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Dr. Matthias Heider: Die privaten Dienste leisten einen enormen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit

Rede zum zweiten Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum von fremden Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das ist seit 1927 in unserer Gewerbeordnung abgebildet. Doch wer schützt eigentlich Schutzsuchende vor zweifelhaften Schutzdiensten oder deren Personal? Diese Frage bewegte die Öffentlichkeit im Jahr 2014 nach dem Skandal in einer Flüchtlingsunterkunft im siegerländischen Burbach, wo Sicherheitspersonal Flüchtlinge in der Unterkunft misshandelt, gedemütigt und drangsaliert hat. Ähnliche Fälle sind in Berlin, Essen, Villingen-Schwenningen und anderen Orten in Deutschland bekannt geworden. Wir haben darauf bereits 2016 mit dem Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften reagiert.

Sie erinnern sich: Damals, nach dem Fall Burbach, setzten sich Parteien und auch der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft für eine stärkere Regulierung der Branche ein. Denn alles, was man zu einer Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe zu dieser Zeit brauchte, waren die Bestätigung der Teilnahme an einer einwöchigen IHK-Schulung und ein sauberes Führungszeugnis, es sei denn, man arbeitete bei einer Flughafensicherung oder bewachte Militäranlagen. Die geringen Qualifikationen führten dazu, dass mancherorts jedwedes Personal eine Anstellung fand. Gerade in der Hochphase der Flüchtlingskrise gab es einen großen Bedarf an Sicherheitspersonal. Viele Sicherheitsfirmen gingen bei der Auswahl der Bewerber offenbar nachlässig vor, um möglichst schnell die hohe Nachfrage bedienen zu können. Dabei blieb insbesondere eine gewissenhafte Überprüfung der Zuverlässigkeit der Bewerber auf der Strecke. Selbst der obligatorische Blick in das Führungszeugnis unterblieb teilweise. Das geringe Bildungsniveau, eine von Fremdenfeindlichkeit getragene Weltanschauung, private Probleme und sicherlich oft auch Frust über die geringe Bezahlung ließen Situationen wie damals in Burbach entstehen. Kein Wunder also, dass der Ruf der Sicherheitswirtschaft nach Regulierung lauter wurde; denn die genannten Vorfälle beschädigen eine große und wichtige Branche, die weit mehr als die Bewachung von Flüchtlingsheimen umfasst.

Über 260 000 Beschäftigte sind im Sicherheitsgewerbe in Deutschland tätig. Die Branche erwirtschaftet einen Umsatz von ungefähr 15 Milliarden Euro im Jahr. Sie umfasst nicht nur das klassische Bild des Personen- und Objektschützers, sondern auch den Gepäckkontrolleur am Flughafen. Selbst der Türsteher in der Diskothek, Geldtransporteure, Citystreifen, Industrie- und Veranstaltungsschutz, Fahrkartenkontrolleure im öffentlichen Nahverkehr und auch die Sicherung von Jobcentern und anderen öffentlichen Stellen spielen eine Rolle. Längst gehen die Tätigkeiten weit über das bloße Überwachen hinaus, sodass der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft meines Erachtens zu Recht fordert, in der Gewerbeordnung den Begriff „Bewachungsgewerbe“ durch „Sicherheitsgewerbe“ zu ersetzen. Die privaten Dienste leisten einen enormen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit. Umso wichtiger ist es, für eine gute Qualität zu sorgen und die Zuverlässigkeit der Branche, der so wichtige Rechtsgüter wie Leib, Leben und Eigentum anvertraut werden, sicherzustellen.

Einen ersten Schritt hatten wir mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2016 unternommen. Im Zuge dessen wurden Qualifikationsanforderungen für Gewerbetreibende und deren Personal verschärft. Es war auch die Geburtsstunde des Bewachungsregisters. Ein solches sollte nun bis Ende 2018 eingerichtet werden, um Identifikation, Qualifikation und Zuverlässigkeit des Personals besser zu kontrollieren. Dieses Überwachungsregister ist wesentlicher Gegenstand des Gesetzes, über das wir heute Abend sprechen. Es legt zunächst die Registrierungsbehörde fest. Es stellt eine Ermächtigungsgrundlage für das Speichern und Verwerten der Informationen dar. Es regelt Personaldaten, Daten zum Stand der Gewerbeerlaubnis, Ergebnis und Stand der Zuverlässigkeitsprüfung und unter anderem auch Meldungen des Verfassungsschutzes. Für besonders sensible Bereiche, wie die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, wird eine Regelabfrage beim jeweils zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz durchgeführt, deren Ergebnis ebenfalls im Register vermerkt wird.

Eine wesentliche Neuerung ist unter anderem, dass die Wohnsitzbehörde des Bewerbers für die Prüfung zuständig ist. Das war früher die Behörde am Sitz des Gewerbebetriebes. Das ist eine deutliche Vereinfachung, wiewohl das ganze Gesetz zu mehr Übersicht, zu mehr Rechtsklarheit und zur Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens beitragen wird.

Der Aufbau eines solchen Registers ist auch eine große technische Herausforderung. Die Inbetriebnahme musste deshalb auf den 1. Juni 1990 verschoben werden. Die Erstbefüllung des Registers erfolgt in drei Stufen. Die erste ist bereits abgeschlossen: die Registrierung aller Behörden. Mehr als 2 000 Behörden in Deutschland wirken daran mit. In einem zweiten Schritt werden jetzt die Daten der Gewerbetreibenden und dann in einem dritten Schritt die Daten des Personals nachgepflegt.

Meine Damen und Herren, die Umsetzung eines solchen elektronischen Registers ist bei der Vielzahl der heute im Deutschen Bundestag debattierten Gesetzesvorhaben als bloße Randnotiz des parlamentarischen Geschehens wahrzunehmen – meines Erachtens zu Unrecht; denn mit dem Bewacherregister machen wir in Deutschland einen weiteren Schritt in Richtung einer digitalen Verwaltung, die wir uns als Koalition auf die Fahne geschrieben haben. Ich würde mir wünschen, dass wir auch in anderen Verwaltungsbereichen, die mit Zulassungsverfahren zu tun haben, zu einem solchen Schritt der Beschleunigung kommen.

Zugleich ist das Register ein Schritt zur Qualitätssicherung in der betreffenden Branche, die in den letzten Jahren einen enormen Zuwachs erfahren hat. Ein breites Angebot hochwertiger Sicherheitsdienstleistungen kann durch eine effektive Prävention im Zulassungsverfahren die Polizeieinsätze und die Arbeit von Polizei und Ordnungsbehörden verringern.

Das Bewachungsgewerbe wird uns im Parlament noch weiter beschäftigen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, das in ein eigenständiges Gesetz für das Sicherheitsgewerbe umzugießen. Darüber wird noch zu sprechen sein. Wir werden uns in Kürze mit den Vertretern der zuständigen Ressorts im Bundesinnenministerium und im Bundeswirtschaftsministerium zusammensetzen, um über die Fragen zu beraten.

Festzuhalten bleibt an dieser Stelle, dass wir mit der Umsetzung des Bewachungsregisters heute bessere Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige und seriöse Sicherheitswirtschaft schaffen und auch ein Modell der digitalen Verwaltung voranbringen. Ein scharfer Blick auf die Anforderungen des Sicherheitsgewerbes ist trotzdem geboten. Im Interesse des Rechtsstaates, seiner Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, aber vor allen Dingen im Interesse der Schutzsuchenden müssen wir diesen scharfen Blick haben.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit an dieser Stelle.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Andreas Rimkus [SPD])