es ist wichtig, dass wir ein funktionierendes Akkreditierungssystem haben, und es ist wichtig, dass wir die Lücke, die sich im Jahr 2009 nachhaltig ergeben hat, am heutigen Abend endgültig schließen. Insofern stärken wir so am Ende des Tages das Vertrauen aufseiten der Verbraucherinnen und Verbraucher in unsere Wirtschaft und in unser Akkreditierungsstellensystem.

Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)