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Dr. Andreas Lenz: Der Wohlstand von morgen sind die Unternehmensgründungen von heute

Rede zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist interessant, über was man alles sprechen kann, wenn es eigentlich um das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 geht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Liebe Kollegen, nur weil man bei gewissen Entscheidungen hier im Parlament und im Rahmen von Regierungshandeln nicht dabei war, heißt das nicht, dass sie nicht stattgefunden haben, wie in einigen Wortbeiträgen anklang.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Sehr guter Punkt!)

Die Ursprünge des ERP-Sondervermögens liegen mittlerweile 70 Jahre zurück. Das muss man jetzt nicht jedes Jahr wiederholen. Am 3. April 1948 wurde der Marshallplan vom Kongress der Vereinigten Staaten verabschiedet. Ich glaube, angesichts dieses 70-jährigen Jubiläums kann man schon einmal sagen, dass wir dankbar sind, dass der Marshallplan damals initiiert wurde und dadurch das deutsche Wirtschaftswunder erst überhaupt möglich wurde. Es ist, wie gesagt, ein Beitrag für das deutsche Wirtschaftswunder gewesen. Wir haben auch schon gehört, dass es wichtig ist, dass wir das transatlantische Austauschprogramm, das ebenfalls mit ERP-Mitteln finanziert wird, gerade jetzt weiterbetreiben.

Für das Wirtschaftsplangesetz 2018 werden Mittel in Höhe von rund 790 Millionen Euro bereitgestellt. Diese Mittel ermöglichen wiederum ein Fördervolumen von insgesamt 6,75 Milliarden Euro. Die Schwerpunkte wurden schon genannt; sie liegen zum einen nach wie vor in der regionalen Wirtschaftsförderung, aber zum anderen auch in der Wachstumsfinanzierung, in den Existenzgründungen, in der Förderung von Innovationen sowie in der Exportfinanzierung, wobei es übrigens in erster Linie um Entwicklungshilfe mit dem Schwerpunkt Afrika geht.

Es ist zwar immer noch so, dass gerade die Existenzgründer und die mittelständischen Unternehmen in ihrer Finanzierungsstruktur oftmals gegenüber Großunternehmen benachteiligt sind; trotzdem konnte das Förderpotenzial in der Vergangenheit aufgrund des Niedrigzinsumfeldes – wir haben es gehört – nicht immer gänzlich ausgeschöpft werden. Gleichzeitig besteht hoher Bedarf an Wagnisfinanzierungen, beispielsweise in der frühen Seed-Phase, in der Gründungsphase generell und ebenso im Bereich der Wachstumfinanzierungsmöglichkeiten für schnell wachsende Unternehmen. Beide Punkte wurden bereits in den letzten vier Jahren deutlich adressiert.

Mit der Gründung der KfW-Beteiligungstochter werden die Bereiche Wagnis- und Beteiligungskapitalfinanzierung nun weiter ausgebaut. Dabei werden die erfolgreichen Instrumente des High-Tech Gründerfonds, des ERP-Venture-Capital-Fondsinvestments und von Coparion gestärkt. Diese Instrumente unterstützen gerade die jungen Hightechunternehmen. Ziel ist es, das Zusagevolumen dieser drei Säulen bis zum Jahr 2020 auf 200 Millionen Euro jährlich zu verdoppeln. Wir achten bei der neuen Beteiligungsgesellschaft natürlich auf die Informations- und Kontrollrechte des Parlaments. Das Gebot des Substanzerhalts des Sondervermögens steht dabei an erster Stelle. Und wir wissen natürlich auch, dass der Staat nicht der bessere Investor ist. Der Europäische Investitionsfonds kann hier durchaus Vorbild sein. Dieser erzielt mittlerweile übrigens sogar ganz ordentliche Renditen.

An die 90 Prozent von Venture-Capital-Finanzierungen werden nie Gewinne machen, andere hingegen sehr wohl. Das müssen wir aushalten und sozusagen von vorneherein einpreisen. Öffentliche Mittel können die Angebotslücke allerdings nur teilweise schließen; wir haben es gehört. Bedeutsamer ist die Hebelwirkung zur Mobilisierung von privaten Investitionen. Die Verfügbarkeit von Wagniskapital im Verhältnis zur Größe der Volkswirtschaft ist in Deutschland in der Tat eher gering. Der Anteil des investierten Wagniskapitals am Bruttoinlandsprodukt liegt etwa in den USA bei 0,33 Prozent, bei uns im Gegensatz dazu bei 0,03 Prozent. Auch in einigen europäischen Ländern ist dieser Anteil höher. Fest steht also: Den Gründern und jungen aufstrebenden Unternehmen steht in Deutschland häufig zu wenig Wagniskapital zur Verfügung.

Antworten geben wir übrigens im Koalitionsvertrag. Wir bekennen uns hier ausdrücklich dazu, die Investitionsbereitschaft in Wachstumsunternehmen zu erhöhen. Ideen aus Deutschland müssen auch mit heimischem Kapital finanziert werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir mehr institutionelle Anleger, aber vor allem mehr privates Kapital für Investitionen in Start-ups akquirieren. Es ist eben schon entscheidend, woher das Kapital kommt.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Entschuldigung, Herr Dr. Lenz. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, könnten Sie dem Redner ein bisschen mehr Aufmerksamkeit schenken? Es ist zwar spannend, dass Sie miteinander reden, aber er hat es verdient, dass Sie ihm zuhören. Sonst können Sie ihm ja nicht qualifiziert antworten.

Herr Lenz, Sie sind dran.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU):

Es ist, wie gesagt, schon entscheidend, woher das Kapital kommt, weil natürlich auch die Eigentumsverhältnisse dementsprechend gestaltet sind. Ich will es an einem Beispiel festmachen: Ein Studienkollege, ein Studienfreund von mir hat vor circa acht Jahren ein Unternehmen gegründet. Er wurde gefördert von EXIST und auch vom High-Tech Gründerfonds. Er wurde dann eingeladen ins Silicon Valley, auch durch den German Silicon Valley Accelerator. Er lernte dort seine Venture-Capital-Geber kennen. Das war natürlich besser, als wenn er gar keine Kapitalgeber gefunden hätte; aber lieber wäre es mir natürlich schon, wenn er auch dementsprechende heimische Kapitalgeber gefunden hätte, weil natürlich immer die Gefahr droht, dass die potenziellen Global Player von morgen abwandern und in anderen Gebieten ihre Tätigkeit aufnehmen.

Der Wohlstand von morgen sind die Unternehmensgründungen von heute. Deshalb müssen wir die Voraussetzungen schaffen, dass Gründungen von der Idee bis zum Börsengang, bis zum Global Player auf ein bestmögliches Umfeld treffen. Einen weiteren Schritt hierzu gehen wir mit den neuen Möglichkeiten durch das ERP-Sondervermögen. Gleichzeitig erhalten wir die bewährten Instrumente. Ich bitte deshalb um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Marianne Schieder [SPD])