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Elisabeth Winkelmeier-Becker: Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz passen die Missbrauchsaufsicht an die Digitalökonomie an

Redebeitrag zum digitalen Wettbewerbsrecht

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der wirtschaftliche Wettbewerb ist die Kraft, die für Innovationen in der Wirtschaft und damit letztendlich auch für Wohlstand für alle sorgt. Das Wettbewerbsrecht muss deshalb immer auf der Höhe der Zeit sein. Wir erleben gerade in dieser Zeit eine sehr dynamische Entwicklung auf digitalen Märkten. Auch hier haben wir besondere wettbewerbspolitische Herausforderungen, die darin liegen, die Märkte offen zu halten und von Missbrauch, auch Marktmachtmissbrauch, freizuhalten.

Das GWB-Digitalisierungsgesetz, zu dem wir heute die parlamentarischen Beratungen starten, greift genau das auf. Es passt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen den wirtschaftlichen Realitäten an, die wir auf diesem Markt haben, mit viel kreativer innovativer Entwicklung, aber eben auch mit einigen marktbeherrschenden Unternehmen. Es bringt außerdem eine Anhebung der Umsatzschwellenwerte in der Fusionskontrolle bei mittelständischen Unternehmen, Erleichterungen und mehr Rechtssicherheit, und es ermöglicht dem Bundeskartellamt, früher einzugreifen. Insbesondere erhält das Bundeskartellamt ein neues Eingriffsinstrument, das für Missbrauchsaufsichtsverfahren keine marktbeherrschende Stellung mehr voraussetzt, sondern in Zukunft reicht bereits eine besondere marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb.

Es gibt nur wenige große Digitalkonzerne, die eine sogenannte Gatekeeper-Funktion und eine solche marktübergreifende Bedeutung erlangen. Das sind Plattformbetreiber, die über Ressourcen und strategische Positionen verfügen und damit in der Lage sind, die Spielregeln auf ihren Plattformen festzulegen und erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter auszuüben. Sie entscheiden zum Beispiel, welches Angebot als Erstes ins Auge fällt und damit eben auch bessere Chancen hat. Das tun sie auch nicht immer nur uneigennützig. Sie nutzen ihre Position, um eigene Geschäftstätigkeit in immer wieder neue Märkte und Bereiche auszudehnen, und nutzen dafür dann auch für sich teilweise die Daten, die sie bei Wettbewerbern beobachten.

Hier besteht immer mehr die Gefahr einer Marktkonzentration, die eben dem Wettbewerb entgegensteht. Mit der vorliegenden Novelle stellen wir sicher, dass solche Machtpositionen angreifbar bleiben und dass sie Wettbewerber eben nicht ausbremsen. Unter anderem geben wir Wettbewerbern unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu Daten des marktmächtigen Unternehmens, damit sie mit ihren Innovationen auch in den Wettbewerb hineinkommen können.

Auch die EU-Kommission arbeitet an Anpassungen des europäischen Wettbewerbsrechts an die Digital- und Plattformökonomie und hat dazu Initiativen ergriffen. Auch sie will sich um neue Regeln für große Gatekeeper-Plattformen kümmern; dabei geht es um ein sogenanntes New Competition Tool und um ein Weißbuch zu einem Level Playing Field. Das sind Initiativen, die wir seitens des Bundeswirtschaftsministeriums sehr begrüßen. Wir entdecken hier sehr viele Parallelen, sehr viele Schnittmengen und gleichgerichtete Gedanken. Das zeigt uns, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind und gut voranschreiten.

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass wir die Missbrauchsaufsicht an die Digitalökonomie anpassen und die Verfahren beschleunigen. Diesen Auftrag erfüllen wir mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz, das wir heute vorlegen und mit dem wir in Zukunft gut beraten sind.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)