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Dr. h. c. Hans Michelbach: Bei der Lösung der Wohnungsnot ist aber nicht nur der Bund gefordert; gefragt sind auch die Kommunen

Rede zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für neue Investitionen in den Wohnungsbau. Heute ist damit auch ein guter Tag für Wohnungssuchende und für die Bekämpfung der Wohnungsnot. Unser Ziel ist es, mit der steuerlichen Förderung die hohe Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen durch zusätzlichen Mietwohnungsbau stärker zu decken.

Die Einführung einer Sonderabschreibung ist dabei der marktwirtschaftliche Anreiz für verstärkte Investitionen in den Wohnungsbau. Ohne räumliche Begrenzung wird in einem Zeitraum von vier Jahren ein Abschreibungsvorteil auf die förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten von immerhin 28 Prozent gewährt. Das ist ein echter Anreiz, um privates Kapital in den Wohnungsbau zu steuern, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Insgesamt wollen wir mit unserer Wohnoffensive den Bau von 1,5 Millionen neuen Mietwohnungen in dieser Legislaturperiode sicherstellen.

(Udo Theodor Hemmelgarn [AfD]: Illusion!)

Öffentliche Mittel alleine reichen dazu natürlich nicht aus. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es richtig und wichtig, auch privates Kapital für dieses Ziel zu mobilisieren. Ohne geht es nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Opposition hat wieder einmal nicht mit Kritik gespart in dieser Debatte.

(Markus Herbrand [FDP]: Das ist unsere Aufgabe!)

Wir sind das gewohnt. Wenn es um die Privatwirtschaft geht, kommen bekanntlich alle Ideologen aus ihrer Traumwelt heraus. Die Grünen träumen von Panzerschränken voller Geld, aber eine zielführende Alternative habe ich von den Oppositionsbänken leider nicht gehört, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Alternative kann in jedem Fall nicht sein, die Hände in den Schoß zu legen. Wir müssen für den Neubau von Wohnungen vielmehr alle Kräfte mobilisieren. Dazu leistet dieses Gesetz einen wichtigen und konkreten Beitrag, meine Damen und Herren.

Bei der Lösung der Wohnungsnot ist aber – das sollte heute deutlich werden – nicht nur der Bund gefordert; gefragt sind auch die Kommunen. Sie müssen zügig ausreichend günstiges Bauland ausweisen. Sie müssen das Planungsrecht verbessern und die Genehmigungszeiträume wesentlich verkürzen. Die Kommunen müssen bei der Festlegung der Grundsteuerhebesätze auch die Interessen der Mieter im Auge behalten.

Es gibt Kommunen in unserem Land, die zusätzliche Sozialmodelle ohne jede gesetzliche Grundlage erfinden, meine Damen und Herren. Das heißt, für diese Modelle ist eigentlich der Bund als Gesetzgeber zuständig. So bringt man preisgünstiges Wohnen zum Scheitern. Diese Maßnahmen müssen austariert sein; denn natürlich führen sie zwangsläufig zu höheren Nettomietpreisen, insbesondere für die Mieter, die nicht am Sozialmodell teilhaben können. Im schlimmsten Fall führen sie zu einem Attentismus, weil sich die Investition nicht mehr darstellen lässt. Wer sich danach hinstellt und lautstark über Wohnungsmangel, über Wohnungsnot klagt, handelt nach meiner Ansicht unredlich.

Dies alles gilt auch bei der anstehenden Grundsteuerreform. Hier kommt es darauf an, letztendlich eine vernünftige Lösung zu schaffen. Ein Modell, das letzten Endes zu deutlichen Mietpreiserhöhungen in Ballungsgebieten führt, ist nach unserer Auffassung inakzeptabel. Das bislang vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Reformmodell einer wertabhängigen Grundsteuer wäre unter diesem Gesichtspunkt nicht nur ein Bürokratiemonster, sondern bedeutete Miet- und Steuererhöhungen auf breiter Front, meine Damen und Herren. Deswegen sagen wir: Das ist mit uns nicht zu machen. Wir wollen keine Steuer- und Mieterhöhungen in den Ballungszentren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Gefragt sind aber auch die Länder. In den vergangenen Jahren haben die Länder gewissermaßen einen Wettbewerb um die Höhe der Grunderwerbsteuer veranstaltet. Zum Teil wurde die Grundsteuer verdoppelt. Das sind Kosten, die am Ende die Neubaumieten in die Höhe treiben. Wenn in Berlin ein Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozent erhoben wird, während dieser in Bayern und Sachsen bei 3,5 Prozent liegt, dann ist das in Berlin natürlich eine Mietpreiserhöhung durch die Hintertür. Auch das gehört zur Wahrheit und muss hier ausgesprochen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Und auch nach Verabschiedung dieses Gesetzes müssen wir weiter über Wohnungsbau reden, auch darüber, wie wir mittel- und langfristig noch mehr Investitionen in den Wohnungsbau auf neuem Niveau erreichen. Ich halte deshalb unter diesem Aspekt eine Anhebung der linearen Abschreibung von derzeit 2 Prozent auf mindestens 3 Prozent jährlich in der Zukunft langfristig für unabdingbar erforderlich. Dabei würden wir eine Angleichung der AfA an den tatsächlichen Werteverzehr erreichen und langfristige Impulse setzen. Ein Werteverzehr von heute 50 Jahren allein bei der Haustechnik ist auf 30 Jahre zu kürzen. Deswegen ist es notwendig, dass wir auch hier weiter voranschreiten.

In diesem Sinne darf ich Sie bitten, diesem Gesetz heute zuzustimmen, im Interesse der Menschen, im Interesse der Bekämpfung der Wohnungsnot und damit dieser Tag ein guter Tag für Wohnungssuchende in Deutschland wird, meine Damen und Herren.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.