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Axel Knoerig: "Das Konjunkturpaket vom Sommer 2020 hat für ein Wachstum von 1,3 Prozent gesorgt"

Pandemiebedingte Wirtschaftshilfen für Unternehmen an ein Verbot betriebsbedingter Kündigungen koppeln

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute Anträge, die die Mehrheit im Hohen Hause im Dezember abgelehnt hat. Die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, über die wir ja nachher abstimmen, ist auch eindeutig. Ob die Wiederholung von bereits bekannten Argumenten Ausweis einer klugen Oppositionsarbeit ist, das darf man bezweifeln.

(Zuruf des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir als CDU/CSU haben mit der heutigen Debatte auch die Möglichkeit, die jüngsten Ausweitungen der Coronahilfen für Unternehmen und Beschäftigte hier noch mal entsprechend darzustellen.

Meine Damen und Herren, bei aller in Teilen auch berechtigten Kritik an der schleppenden Auszahlung der Mittel aus den Hilfsmaßnahmen in den letzten Wochen will ich doch auf einige Tatsachen eingehen.

Das Konjunkturpaket vom Sommer 2020 hat für ein Wachstum von 1,3 Prozent gesorgt. Die Finanzhilfen in Form von Soforthilfen, als Überbrückung oder auch als Darlehen bringen Liquidität in die Unternehmen. 34 Milliarden Euro stehen in diesem Jahr bereit. Weitere 40 Milliarden Euro sind für das Paket der Überbrückungshilfen III geplant. Zudem haben wir den Zugang in die Systeme der Grundsicherung erleichtert, und das wurde bis Ende dieses Jahres verlängert. Wir haben die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt und dies ebenfalls bis April dieses Jahres verlängert, und die Neustarthilfe für Soloselbstständige ist zumindest auf den Weg gebracht worden.

Ja, meine Damen und Herren, all dies zeigt doch: Wir als CDU/CSU stehen an der Seite der Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihren Fachkräften in Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deswegen finden wir es auch richtig, dass der Bundeswirtschaftsminister das Gespräch mit der Wirtschaft Anfang März fortführt und hier auch eine Perspektive für eine Öffnung in den nächsten Wochen und Monaten aufzeigen wird.

Der Opposition rufe ich zu: Tun Sie nicht so, als würde nichts oder zu wenig passieren.

(Claudia Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!)

Meine Damen und Herren, der Staat ist leistungsfähig, und zwar deshalb, weil die Bundesregierung in der Vergangenheit eine solide Haushaltspolitik gemacht hat.

(Zuruf der Abg. Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wolfgang Schäuble hat doch als Bundesfinanzminister dafür den Grundstein gelegt. Die schwarze Null war ja nie ein Selbstzweck, sondern sie war die Voraussetzung dafür, dass der heutige Bundesfinanzminister zusammen mit unserem Wirtschaftsminister Peter Altmaier die Nothilfen in dieser historischen Dimension überhaupt erst leisten konnte.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Grundlagen dafür sind doch die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Konkreter Ausdruck dieser Prinzipien ist zum Beispiel eine funktionierende Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Meine Damen und Herren, Die Linke macht in ihrem Antrag deutlich: Die Sozialpartnerschaft soll ausgehöhlt werden.

(Lachen des Abg. Pascal Meiser [DIE LINKE])

Tarifliche und betriebliche Eigenverantwortung lehnen Sie ab. Sie wollen stattdessen das Unternehmertum beaufsichtigen. Das ist für uns aber kein Unternehmertum mehr, das ist schlichtweg Planwirtschaft. Nein, Die Linke leistet weder für die Beschäftigten noch für die Unternehmen einen Beitrag. Die Linke hat kein Rezept gegen die Krise, kein Rezept für neue Chancen auf Wachstum und Beschäftigung.

(Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Aber ihr, was?)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die CDU/CSU ist eines klar: Kurzarbeitergeld und Kündigungsverbot passen nicht zusammen. Wir haben – und das hat die Kollegin Katzmarek vorhin richtig ausgeführt – 2,6 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Viele Unternehmen nutzen ja gerade das Instrument des Kurzarbeitergeldes, um ihre Fachkräfte entsprechend an den Betrieb zu binden. Und wir ergänzen hier in diesem Zusammenhang, dass wir die Weiterbildung ausbauen wollen und den jungen Menschen auch eine Ausbildungsgarantie geben wollen.

Es ist richtig, dass man in der Krise auch Flexibilität braucht. Unternehmen müssen in der Lage sein, schnell die Produktion wieder anzufahren, rasch zu investieren, um dabei zu sein, wenn es an den Märkten wieder losgeht.

Meine Damen und Herren, ein kurzes Wort zum Antrag der AfD. Wissen Sie, Sie kommen daher und erwecken den Eindruck, Sie wollten Schaustellern und Zirkussen etwas Gutes tun, ganz nach dem Motto „Wer kann schon dagegen sein?“. Ihr wahres Gesicht zeigen Sie dann in der Begründung des Antrages. Darin leugnen Sie im Grunde die Existenz von Corona. Ihr Kollege hat beim vorherigen Tagesordnungspunkt von „sinnbefreiten Coronamaßnahmen“ gesprochen. Sie lehnen diese Maßnahmen und damit die Eindämmung der Coronapandemie ab.

(Zuruf von der AfD: Das stimmt nicht!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, den Begriff „Unternehmerlohn“ in Ihrem Antrag halte ich für unglücklich gewählt. Er ist auch missverständlich, weil er weder den Status der Selbstständigkeit noch die Risikogebundenheit des Unternehmertums abbildet. Allerdings gestehe ich Ihnen Folgendes gerne zu: Unternehmer erhalten keinen Lohn. Sie sind keine Lohnarbeiter, müssen aber dennoch von etwas leben, wenn der Staat ihnen den Laden dichtmachen muss. Und ich bin auch als Wirtschaftspolitiker dabei, dass der Verweis auf Grundsicherung und das Arbeitslosengeld II für Unternehmerinnen und Unternehmer nicht hilfreich ist. Es braucht also eine Lösung, und dies auch schnell.

(Zuruf der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich plädiere da für einen anderen Ansatz. Das habe ich mir auch erlaubt Peter Altmaier als zuständigem Minister zur Prüfung vorzulegen. Mir geht es darum, dass wir Unternehmern ein existenzsicherndes Minimum garantieren,

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann? Warum nicht jetzt?)

keine staatliche Stütze, sondern einen Kredit, der über die KfW abgesichert würde. Jeder Kleinunternehmer, Selbstständige und Künstler, der 2018 und 2019 Einkommensteuer gezahlt hat, hätte Anspruch darauf. Das wären bis zu 2 000 Euro pro Monat – schauen Sie mal nach NRW, wie viel da tatsächlich ausgezahlt wird – für den Zeitraum, in dem sein Gewerbe und auch das Unternehmen eingeschränkt wird. Die Rückzahlung könnte über das Finanzamt durch einen Aufschlag auf die Einkommensteuer entsprechend gesteuert werden.

Dies, meine ich, wäre wirklich ein Weg, wie wir den Unternehmern und Selbstständigen einerseits helfen können, sie aber gleichzeitig in ihrem unternehmerischen Selbstverständnis stärken. Die Brückenhilfe – so will ich sie mal bezeichnen – wäre zudem ohne viel Bürokratieaufwand umzusetzen und würde durch die Bindung an die Einkommensteuer zuverlässig auf Jahre getilgt werden können.

Dem Anliegen der FDP zur Schaffung eines verlässlichen und unbürokratischen Hilfsprogramms für Selbstständige, Kulturschaffende und Freiberufler stimme ich inhaltlich gerne zu. Im Übrigen verweise ich jetzt auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)