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(Quelle: picture alliance/ Frank May)

Grundsteuer unbürokratisch neu regeln

Derzeit wird die notwendige Neuregelung der Grundsteuer diskutiert. Bundesfinanzminister Scholz hat Anfang Januar zwei mögliche Modelle für eine Neugestaltung vorgelegt. Nun wird beraten, welches dieser Modelle umgesetzt werden soll. Dabei spielen ganz verschiedene Aspekte eine Rolle.

Die Neuregelung ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System für verfassungswidrig erklärt hat. Bis Ende 2019 müssen Bundestag und Bundesrat nun die notwendigen Gesetzesänderungen beschlossen haben. Doch die Grundsteuer ist ein Thema, das viele verschiedene Interessensgruppen betrifft. Sowohl Hauseigentümer als auch Mieter müssen sie zahlen: entweder direkt an das Finanzamt oder über die Nebenkosten an den Vermieter.

Wichtige Einnahmequelle für Kommunen

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle und die Finanzämter sind an der Berechnung mitbeteiligt. Daraus ergeben sich in der Folge jedoch sehr unterschiedliche Gesichtspunkte, die bei einer Neuregelung bedacht werden müssen.

Zwei verschiedene Modelle in der Diskussion

Zur Diskussion stehen derzeit zwei Modelle, die der Bundesfinanzminister vorgeschlagen hat. Das erste Modell orientiert sich am Wert des Grundstücks und des Gebäudes oder der Eigentumswohnung. Die Höhe der Grundsteuer wird hierbei eng an die Höhe der tatsächlichen Miete gekoppelt. Bei Eigennutzung wird eine fiktive Miete berechnet.

Das zweite Modell stellt auf die Fläche ab. Hier besteht dann eine enge Kopplung zwischen Grundstücksgröße und der Grundsteuer. Auf die Höhe der Miete kommt es dabei nicht an.

Neuregelung mit wenig Bürokratie

Bei der Diskussion um die Neuregelung spielen vor allem die Umsetzbarkeit und die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt eine große Rolle. Die Unionsfraktion meint: Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Verwaltung, sollen von unnötiger Bürokratie verschont werden. Daher sollte eine Neuregelung nicht vorsehen, dass man umfangreiche Unterlagen an das Finanzamt übermitteln muss. Vielmehr muss die Neuregelung möglichst einfach gestaltet werden, nachvollziehbar sein und auf vorhandenen Daten bei den Finanzämtern und den Grundstücks- und Wohnungseigentümern basieren

Mieter und Vermieter nicht übermäßig belasten

Im Koalitionsvertrag wurden eine Wohnungsbau-Initiative und den Erhalt von bezahlbaren Wohnraums vereinbart. Diesen Zielen sollte sich auch die Neuregelung der Grundsteuer unterordnen. Die Neuregelung sollte daher die Mieter und auch Vermieter nicht übermäßig belasten. Denn dann verschärft das die Situation auf dem Wohnungsmarkt weiter. Das muss unbedingt vermieden werden.