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Antje Tillmann: Wir wollen verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Umweltwirtschaftsgüter

Rede zum Corona-Steuerhilfegesetz

Antje Tillmann (CDU/CSU):err Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Wir beraten heute das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen. Darin kommen auch Schnitzel vor, aber nicht ausschließlich. – Und, Herr Gottschalk, bitte füttern Sie Ihren Hund nicht mit Schnitzeln! Das darf der gar nicht fressen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Über die Mehrwertsteuer ist jetzt schon eine ganze Menge gesagt worden, und ja, ich weiß, dass es weiter gehende Wünsche gibt, aber wir stellen sicher, dass die Gastronomie ab dem 1. Juli 2020 unterstützt wird, indem wir für Speisen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Rechnung stellen. Lieber Herr Kollege Klinge, wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihre Kneipe in Köln unterstützen sollen, dann gehen Sie doch einfach hin und essen die Frikadellen. Die können Sie auch einer ganzen Reihe Ihrer Freunde mitbringen. Das hilft dann auch da.

(Dr. Marcel Klinge [FDP]: Kein Schnitzel!)

Auch in Nordrhein-Westfalen hat die Gastronomie wieder geöffnet.

Jedes Mal wird gemeckert, dass Maßnahmen nichts nützen. Ich glaube, wir sollten es erst mal versuchen. Dass wir die Speisen ermäßigt besteuern, hilft der Gastronomie sehr wohl.

Ganz zu kurz gekommen ist bisher allerdings, dass wir auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen, was auch im Gesetzentwurf steht. Wir haben gestern das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht und werden heute die Steuerfreiheit für Zuschüsse beschließen. Der Arbeitgeber kann das Kurzarbeitergeld auf bis zu 80 Prozent aufstocken, was wir ja wollen. Wir möchten, dass die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld idealerweise aufstocken. Das können sie auf bis zu 80 Prozent steuerfrei tun. Ob es dabei zu Überförderungen kommt, müssen wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mal diskutieren. Auf jeden Fall ist das aber gut, weil wir den Arbeitgebern damit zeigen, dass wir ihr soziales Verhalten anerkennen.

Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht das Glück haben, dass ihr Arbeitgeber so zahlungsfähig ist, haben wir die Voraussetzungen für die Grundsicherung verbessert. Wir haben die Wohnungsgröße und für die ersten sechs Monate auch die Vermögen aus der Prüfung herausgenommen, sodass auch diese Gruppe, die keine Aufstockung erhält, über die Grundsicherung abgesichert ist.

Daneben gibt es in dem Gesetzentwurf auch mehr technische Themen, wie zum Beispiel zu § 2b Umsatzsteuergesetz. Wir wollen, dass sich die Kommunen im Moment mit dieser Krise befassen können, um die Auswirkungen zu minimieren. Deshalb wollen wir die Übergangsfrist für § 2b Umsatzsteuergesetz verlängern. Ähnliches machen wir beim Umwandlungssteuergesetz.

Meiner Fraktion sind diese Maßnahmen, die wir begrüßen und unterstützen, aber noch nicht genug. Wir glauben, dass das erst mit einem Gesetz zur Umsetzung mancher steuerlicher Maßnahmen der Fall wäre. Um ein richtiges Steuergesetz daraus zu machen, fallen uns eine ganze Reihe erforderlicher Maßnahmen ein, die auch gar nicht zwingend mit Geld zu tun haben.

Schon seit längerer Zeit diskutieren wir, dass wir die Frist für den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Einkommensteuergesetz verlängern müssen. Die Unternehmen sind nicht in der Lage, 2020 die Reinvestitionen zu tätigen, weil sie die finanziellen Mittel dazu nicht zur Verfügung haben. Diese Frist wollen wir verlängern. Das kostet überhaupt kein Geld, hilft aber den Unternehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir begrüßen, dass das Finanzministerium abgestimmt mit den Ländern einen Teil der Verluste des Jahres 2020 auf 2019 rücktragsfähig macht – pauschal 15 Prozent. Aus unserer Sicht reicht das aber nicht aus, und ich freue mich hier über den Antrag der Grünen. Vielleicht finden wir da ja im Laufe der Gesetzgebungsdiskussion zueinander. Auch wir glauben, dass die Rücktragsfähigkeit verbessert werden und ein Rücktrag auf mehrere Jahre möglich sein muss. Wir könnten uns auch bei der Zahl eine andere Größenordnung vorstellen. Auf jeden Fall brauchen wir aber eine gesetzliche Grundlage für die Rücklage; denn mit der Steuererklärung 2020 muss sie in der Bilanz ausgewiesen werden können, weil es sonst auch Überschuldungsprobleme geben wird. Auch das ist ein Thema, das wir in den kommenden 14 Tagen noch in den Gesetzentwurf hineinverhandeln wollen.

Wir müssen auf jeden Fall eine gesetzliche Grundlage für den steuerfreien Zuschuss von Arbeitgebern an ihre Mitarbeiter bis 1 500 Euro schaffen. Im Schrifttum – insbesondere im steuerlichen Schrifttum – wird sehr infrage gestellt, ob das BMF-Schreiben dafür ausreicht. Viele Arbeitgeber trauen sich nicht, zu zahlen, weil sie sonst für die Lohnsteuer haften, wenn diese Steuerfreiheit vor Gericht hinterher tatsächlich nicht standhalten sollte. Wir wollen die Gelegenheit dieses Gesetzgebungsverfahrens nutzen, das gesetzlich zu regeln.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein Thema, das, wie ich weiß, beim Koalitionspartner nicht zur Freude führt, aber einfach angesprochen werden muss, ist die technische Umsetzung der Kassenpflicht. Es geht überhaupt nicht um die Frage, ob wir Steuerhinterziehung befördern wollen oder nicht, sondern es geht darum, dass wir Vorschriften erlassen, die von Unternehmen de facto nicht umzusetzen sind. Es ist Stand heute so, dass noch keine Einrichtung cloudmäßig funktioniert und zertifiziert worden ist. Wir können die Frist für die Anschaffung von elektronischen Kassen mit zertifiziertem Sicherheitsmodul bis zum 30. September 2020 deswegen auf gar keinen Fall einhalten.

(Beifall des Abg. Christian Dürr [FDP])

Deshalb ist es völlig absurd, dass wir zum Beispiel Gastronomen über das Solo-Selbstständigenprogramm 9 000 Euro zugestehen, aber sagen: „Mindestens 2 000 Euro davon musst du für eine neue Kasse ausgeben“, die sie im Moment sowieso nicht gebrauchen können.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir bitten wirklich, noch mal darüber nachzudenken. Das muss keine lange Verlängerung der Frist sein, aber es muss machbar sein. Solange die Programme nicht zertifiziert sind, können wir die Unternehmen auch nicht dazu verpflichten, eine solche Zertifizierung umzusetzen.

Ein weiteres Stichwort ist die Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung. Das würde die Unternehmen in die Lage versetzen, unabhängig von der Gesellschaftsform Entscheidungen zu treffen.

Für das Konjunkturpaket kündigen wir jetzt schon mal eine Erhöhung der anrechenbaren Gewerbesteuer an. Auf bessere Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter haben wir uns schon verständigt.

Aber – und das sage ich abschließend – auch der Umweltaspekt, der vor Corona ja unser wichtigstes Thema war, darf beim Konjunkturpaket nicht zu kurz kommen. Deshalb wollen wir verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Umweltwirtschaftsgüter.

All diese Maßnahmen können wir in den nächsten zwei Wochen noch schaffen. Ich wäre froh, wenn wir dieses Gesetz dann tatsächlich zu einem Steuergesetz für Coronahilfsmaßnahmen machen könnten.

Ein erster Schritt ist gemacht; den unterstützen wir auch. Zu den nächsten fordern wir Sie herzlich auf, und wir freuen uns, dann noch bessere Maßnahmen zu verabschieden.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)