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Dr. Andreas Lenz: Wir treiben mit der Senkung der EEG-Umlage wasserstoffbasierte Technologien voran

Redebeitrag zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir ändern heute die Verordnung zum EEG. Wir entlasten dadurch die Verbraucher, und zwar signifikant. Diese technische Änderung wird dazu führen, dass die Einnahmen aus dem Emissionshandel in die EEG-Umlage fließen genauso wie Mittel aus dem Konjunkturpaket. Allein im beschlossenen Konjunkturpaket sind für die Jahre 2021 und 2022 11 Milliarden Euro dafür vorgesehen. Wir werden also die größte Entlastung der Verbraucher bei den Strompreisen in der Geschichte der Bundesrepublik umsetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir werden dadurch auch den coronabedingten drohenden Anstieg der EEG-Umlage kompensieren. Jetzt ist ja die Frage: Warum steigt die EEG-Umlage durch Corona? Es ist so, dass die EEG-Umlage sich aus der Differenz zwischen Börsenstrompreis und der garantierten Einspeisevergütung berechnet. Da durch Corona die Nachfrage nach Strom signifikant gesunken ist, ist natürlich die Differenz zwischen Börsenstrompreis und Einspeisevergütung entsprechend angestiegen. Das werden wir ausgleichen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Klar ist ja auch, dass nicht die aktuell in Betrieb genommenen Anlagen das EEG teuer machen, sondern die Anlagen aus der Vergangenheit. Deshalb ist damit zu rechnen, dass die EEG-Umlage insgesamt Mitte der 20er-Jahre auch wieder sinken wird.

Wettbewerbsfähige Strompreise, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wesentlich für die Ersatzinvestitionen der stromintensiven Industrie am Standort Deutschland. Wir setzen aber auch ein Signal an das verarbeitende Gewerbe, an das Handwerk insgesamt. Wir schauen, dass der Strompreis in Deutschland bezahlbar bleibt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir treiben mit der Senkung der EEG-Umlage aber auch wasserstoffbasierte Technologien voran. Deshalb ist es aus dieser Sicht heraus gut und richtig, was wir machen.

Gleichzeitig will ich aber auch nicht verhehlen, dass wir schon Sorge haben, dass wir das positive Urteil des EuGH vom März 2019 durch die jetzige Regelung mehr als gefährden. Das Urteil besagt, dass die EEG-Umlage eben keine Beihilfe ist. Mit einer Teilfinanzierung der EEG-Umlage aus Steuermitteln fällt das EEG unter Umständen vollständig unter den EU-Beihilferahmen. Dies bedeutet lange Abstimmungsrunden mit der Kommission, mit der Wettbewerbskommissarin und eben oftmals auch gerade keine Planungssicherheit für die Unternehmen.

Ich möchte an dieser Stelle besonders hervorheben, dass für uns klar ist, dass die Besondere Ausgleichsregelung, also die Befreiung für stromintensive Industrien, die im internationalen Wettbewerb stehen, in keiner Weise gefährdet werden darf.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Besondere Ausgleichsregelung ist integraler Bestandteil der Energiewende. Sie darf nicht in Gefahr geraten. Ich sage dies in aller Deutlichkeit, aber auch in aller Eindringlichkeit.

Insgesamt muss man ja auch sagen, dass die Energiewende hilft, europäische Zielvorgaben insgesamt umzusetzen. Allein deshalb ist die Befassung der Kommission mit sämtlichen Energiethemen an sich aus meiner Sicht schon fraglich. Das sollte der Kommission gerade auch hinsichtlich der Anstrengungen im Hinblick auf die Umsetzung des sogenannten European Green Deals klargemacht werden, klargemacht werden auch auf höchster Ebene. Dies ist also ein Arbeitsauftrag von der Fraktion im Parlament an die Regierung.

Auch sollte uns die jetzt zu beschließende Änderung der Verordnung nicht davon abhalten, eine Abgaben- und Umlagenreform insgesamt auf die Agenda zu setzen. In diesem Sinne ist die heutige Änderung ein erster Schritt.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)