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Fritz Güntzler: "Wir haben ein paar gute Dinge erreicht"

Rede zum Jahressteuergesetz 2020

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Ende des Jahres kommt immer wieder – das ist schon gesagt worden – das Jahressteuergesetz daher. Leider wird es zu einer Tradition, dass wir es nicht innerhalb des Zeitrahmens verabschieden, den wir eigentlich vorgesehen hatten. Wir wollten den Menschen in beratenden Berufen und auch den Steuerpflichtigen eigentlich genug Zeit geben, sich auf das Gesetz einzustellen. Aber wir haben uns – das muss man so offen anerkennen und auch sagen – in der Debatte verhakt.

(Michael Schrodi [SPD]: Wir nicht!)

Das liegt aber auch daran, dass die Jahressteuergesetze mittlerweile immer weiter überfrachtet werden. Früher waren Jahressteuergesetze dafür da, technische Änderungen durchzuführen, Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung durchzuführen. Mittlerweile soll das, was unterjährig nicht geleistet wird, in diesem Jahressteuergesetz geleistet werden.

Es ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass wir bei der Gemeinnützigkeit viel Gutes tun. Manche würden auch noch etwas anderes tun – darüber, ob das gut ist, haben wir ja lange diskutiert –, aber wir tun schon viel Gutes. Doch es war eigentlich die Aufgabe des Bundesfinanzministers – das hat er angekündigt –, ein Ehrenamtsmodernisierungsgesetz vorzulegen. Auf das warten wir heute noch,

(Beifall bei der CDU/CSU)

und nur weil der Bundesrat uns das aufgegeben hat, haben wir überhaupt diese Regelungen hier drin. Wir haben schon damals bei der Einbringung gesagt: Das Entscheidende bei diesem Gesetz ist nicht das, was drinsteht, sondern das, was noch nicht drinsteht. Da sind wir grundsätzlich mit dem Kollegen Herbrand einig.

(Markus Herbrand [FDP]: Ich hatte nur drei Minuten!)

Wir wollten andere Dinge in diesem Gesetz haben; das ist ja auch schon gesagt worden. Die Homeoffice-Pauschale ist reingekommen. Im Hinblick auf die Verjährung von Cum/Ex-Geschäften haben wir sogar Lob von Herrn De Masi erhalten, weil wir da eine Lösung gefunden haben.

(Fabio De Masi [DIE LINKE]: Das ging runter wie Öl, oder?)

Schade ist, dass Frau Paus und die Grünen, die das ja eigentlich auch wollen, im Ausschuss nicht zustimmen konnten. Aber ich glaube, wir haben da eine gute Lösung gefunden.

Was uns wirklich schmerzt, ist, dass es uns nicht gelungen ist, unseren Koalitionspartner und auch den Minister davon zu überzeugen, dass wir in dieser besonderen Situation auch noch etwas für die Wirtschaft machen müssen. Lothar Binding, es geht nicht darum, jetzt Steuern zu senken. Wir haben schon im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung darüber diskutiert: Ist es überhaupt sinnvoll, die Mehrwertsteuer zu senken, wenn keine Umsätze da sind? – Das ist eine alte Debatte. Es macht keinen Sinn, Unternehmensteuern zu senken, wenn keine Gewinne da sind.

Man hätte aber über Folgendes nachdenken sollen: Latente Steueransprüche, die Steuerpflichtige aufgrund ihrer Verluste haben, mit zukünftigen Gewinnen verrechnen zu können, sie sozusagen nach hinten verrechnen zu können, und zwar zwei Jahre und mehr zurück und nicht, wie jetzt, nur ein Jahr, das schafft Liquidität. Das ist zielgenau. Das wäre jetzt ein wichtiges Signal an die Wirtschaft gewesen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das fordern mittlerweile eigentlich alle. Es gibt kein Wirtschaftsinstitut, das dies nicht fordert. Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hat das mehrheitlich entschieden, über alle Parteigrenzen hinweg. Die Grünen fordern das mittlerweile. Es gibt eigentlich nur noch das – falsche – Beharrungsvermögen beim Bundesfinanzminister, der sich ja im Interview mit dem „Spiegel“ als „wirtschaftskompetentester Kanzler“ bezeichnet hat. Hier beweist er genau das Gegenteil: Er kann keine Wirtschaft, es sei denn, er zeigt, dass er es doch kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Denn eigentlich hat er die Erkenntnis: Ich glaube, es war am Samstag, als ich die Pressekonferenz nach der Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin gesehen habe. Da saß Olaf Scholz und erklärte uns, dass es klug ist, jetzt untergesetzlich zu regeln – was übrigens längst geregelt ist –, dass Waren und Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden können, wenn sie nicht mehr genutzt werden können. Das ist die sogenannte Teilwertabschreibung. Er hat das Teilabschreibung genannt. So steht es auch im Papier; aber das ist nicht ganz richtig. Es sind Teilwertabschreibungen. Diese sind jetzt auch schon möglich. Und dann sagte er, damit könnten Verluste unmittelbar geltend gemacht werden und das schaffe Liquidität bei den Unternehmen. Recht hat er! Aber das, was unterjährig gilt, gilt auch rückwirkend. Von daher wird es höchste Zeit, dass wir beim Verlustrücktrag etwas tun.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein weiterer Punkt, den wir nur kurz angesprochen haben – was schade ist; das gebe ich zu –, ist das Thema der Fristverlängerung. Die steuerberatenden Berufe ächzen derzeit: Überbrückungshilfen, Konjunkturhilfen, Antragswesen. Sie müssen bis zum 28. Februar des nächsten Jahres die Steuererklärung 2019 abgegeben haben. Wir haben darauf gebaut, dass die Länder sich mit dem Bund verständigen. Sie haben sich verständigt: Heraus gekommen ist ein Monat Fristverlängerung. Das ist ein Schlag ins Gesicht der beratenden Berufe. Ich hoffe, dass die Länder und der Bund hier noch vernünftig werden, sonst müssen wir hier im nächsten Jahr gesetzgeberisch tätig werden. Ich glaube, das könnten wir auch in dieser Koalition gemeinsam tun; dann würden wir auch in diesem Punkt noch etwas Gutes erledigen.

Andere Punkte haben wir auch nicht erledigt, wie das ATAD-Umsetzungsgesetz. Wir haben Ihnen angeboten, das Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern. Auf dieses Angebot sind Sie leider nicht eingegangen. Aber wir haben ein paar gute Dinge erreicht; die haben wir schon dargestellt, und Herr Kollege Brehm wird das jetzt fortsetzen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)