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Eckhardt Rehberg: Es ist notwendig das Prinzip der Zusätzlichkeit für den Investitionsbereich einzuführen

Rede zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 104c, 104d, 125c, Art. 143e)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass wir uns in diesem Hohen Hause einig sind, dass man, wenn man eine Zuständigkeit hat, zumal dann, wenn sie einem von der Verfassung zugewiesen wird, dann auch die Verantwortung dafür trägt, auch die Finanzverantwortung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bund war und ist nicht für den sozialen Wohnungsbau zuständig, der Bund war und wird nicht für die Bildung zuständig sein, der Bund war und wird nicht für Kindertagesstätten zuständig sein – dafür zuständig sind weiter Länder und Kommunen. Ich sage das deswegen, weil immer so gefragt wird, wenn wir da als Bund reingehen und mögliche Missstände beheben: Warum passiert dann an der anderen Stelle nichts?

(Zuruf von der CDU/CSU: Gute Frage!)

Früher war immer die Entschuldigung: Die Länder und Kommunen haben nicht genug Geld. – Wie sehen die Realitäten hier und heute aus? Im letzten Jahr hatte die Gesamtheit der Länder einen Überschuss von über 14 Milliarden Euro, in diesem Jahr läuft der Überschuss der Länder auf 20 Milliarden Euro zu, der Überschuss der Kommunen auf über 10 Milliarden Euro. Davon träumt der Bund.

(Zuruf von der FDP: Nein!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Beispiel „sozialer Wohnungsbau“ will ich deutlich machen, warum wir eine Grundgesetzänderung vornehmen und warum es, glaube ich, auch notwendig ist, das Prinzip der Zusätzlichkeit für den Investitionsbereich einzuführen. Es kann nämlich nicht sein, dass der Bund seit Jahren, seit Jahrzehnten Geld für den sozialen Wohnungsbau gibt, diese Mittel aber nicht für sozialen Wohnungsbau oder wenigstens zweckentsprechend eingesetzt werden und auch kein einziger Cent aus Landesmitteln mehr für die Förderung sozialen Wohnraums in die Hand genommen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

So stellen wir die Demokratie, den Föderalismus in Deutschland infrage.

Ja, im Rahmen der Föderalismuskommission I wurde 2006 eine Entflechtung vorgenommen, auch in diesem Bereich. Der Bund hat dann für den sozialen Wohnungsbau jedes Jahr 518 Millionen Euro gegeben, allein in der Zeit zwischen 2007 und 2013 3,6 Milliarden Euro. Dafür hätte man 50 000 Sozialwohnungen bauen können. Jeder kann die Liste, was die Länder gemacht haben, bei mir abrufen. Einige Länder haben in dieser Zeit keine einzige Sozialwohnung gebaut, auch nicht das Land, in dem sich der Deutsche Bundestag befindet, Berlin, und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte noch ein halbes Dutzend Länder dazu nennen.

(Udo Theodor Hemmelgarn [AfD]: Das sind doch Ihre!)

Das ist – das sind nicht meine Worte, das sagte mal jemand – sehr unmoralisch.

Auf jeden Fall finde ich: Nachdem die Länder diese Aufgabe 2006 vollständig übertragen bekommen haben, haben sie gegen das Grundgesetz verstoßen; das, finde ich, muss an dieser Stelle auch einmal gesagt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das ist dann geändert worden im Zusammenhang mit dem Fiskalpakt; daraus wurden dann Entflechtungsmittel, nur noch investiv gebunden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gucken Sie sich bitte einmal an – sozialer Wohnungsbau, Hochschulbau, Bildungsplanung, kommunaler Straßenbau, ÖPNV –, was einige Länder mit diesen Entflechtungsmitteln gemacht haben!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen, glaube ich, muss hier schon ein enger Zusammenhang bestehen, damit wir den Finanzstrom im Bereich „sozialer Wohnungsbau“ regeln können, dass wir ihn auch überprüfen können – da greift Artikel 114 Grundgesetz, Stichwort „Bundesrechnungshof“ – und dass wir, glaube ich, auch in diesem Bereich von den Ländern verlangen können, dass ab 2020 – früher greift das Prinzip der Zusätzlichkeit ja nicht – neben der 1 Milliarde Euro, die der Bund gibt, auch Geld von den Ländern für diesen Investitionsbereich zur Verfügung gestellt wird; denn es kann nicht sein, dass Sozialwohnungen nur mit Bundesgeld gebaut werden. Das bleibt in der Zuständigkeit der Länder, das bleibt in der Verantwortung der Länder. Deswegen wird das eine gesamtstaatliche Aufgabe nur dann, wenn beide ihren Beitrag leisten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Finanzsituation der Länder wird sich in den nächsten Jahren deutlich verbessern. Nicht nur die Jahresüberschüsse zeigen das, sondern auch die letzte Steuerschätzung. Wir werden im Jahr 2023 bei den Ländern zum ersten Mal mehr Einnahmen durch die Gemeinschaftsteuern haben als beim Bund. Dieses Jahr haben wir beim Bund noch einen Vorsprung von etwa 10 Milliarden Euro gegenüber den Ländern.

Die großen Sprünge werden zwischen den Jahren 2019 und 2020 kommen. Jeder soll sich diese Steuersprünge mal in Ruhe angucken. Bei der Gesamtheit der Länder sind das durch den Bund-Länder-Finanzausgleich über 18 Milliarden Euro. Das heißt, wenn wir Bundesfinanzhilfen für Investitionen einsetzen, die der Bund als gesamtstaatliche Aufgabe ansieht, dann, glaube ich, werden die Länder auch in Zukunft an dieser Stelle in der Lage sein, eine 50‑prozentige Kofinanzierung vorzunehmen; nicht in den jeweiligen Programmen, sondern in dem entsprechenden Investitions- bzw. Förderbereich.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Gustav Herzog [SPD])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für den sozialen Wohnungsbau wurden bzw. werden in den Jahren 2014 bis 2019 noch unter der jetzigen Rechtsetzung vom Bund 6,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Herr Kollege Rehberg, die Kollegin Hajduk würde gerne eine Zwischenfrage stellen.

Eckhardt Rehberg (CDU/CSU):

Gerne.

Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade darauf verwiesen, dass es zukünftig um eine Kofinanzierung durch die Länder im Verhältnis eins zu eins gehen soll, und auch den Begriff „Investitionsbereich“ betont. Sie haben gerade ebenfalls darauf verwiesen, dass in Zukunft die Länder durchaus wachsende Steuereinnahmen haben werden.

Ich komme auf diesen Punkt noch mal zu sprechen, weil einige Vorredner in dieser Debatte auf den Umstand verwiesen haben, dass wir am Ende bei dieser Grundgesetzänderung eine gemeinsame Lösung zwischen Bund und Ländern brauchen. Deswegen möchte ich fragen, ob Sie die Einschätzung teilen, dass wir gestern im Haushaltsausschuss gemeinsam Wert darauf gelegt haben, dass diese Erwartung einer Eins-zu-eins-Finanzierung für zukünftige Programme ab 2020 gilt, aber dass wir auch anerkennen, dass der Bund bereit ist, in bestimmten Bereichen sogar mehr als 50 Prozent dauerhaft zu finanzieren. Das wird im Wissenschaftsbereich so sein und bleiben. Das wird bei dem laufenden Schulsanierungsprogramm, das wir mit Bundesmitteln bis 2023 in teilweise viel größerem Ausmaß fördern, auch so bleiben.

Mir ist es wichtig, zu betonen – auch im Sinne des gemeinsamen föderalen Gedankens –, dass wir als Grüne die Festschreibung der Zusätzlichkeit der Bundesmittel für eine sinnvolle Verstärkung – insbesondere mit Blick auf die Inhalte – halten, dass wir aber den Ländern an dieser Stelle auch die Hand reichen. Es ist mir wichtig, das noch mal gemeinsam festzuhalten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eckhardt Rehberg (CDU/CSU):

Vielen Dank, Kollegin Hajduk, für die Frage. Der Kollege Lindner wollte mir ja die Verantwortlichkeit für das Thema Zusätzlichkeit ganz alleine in die Schuhe schieben. Erst einmal muss man deutlich machen, dass der Bundesrechnungshof zum Regierungsentwurf eine Stellungnahme abgegeben und gesagt hat, dass er beide Grundgesetzänderungen, also die beim sozialen Wohnungsbau und im Bildungsbereich, ablehnt und hochkritisch sieht. Er hat aber ausgeführt: Wenn man das macht und das als gesamtstaatliche Aufgabe ansieht, dann bitte eine mindestens hälftige Finanzierung.

Zu Ihrer Frage: Die Finanzierung von Forschungseinrichtungen im Rahmen des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes zählt nicht zu den Finanzhilfen des Bundes. Das sind Zuweisungen an die Forschungseinrichtungen. Das trifft nicht auf alle laufenden Programme zu, also nicht auf die 3,5‑Milliarden-Euro-Pakete für die Kommunalinvestitionen, und nicht auf das dritte und vierte Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“.

Ich nenne mal ein Beispiel: die Städtebauförderung. Auf neue Verwaltungsvereinbarungen wird das zutreffen. Aber wer sich hier ein bisschen auskennt, der sieht, dass es im Kostenbereich schon heute eine 50 : 50-Finanzierung zwischen Bund und Ländern gibt.

In diesem Zusammenhang werden immer die deutschen Seehäfen angesprochen, bei denen es eine 90 : 10-Förderung gibt. Allein das Land Mecklenburg-Vorpommern gibt mehr als 38 Millionen Euro für seine Häfen aus; denn das ist die Summe, die grundgesetzlich festgelegt ist. Der entsprechende Investitionsbereich wären hier die Seehäfen insgesamt. So ist es auch in allen anderen Bereichen.

Zum DigitalPakt Schule – die Verhandlungen sind noch nicht zu Ende – sage ich nur: Aktuell liegt ein Vorschlag für eine 90 : 10-Finanzierung vor. Aber wenn ich hier die Länderhaushalte für den entsprechenden Investitionsbereich sehe, dann wird es doch wohl möglich sein, dass sich die Länder im Hinblick auf die rund 730 Millionen Euro, die der Bund zur Verfügung stellt – das wären für mein Heimatland rund 2 Prozent, nämlich 15 Millionen Euro –, in diesem Bereich selber mit 15 Millionen Euro engagieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. An dieser Stelle wird die Sinnhaftigkeit der Zusätzlichkeit der Bundesmittel deutlich, dass nämlich dann, wenn der Bund etwas gibt, die Länder nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Ich glaube, dass wir das mit Blick auf die gesamtstaatliche Verantwortung auch so machen müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier wurden viele Bereiche angesprochen. Ich will noch etwas deutlich machen, weil immer wieder die Frage gestellt wird: Haben wir das heimlich, still und leise gemacht? Nein, ganz im Gegenteil: Sowohl Johannes Kahrs als auch ich haben hier zur ersten Lesung deutlich gemacht, dass uns das Thema Zusätzlichkeit ein wichtiges Thema ist. Wir haben das bei der Anhörung angesprochen, und der Bundesrechnungshof hat, wie angemerkt, seine Stellungnahme abgegeben.

Ich kenne die Kritik von Professor Henneke. Professor Henneke, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, lehnt das ab. Er will einen anderen Weg, den auch Ministerpräsident Kretschmann will, und zwar das Ganze über Umsatzsteuerpunkte machen.

(Johannes Kahrs [SPD]: Nie wieder!)

Ich rate jedem – das hatten wir gestern im Haushaltsauschuss auf der Tagesordnung –, sich die Prüfberichte des Bundesrechnungshofes zur Verwendung von Umsatzsteuerpunkten anzugucken, sich den BMF-Bericht zur Verwendung von Umsatzsteuerpunkten für die Integrationskosten durchzulesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Länder sind nicht mal bereit, über die Mittelverwendung Rechenschaft abzulegen. Diese Länder sagen: Wenn wir die Einnahmen aus Umsatzsteuerpunkten in einem Bereich bekommen, dann sind das Steuermehreinnahmen. Das sind dann bei dir, Bund, Steuermindereinnahmen. Wir haben politisch in diesem Bereich zwar etwas abgesprochen, aber was wir mit dem Geld machen, geht dich, Bund, nichts an.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Schluss meines Redebeitrages komme ich zu dem, was mir wichtig ist und was ich immer wieder vor Ort erlebe: Wenn wir als Bund sagen: „Für Wohnungsbau, für Bildung, für kommunalen Straßenbau stellen wir den Ländern und Kommunen Geld zur Verfügung“, und wenn die Länder das Geld nicht an die Kommunen weiterreichen und das Geld nicht zweckentsprechend verwendet wird, dann werden wir alle miteinander unglaubwürdig. Die Menschen vor Ort interessiert nur eines: dass sich in der Sache was bewegt und dass Probleme gelöst werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)