Skip to main content
Carsten Müller

Carsten Müller: Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen, dass alle Anbieter am Markt teilnehmen können

Redebeitrag zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Noch leisten konventionelle Erzeugungsanlagen einen wesentlichen Beitrag zu den Systemdienstleistungen. Erneuerbare Energien übernehmen diese Rolle aber zunehmend und übernehmen mehr und mehr Verantwortung für das Gesamtsystem. Deutschland verfügt über die drittgrößten Kapazitäten an Erneuerbaren weltweit – nur die bei Weitem einwohnerstärkeren USA und China liegen vor uns. Wenn man das pro Kopf betrachtet, dann sind wir mit großem Abstand absoluter Spitzenreiter: Im letzten Jahr entfielen 1,4 Kilowatt an Erneuerbaren-Kapazitäten auf jeden Bundesbürger. Der weltweite Durchschnitt liegt hier bei 0,2 Kilowatt, der EU-weite bei 0,7 Kilowatt.

Im Gegensatz zu Konventionellen sind die Erneuerbaren in der Regel aber an das Verteilnetz angeschlossen und über Leistungselektronik mit dem Stromnetz verbunden. Daraus ergeben sich andere Eigenschaften und Anforderungen für SDL-Produkte und den Netzbetrieb. Darüber hinaus schafft die Digitalisierung natürlich neue Möglichkeiten. Zudem treten neue Akteure hinzu. Ich denke da an Speicherbetreiber und Aggregatoren, die zukünftig Systemdienstleistungen bereitstellen können.

Der vorliegende Gesetzentwurf adressiert diese Veränderungen im Stromversorgungssystem und setzt die EU-Strommarkt-Richtlinie konsequent um. Er schafft die Grundlage für mehr Wettbewerb und Innovation: Künftig müssen Netzbetreiber nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen in einem transparenten, diskriminierungsfreien und vor allem marktgestützten Verfahren beschaffen. Nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen sind etwa von ÜNB oder VNB genutzte Dienstleistungen für statische Spannungsregelung, Einspeisung von dynamischem Blindstrom, Trägheit der lokalen Netzstabilität, Kurzschlussstrom, Schwarzstartfähigkeit oder auch Inselbetriebsfähigkeit.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen, dass alle Anbieter am Markt teilnehmen können: Anbieter von erneuerbaren Energien, von dezentraler Erzeugung, von Laststeuerung und eben auch Anbieter von Energiespeicherung und Aggregatoren. Dadurch wird die Stromversorgung wirtschaftlicher, sicherer und umweltverträglicher. Wichtig ist uns auch: Wenn die Bundesnetzagentur feststellt, dass die marktgestützte Beschaffung wirtschaftlich nicht effizient ist, kann sie eine Ausnahme genehmigen. Dadurch stellen wir sicher, dass die Wirtschaftlichkeit weiterhin Priorität hat. Zugleich sorgt die Einführung einheitlicher Beschaffungskonzepte mit standardisierten Vorgaben und Verfahren dafür, dass der Aufwand für die Netzbetreiber verringert wird. Darüber hinaus wird durch die Verpflichtung zum Informationsaustausch der Netzbetreiber eine optimale Nutzung der Ressourcen sichergestellt.

All diese Maßnahmen sind wichtig, damit wir die Netzstabilität und die Netzqualität auch in einem immer komplexeren System weiter gewährleisten können.

Der jüngste Bericht des Weltwirtschaftsforums zur Wettbewerbsfähigkeit zeigt übrigens, dass Deutschland bei der Qualität der Elektrizitätsversorgung im weltweiten Vergleich zur Spitzengruppe gehört. Der vorliegende Gesetzentwurf leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass das auch so bleibt.